Die Wahlstation: Das Sprungbrett ins Berufsleben

von Veronika Gebertshammer

Die Wahlstation ist der krönende Abschluss des Rechtsreferendariats: Sie findet in der Regel nach den schriftlichen Prüfungen statt und ist die letzte Etappe vor der mündlichen Prüfung; der Titel „Volljurist bzw. Volljuristin“ ist zum Greifen nah. Die Referendarinnen und Referendare haben bei dieser Station die größtmögliche Entscheidungsfreiheit. Im besten Fall sollte sie als Sprungbrett in das Berufsleben fungieren.

In diesem Artikel werden einige Möglichkeiten, wie die Wahlstation abgeleistet werden kann, mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen exemplarisch aufgeführt.

Was ist zu beachten?

Zu beachten ist zum einen, dass die Wahlstation im juristischen Kontext stattfinden muss. Wichtig ist außerdem, sich möglichst frühzeitig Gedanken zu machen, wie die letzte Station vor dem Examen – und damit vor der Berufswahl – verbracht werden soll. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass man sich während der Wahlstation auf die mündliche Prüfung vorbereiten muss. Dies ist vor allem bei einem Auslandaufenthalt während der Wahlstation zu bedenken, bei dem sich eine gute Vorbereitung auf die mündliche Prüfung möglicherweise schwieriger gestaltet. Regelmäßige Treffen mit der AG sind hier beispielsweise nicht möglich.

Die Wahlstation in einer Kanzlei

Zunächst besteht die Möglichkeit, die Wahlstation in einer Kanzlei zu absolvieren. Falls man sich hinsichtlich der späteren Arbeitgeberwahl schon sehr sicher ist, kann man die Wahlstation auch in der gleichen Kanzlei absolvieren, bei der man auch schon die Anwaltsstation durchgeführt hat. Mit etwas Glück übernimmt dich diese Kanzlei nach deinem Examen und du hast damit deinen Arbeitsplatz schon sicher in der Tasche. Dadurch entgeht dir allerdings der Einblick in den Berufsalltag einer anderen Kanzlei.

Darüber hinaus kannst du die Wahlstation auch dazu nutzen, um herauszufinden, ob die Tätigkeit in einer Großkanzlei das Richtige für dich ist. Die Aufgaben, die ein Referendar bzw. eine Referendarin bekommt, sind nämlich sehr ähnlich zu denen, die du als Associate der Kanzlei bearbeiten müsstest. Die Vergütung bei einer Großkanzlei kann als weiterer Pluspunkt betrachtet werden.

Die Wahlstation in einer Boutique-Kanzlei zu verbringen, kann ebenso von Vorteil sein. Hier bist du meistens hautnah bei der Bearbeitung von Fällen dabei und wirst von Beginn an in die Projekte miteinbezogen. Wenn du dir bei der Wahl deines Rechtsgebiets schon sicher bist, dann ist die Wahlstation in einer Boutique-Kanzlei die perfekte Gelegenheit, deine Kenntnisse zu vertiefen. Positiv zu erwähnen ist auch, dass die Zahl der Mitarbeiter in Boutique- Kanzleien meistens überschaubar ist.

Die Wahlstation in einem Unternehmen

Die Wahlstation kannst du daneben auch in einem Unternehmen absolvieren. Da du während der Anwaltsstation bereits die Möglichkeit hast, in einer Kanzlei zu arbeiten, ist dies eine Erfahrung, die dir ansonsten während des Referendariats verwehrt bliebe. Falls du nach deinem Examen als Wirtschaftsjurist bzw. Wirtschaftsjuristin arbeiten möchtest, solltest du diese Möglichkeit unbedingt nutzen. Auch falls du eine Karriere in einer Großkanzlei anstrebst, könnte es von Vorteil für dich sein, die Wahlstation bei einem Unternehmen zu verbringen. Denn für internationale Großkanzleien ist es oft wichtig, ein wirtschaftliches Verständnis und Know-How aus der Praxis mitzubringen.

Die Wahlstation im Ausland

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Wahlstation im Ausland zu verbringen. Zur Auswahl stehen dabei sowohl ausländische Anwaltskanzleien, Wirtschaftsunternehmen als auch nationale und internationale Organisationen, wie die Europäische Union oder die Vereinten Nationen. Deutsche Unternehmen mit einer Niederlassung im Ausland bieten ebenfalls oft Stellen für Referendarinnen und Referendare an.

Dadurch kannst du deine Sprachkenntnisse verbessern, deinen kulturellen Horizont erweitern, Einblicke in ein fremdes Rechtssystem erhalten und in deinem Lebenslauf deine Selbstständigkeit unter Beweis stellen. Eine Wahlstation im Ausland ist daher eine große Bereicherung für jeden Lebenslauf und auch für dich persönlich.

Nachteilig kann sich die oben erwähnte erschwerte Vorbereitung auf das Zweite Examen auswirken. Auch der hohe Organisationsaufwand bei einem Auslandsaufenthalt ist zu berücksichtigen. Nicht unüblich ist es, sich für eine Station im Ausland bereits mehrere Monate im Voraus bewerben zu müssen. Für eine Station beim Auswärtigen Amt gibt es zum Beispiel eine Bewerbungsfrist von zwölf Monaten.

Fazit

Die Wahlstation bietet für alle Referendarinnen und Referendare die schöne Gelegenheit, vor der mündlichen Prüfung nochmal in die Arbeitswelt einzutauchen. Du kannst dabei bereits vorhandene Kenntnisse vertiefen, die letzten Weichen für deine erste Festanstellung legen oder auch etwas ganz Neues ausprobieren. Es besteht sogar die Möglichkeit, ins Ausland zu gehen und ein fremdes Rechtssystem kennenzulernen. Ganz wie es dir beliebt!

 

Über die Autorin:

Veronika Gebertshammer, Dipl.-Jur.
ist Texterin, Lektorin und Schreibcoach.
www.veronika-gebertshammer.de