LL.M. für angehende Wirtschaftsprüfer und Steuerberater – What for?

von Prof. Dr. Patricia Feldhoff

Die Branche der wirtschaftsprüfenden, unternehmens- und steuerberatenden Berufe ist in der Praxis vielfältig mit (wirtschafts-)rechtlichen Fragestellungen befasst:

Vom Steuer- und Handelsrecht in den klassischen Tätigkeitsgebieten über Fragen des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechts in der Beratung bei Mergers & Aquisitions bis zu insolvenzrechtlichen Fragestellungen oder auch Problemkreisen des internationalen Rechts sowie der Compliance reicht die breite Palette.

Um Mandantenaufträge mit ihren regelmäßig interdisziplinären Fragestellungen gerecht zu werden, müssen künftige Wirtschaftsprüfer und Steuerberater neben betriebswirtschaftlichen Fähigkeiten regelmäßig auch umfassende (wirtschafts-)rechtliche Kenntnisse im Rahmen ihres akademischen Studiums erwerben.

Das Marktvolumen steigt 

In den vergangenen Jahren ist das Volumen des deutschen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsmarktes nach einer Studie der Marktforschungsgesellschaft Lünendonk deutlich gewachsen, so dass das Marktvolumen 2018 erstmals die Marke von 15 Milliarden Euro überschritten hat.

Entsprechend groß ist die Nachfrage nach Hochschulabsolventen, die sich für eine Karriere in der wirtschaftsprüfenden und steuerberatenden Branche interessieren und sich als zukünftige Berufsträger auf dem Weg in die Berufsexamina engagieren.

Gleichzeitig sinken aber seit Jahren gerade die Zahlen der Teilnehmer am Wirtschaftsprüfungsexamen deutlich. Ein zentraler Grund dafür, neben der Tatsache, dass das WP-Examen bis vor kurzem in einem Termin abzulegen war, liegt sicher auch in der Breite und Tiefe des Prüfungsgebietes: Dieses erstreckt sich von Accounting und Auditing sowie allgemeiner Betriebs- und Volkswirtschaftslehre über die gesamte Breite des Steuerrechts bis hin zum weiten Feld des Wirtschaftsrechts mit Themen wie bürgerlichem Recht, Arbeitsrecht, internationalem Privatrecht mit Europarecht, Handels-, Gesellschafts-, Kapitalmarkt- und Umwandlungsrecht, Insolvenzrecht und Corporate Governance. Die Steuerberaterprüfung ist ähnlich stark juristisch geprägt.

Fundierte Aus- und Weiterbildung notwendig

Ohne eine fundierte, wissenschaftliche, juristische Aus- bzw. Weiterbildung ist ein erfolgreicher Abschluss beider Berufsexamina nicht möglich. Hier bietet ein juristisch geprägtes Masterstudium mit Schwerpunkten wie Accounting, Auditing, Taxation und Wirtschaftsrecht und dem Abschluss zum LL.M. eine zielgerichtete Möglichkeit, gerade die für die Berufsexamina und die spätere Berufstätigkeit so wichtigen juristischen Kenntnisse und Fähigkeiten fundiert auszubauen und zu vertiefen.

Gleichzeitig verkürzen sich die für die Anmeldung zu den Berufsexamina zu absolvierenden Praxisjahre mit dem Abschluss eines Masterstudiums jeweils um ein Jahr, so dass ein LL.M. es ermöglicht, früher in die Berufsexamina zu gehen. Ein Grund mehr ein Masterstudium mit Abschluss LL.M. abzuschließen.

In den vergangenen Jahren sind eine Reihe von Masterstudiengängen entstanden, die Schwerpunkte im Bereich des Wirtschafts- und Steuerrechts mit solchen aus dem Bereich Accounting und Auditing verbinden und die mit dem LL.M. abschließen.

Dabei ist der Fokus entsprechender Studiengänge unterschiedlich ausgerichtet: Bei Masterstudiengänge in Taxation oder Tax Law konzentriert sich das Studienprogramm im Bereich des Steuerrechts, um gezielt die Absolventen fit für die steuerliche Beratung zu machen.

Andere LL.M.-Studiengänge fokussieren stärker in Richtung Auditing und Accounting in Verbindung mit Wirtschaftsrecht, mit der Intension, auf die Tätigkeit in der weiteren Wirtschaftprüfungs- und Steuerberatungsbranche vorzubereiten, in dem sie den Studierenden umfangreiche Kompetenzen an der Schnittstelle von Wirtschaftswissenschaften und Recht vermitteln.

In beiden Ausrichtungen werden LL.M.-Studiengänge entweder als konsekutive Masterstudiengänge direkt im Anschluss und aufbauend auf fachlich grundsätzlich ähnlich angelegte Bachelorstudiengänge angeboten, oder als Weiterbildungsmaster, die typischerweise im Anschluss an eine erste Praxisphase nach dem ersten Hochschulabschluss studiert werden können.

Voraussetzung, einen LL.M.-Studiengang mit einer Schwerpunktsetzung im Bereich Taxation, Auditing/Accounting und Wirtschaftsrecht studieren zu können, ist regelmäßig ein erster Hochschulabschluss. Verlangt wird in der Regel entweder ein wirtschaftswissenschaftlicher Bachelorabschluss, typischerweise mit Schwerpunktsetzung im Bereich Steuern, Rechnungs- und Prüfungswesen und/oder Wirtschaftsrecht oder alternativ ein erfolgreich mit der 1. juristischen Staatsprüfung abgeschlossenes Jurastudium.

Im zweiten Fall sollte der Bewerber idealerweise auch bereits über steuerrechtliche Grundkenntnisse und wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen verfügen. Nur so kann regelmäßig das Ziel dieser LL.M.-Studiengänge erreicht werden, den Studierenden nach einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zusätzliche, tiefergehende Kenntnisse an der Schnittstelle zwischen Recht und Ökonomie zu vermitteln, so dass sich die Absolventen in besonderer Weise für zukünftige Fach- und Führungsaufgaben bei national und international tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsunternehmen qualifizieren.

Letztlich lässt sich festhalten, dass ein mit dem LL.M. abgeschlossenes Masterstudium, das Schwerpunkte im Bereich Wirtschafts- und Steuerrechts mit solchen aus dem Bereich Accounting und Auditing verbindet, für Studieninteressierte mit Berufszielen in der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung wichtige Fundamente für das erfolgreiche Absolvieren der Berufsexamina und für die spätere berufliche Praxis legt.

Über die Autorin:

Prof. Dr. Patricia Feldhoff
Steuerberaterin, Professorin für Rechnungswesen
und Studiengangsleiterin des Masterstudiengangs
Wirtschaft und Recht