Komplex und rasant – das Internationale Steuerrecht

von Gerrit Bartsch

DBA, MLI, ATAD 1 und 2: In diesem Rhythmus schwingt das Internationale Steuerrecht in letzter Zeit. Komplexe Fragestellungen, deren fachgerechte Bearbeitung umfassende Steuerrechtskenntnisse und ein tiefes Verständnis des internationalen Kontextes verlangen, sind aufgrund der rasanten Entwicklung des Internationalen Steuerrechts immer häufiger an der Tagesordnung.

Die Möglichkeit einen tieferen Einblick in die Zusammenhänge und die maßgeblichen Steuerrechtsnormen zu bekommen, bietet der berufsbegleitende Studiengang zum akademischen Titel des Master of International Taxation („M.I.Tax“) des International Tax Instituts (IIFS) an der Universität Hamburg. Der Studiengang wird von der Fakultät für Rechtswissenschaft federführend zusammen mit der betriebswirtschaftlichen Fakultät angeboten.

In der Präsenzzeit werden die Vorlesungen jeweils am Freitag und Samstag einer Woche über zwei Semester (von Oktober bis Juli des Folgejahres mit familienfreundlichen Pausen an Weihnachten und Ostern) zusammen mit regelmäßigen Leistungstests verteilt.

Die Studierenden lernen ein breit gefächertes Spektrum an Themen kennen, wie u. a. die volkswirtschaftlichen Wirkungen der Methoden zur Vermeidung von Doppelbesteuerung, die beschränkte Steuerpflicht in Deutschland oder die Doppelbesteuerungsabkommen und deren Anwendung.

Interdisziplinären Verknüpfung der Themen

Aufgrund der interdisziplinären Verknüpfung der Themen von volkswirtschaftlichen Wirkungen hin zum Normengefüge des deutschen Steuerrechts werden nicht nur die einschlägigen Gesetze analysiert, sondern auch die wirtschaftlichen Zusammenhänge der Besteuerung deutlich erkennbar.

Für ein besseres Verständnis des deutschen Steuerrechts und auch zur besseren Einordnung der grenzüberschreitenden Sachverhalte im Ausland werden weiterhin die Steuerrechtsysteme von 11 EU-Staaten und weiteren 5 wesentlichen Handelspartnern Deutschlands überblicksartig erläutert.

Die Vorlesungen werden von zahlreichen Dozenten aus der Wissenschaft, Finanzverwaltung und Beratungspraxis in Deutsch oder Englisch gehalten, haben aber aufgrund des kleinen Teilnehmerkreises von maximal 25 Studierenden und den Möglichkeiten zur Diskussion mit den Dozenten eher Seminarcharakter.

Internationalität und praktischer Bezug

Durch die Internationalität sowie die wissenschaftliche und praktische Auseinandersetzung der Dozierenden mit Fragen des Internationalen Steuerrechts können diese den Studierenden aus ihren eigenen Erfahrungen auch die Zusammenhänge und größere Entwicklungen der Vergangenheit nachzeichnen.

Die Teilnahme an der Hamburger Tagung zur Internationalen Besteuerung des IIFS im Dezember sowie an einem gemeinsamen Seminar mit der römischen Universität „La Sapienza“ in Rom, Hamburg oder bei einer internationalen Institution (z. B. die OECD in Paris oder der EuGH in Luxemburg) ist ebenfalls möglich.

Während der gesamten Studiendauer wird ein enger Kontakt zu den Studierenden gehalten, die Qualität der Vorträge evaluiert und mit zusätzlich angebotenen Veranstaltungen Möglichkeiten zum Networking geschaffen. Aus dem Kreis der Absolventen hat sich ein Alumni-Verein etabliert, der eine dauerhafte Verbindung mit ehemaligen Studierenden bietet. Auch geben die Mitglieder des Alumni-Vereins gerne ihre Erfahrungen und Hinweise für die Erarbeitung der Masterarbeit an die nachfolgenden Studierenden weiter.

Schließlich können die drei Hauptklausuren aus der Vorlesungszeit als Nachweis der theoretischen Kenntnisse für den Fachberater für Internationales Steuerrecht bei der Steuerberaterkammer eingereicht werden. Damit kann bei zusätzlichem Nachweis der 30 praktischen Fälle der Fachberatertitel parallel zum Master erlangt werden.

Das Studium richtet sich vorrangig an Studierende mit einem im In- oder Ausland abgeschlossenen juristischen oder ökonomischen Studium (z. B. Bachelor, Diplom), die das nationale Steuerrecht kennen und bereits erste Kenntnisse im Internationalen Steuerrecht erworben haben.

Die Voraussetzungen zur Teilnahme ohne akademischen Abschluss können aber auch auf anderem Wege individuell nachgewiesen werden.

Über den Autor:

Gerrit Bartsch
M.I.Tax und Fachberater für Internationales Steuerrecht;
Partner in der Tax Group der international tätigen
Wirtschaftskanzlei Watson Farley & Williams LLP