»Das Jurastudium von Grund auf neu denken«

von Prof. Dr. Till Patrik Holterhus, MLE., LL.M. (Yale)

Herr Holterhus, Sie sind frisch ernannter Professor für Öffentliches Recht an der Law School der Leuphana Universität Lüneburg und leiten dort den Modellstudiengang Master Rechtswissenschaft (LL.M.) inkl. Staatsexamen. Was zeichnet Ihren Modellstudiengang aus?

Mit dem Master Rechtswissenschaft der Leuphana Universität Lüneburg möchten wir die derzeitige Kritik an der juristischen Ausbildung aufgreifen und das Jurastudium von Grund auf neu denken. Die Reformbedürftigkeit der juristischen Ausbildung wurde durch die jüngst veröffentlichte iur.reform-Studie und die Proteste anlässlich der 94. Justizministerkonferenz ja noch einmal überdeutlich. Das klassische Jurastudium ist geprägt von hohen Durchfallquoten, schlechten Betreuungsschlüsseln, einem Mangel an zeitgemäßen Lehrformaten und der mit immenser psychischer Belastung verbundenen Examensvorbereitung. Mit einem vollständig in den Bologna-Prozess integrierten Studium der Rechtswissenschaft inklusive einer umfassenden interdisziplinären Zusatzausbildung möchten wir den überfälligen Reformprozess aktiv mitgestalten.

Bachelor, Master und Staatsexamen – wie passt das zusammen? Wie sieht ein typischer Studienverlauf an der Leuphana Law School aus?

Im sechssemestrigen LL.B. erhalten die Studierenden zunächst eine fundierte rechtswissenschaftliche Grundausbildung sowie eine interdisziplinäre Zusatzausbildung. In den anschließend zum LL.M. führenden vier weiteren Semestern absolvieren die Studierenden dann insbesondere die Schwerpunktbereichsprüfung und erhalten eine voll in das universitäre Studium integrierte intensive Examensvorbereitung. Im Anschluss an die Erlangung des Master-Abschlusses können die Studierenden dann das Erste Juristische Staatsexamen beim Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamt ablegen. Die Vorteile des Lüneburger Modells liegen auf der Hand. Vor allem der psychische Druck, den ein Jurastudium und insbesondere die Examensvorbereitung mit sich bringt, wird erheblich verringert. Tritt der unwahrscheinliche Fall ein, dass das Erste Juristische Staatsexamen endgültig nicht gelingt, fallen die Lüneburger Studierenden nicht wie an anderen Fakultäten auf das Abitur zurück, sondern sind mit einem hochwertigen Master-Abschluss ausgestattet.

Wie gestaltet sich die interdisziplinäre Zusatzausbildung? Können Sie das weiter erläutern?

Das Bachelor-Studium an der Leuphana umfasst neben dem Hauptfach Rechtswissenschaft (sog. Major) immer auch ein eigenständiges Nebenfach (sog. Minor) sowie ein zusätzliches Komplementärstudium. Das Nebenfach kann dabei etwa in der Politikwissenschaft, der Nachhaltigkeitswissenschaft, der Betriebswirtschaftslehre oder vielen weiteren Fächern angesiedelt sein. Hinzu treten weitere überfachlich ausgerichtete Module im Komplementärstudium. Nebenfach und Komplementärstudium machen dabei etwa ca. 40% des Bachelor-Studiums aus. An diese interdisziplinäre Zusatzausbildung knüpft unser im Master-Studium angebotene Schwerpunktbereich »Recht im Kontext« an, indem er – über eine klassisch-dogmatische Perspektive der Rechtswissenschaft hinaus  – die einschlägigen Inhalte aus dem Bürgerlichen Recht, dem Öffentlichen Recht und dem Strafrecht vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen und Transformationen aufbereitet.

Sie sprachen von einem Mangel an zeitgemäßen Lehrformaten in der juristischen Ausbildung. Inwiefern unterscheidet sich die Lehre an der Leuphana Law School von derjenigen im klassischen Jurastudium?

Reformbedarf besteht nicht nur auf inhaltlicher, sondern gerade auch auf didaktischer Ebene  – Frontalunterricht in Form von Vorlesungen bestimmt die Studienpläne deutscher juristischer Fakultäten. Im Rahmen meines Master-Studiums an der Yale Law School hatte ich die Möglichkeit, unterschiedlichste Unterrichtsformen kennenzulernen. Fester Bestandteil des Lüneburger Curriculums ist daher neben klassischen Vorlesungen etwa auch ein Moot Court oder ein Gesetzgebungsworkshop. Darüber hinaus ist im vorangegangenen Semester unser Stressbewältigungsprogramm gestartet, das die Studierenden in regelmäßigen Veranstaltungen durch die Vermittlung von Lerntechniken und Belastungsstrategien gezielt unterstützt. Sowohl der Moot Court und der Gesetzgebungsworkshop als auch die Stressbewältigungseinheiten wurden von den Studierenden sehr gut angenommen.

Welche Erfahrungen haben Sie seit dem Studienstart im vergangenen Jahr mit Ihrem Angebot gemacht? Welche Rückmeldung bekommen Sie von den Studierenden?

Die Studierenden des ersten Jahrgangs haben sich hervorragend eingefunden und starten im kommenden Wintersemester in die Examensvorbereitung. Dabei hat sich insbesondere der außergewöhnlich niedrige Betreuungsschlüssel bewährt. Die Studiengangsgröße ist derzeit auf 35 Studierende begrenzt und ermöglicht so individuelles Feedback und eine auf die spezifischen Bedürfnisse einzelner Studierender zugeschnittene Lehre. Die Studierenden schätzen das persönliche und wertschätzende Studienumfeld und unterstützen sich gegenseitig auf ihrem Weg zum Staatsexamen – ein starker Kontrast zum herkömmlichen anonymen Massenstudium.

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Über den Interviewpartner:

Prof. Dr. Till Patrik Holterhus, MLE., LL.M. (Yale)
studierte Rechtswissenschaften und Europäische Rechtsintegration u.a in Göttingen, Berkeley (USA) und New Haven (USA). Nach Promotion und Habilitation an der der Universität Göttingen erfolgte in 2023 der Ruf an die Universität Lüneburg (Leuphana Law School). Er hat dort einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht inne und forscht zum Staats-, Europa- und Völkerrecht. Zugleich ist er verantwortlich für den Aufbau des deutschlandweit ersten rechtswissenschaftlichen Studiengangs, der das Juristische Staatsexamen in ein interdisziplinäres Bachelor- (LL.B.) und Master-Studium (LL.M.) integriert.

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