Eine Laufbahn als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r steht im Gegensatz zu vielen anderen Berufen des juristischen Arbeitsmarktes auch Nicht-Akademikern offen.
Offiziell bedarf es zwar überhaupt keiner Vorkenntnisse, tatsächlich wird in der Praxis jedoch meist mindestens ein guter Realschulabschluss erwartet, da die intensive dreijährige Ausbildung nicht zu unterschätzen ist. Dies ist unter anderem einer weiteren Besonderheit geschuldet: Es handelt sich eigentlich um zwei Berufe in einem, denn sowohl der Rechtanwaltsbereich als auch der des Notariats wird abgedeckt.
Ausbildung von ReNo-Fachangestellten
Da diese beiden Bereiche in engem Zusammenschluss arbeiten, jedoch unterschiedliche Bedürfnisse bedienen, ist auch die Ausbildung darauf konzipiert, zuerst alle Bereiche kennenzulernen, um sich schließlich auf einen zu spezialisieren. Die Inhalte, die in der Berufsschule vermittelt werden, orientieren sich bereits stark an typischen Geschäftsprozessen von Kanzleien und erhöhen daher den Bezug zur beruflichen Wirklichkeit. Das in zwölf Wochenstunden theoretisch erworbene Wissen aus Fächern wie Wirtschaftslehre, Rechnungswesen, Datenverarbeitung und Recht kann dann sofort in der Praxis angewandt werden.
Im ersten Jahr rotieren die Auszubildenden im Vier-Monats-Rhythmus innerhalb einer Kanzlei durch die Abteilungen Zwangsvollstreckung, Notariat und den Anwaltsbereich, so lernen sie die Grundlagen jedes Ressorts kennen. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr werden diese Kenntnisse intensiviert, im Anwaltsbereich können Akten, Verfügungen und Diktate der Anwälte teilweise bereits selbstständig bearbeitet werden, in der Zwangsvollstreckung gewinnt man sogar noch größere Eigenständigkeit.
Hier können Plenar- und Vollstreckungsbescheide beantragt sowie Korrespondenzen mit Gerichtsvollziehern, Gerichten und Drittschuldnern geführt werden. Gegen Ende der Ausbildung, in Jahr drei, liegt der Fokus auf dem Notariat und der Vertiefung der hier bereits erworbenen Kenntnisse, z. B. über die Anwendung des Grundbuchs. Noch während der Ausbildungszeit entscheidet sich üblicherweise, welches Gebiet (Rechtsanwalt oder Notariat) man bevorzugt und in welchem man später unter Umständen dauerhaft tätig sein möchte.
Berufsbild der ReNo-Fachangestellten
Doch was bedeutet es, voll ausgebildete/r Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r zu sein? Beschäftigt ist man zumeist in Notariaten oder Rechtsanwaltskanzleien mit integriertem Notariat, außerdem auch in Inkassobüros, bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder in Mahnabteilungen von Versandhäusern, Warenhausketten oder Banken. Üblicherweise jedoch unterstützt man hauptberufliche Notare oder Anwaltsnotare bei rechtlichen Dienstleistungen sowie organisatorischen und kaufmännischen Aufgaben. Da es in Deutschland gesetzlich geregelt ist, offizielle Rechtsgeschäfte (z. B. Gesellschaftsgründungen, Grundstückskaufverträge, Erbverträge) durch notarielle Beglaubigung (bzw. Beurkundung) rechtssicher zu machen, fächert sich einem in diesen Kanzleien naturgemäß ein vielfältiges Themenfeld auf.
Ein eingearbeiteter Mitarbeiter wird hier mit fallbezogenen Rechtsanwendungen im bürgerlichen Recht, Handelsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, in Straf- und Bußgeldverfahren sowie in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit betraut. Nebenbei finden auch technische Fertigkeiten in Urkundswesen und Registerführung Anwendung im Tagesgeschäft. Eine letzte Komponente bilden büroorganisatorische Arbeiten, wie die Koordination von Telefonaten und Terminen mit Klienten und die Erstellung von Gebührenrechnungen. Häufiger, tatsächlicher Mandantenkontakt stellt eine willkommene zwischenmenschliche Ergänzung zum sonst theoretischen Fallbezug dar.
Weiterbildung für ReNo-Berufe
Sollte man nach einiger Zeit den Wunsch verspüren, sich tiefer zu spezialisierten oder gänzlich anderen Themengebieten zuzuwenden, ist man auch hier nicht limitiert. Die Rechtsanwalts- und Notarkammern bieten zahlreiche Seminare zur fachbezogenen Weiterbildung an, z.B. über aktuelle Rechtsfragen, Zwangsvollstreckungsrecht, Datenbanken und Fremdsprachen.
Außerdem kann man sich in einem zusätzlichen zweijährigen Lehrgang zum Rechtsfachwirt oder Notarwirt ausbilden lassen. Möchte man sich hingegen komplett neu orientieren, ist es möglich, aufgrund der Ausbildung in prinzipiell jedes andere kaufmännische Umfeld einzusteigen. Aufgrund der umfassend erworbenen Vorkenntnisse werden Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte ebenfalls sehr gerne in Behörden (z. B. in Stadt- und Kreisverwaltungen) angestellt und besonders auch in Banken.
Quelle BECK Stellenmarkt 1/2015
Hier geht es zu den offenen Stellenangeboten für Fachangestellte!
Hier können Sie die NJW, die führende Fachzeitschrift für Juristen mit den wichtigsten Neuigkeiten aus der ganzen Welt des Rechts, kostenlos testen.