Words to Deeds Conference 2017: Legal Translation to the Next Level

von Karen Rückert, öffentlich bestellte und beeidigte Urkundenübersetzerin der englischen Sprache für Baden-Württemberg

In einer Welt, in der wir häufig zu hören bekommen, dass die maschinelle Übersetzung bald menschliche Übersetzer entbehrlich macht, kristallisiert sich heraus, was professionelle juristische Übersetzer schon länger wussten: Das Rechtsübersetzen ist eine Liga für sich. Obwohl die maschinelle Übersetzung auf diesem Gebiet bisher kaum Fortschritte machen konnte (abgesehen im Bereich von technischen Patentschriften und Standardklauseln), was an sich schon ein Beleg für die besondere Natur dieses Fachgebiets ist, so bieten dennoch manche Übersetzungsagenturen und einige freiberufliche Übersetzer ohne Fachwissen juristische Übersetzungsdienstleistungen an, ohne sich der vielen damit einhergehenden Fallstricke bewusst zu sein. Beim Übersetzen im Rechtsbereich geht es nicht einfach darum, unbekannte Wörter in einem zweisprachigen Fachwörterbuch nachzuschlagen, wie es in anderen Fachgebieten der Fall ist, wo es in der Regel sich genau entsprechende Begriffe gibt (z. B. die Namen von Krankheiten im medizinischen Bereich). Vielmehr geht es darum, die betreffenden Rechtsysteme ausreichend gut zu verstehen, um effektive Übersetzungsstrategien anwenden zu können: Wenn sich beispielsweise Wort A (Ausgangssprache) und Wort B (Zielsprache) nicht zu 100 % entsprechen, kann eine Übersetzung trotzdem im Kontext ausreichend sein; vielleicht ist es aber auch nötig, das Ausgangswort zusätzlich in Klammern zu setzen oder sogar einen Hinweis für den Leser hinzuzufügen. Nur mit einem umfassenden Wissen beider Rechtskulturen kann der Übersetzer erfolgreich solche Entscheidungen treffen und qualitativ hochwertige Übersetzungen produzieren.

Das juristische Übersetzen ist daher in vielerlei Hinsicht quasi eine rechtsvergleichende Tätigkeit, bei der ein zweisprachiges Wörterbuch – wenn der Übersetzer kein grundlegendes Fachwissen besitzt – eher hinderlich als hilfreich ist. Nehmen wir als einfaches Beispiel den deutschen Begriff Gesellschafter. In einem zweisprachigen Rechtswörterbuch findet man (für die englische Sprache) die englischen Begriffe shareholder und partner. Diese Begriffe sind natürlich kontextgebunden. Sie können nicht als Synonyme gebraucht werden, die der Übersetzer nach Lust und Laune wählen kann. Aber weiß das der Übersetzer? Wenn der Übersetzer solche Feinheiten nicht versteht, führt dies im besten Fall zu unzufriedenen und frustrierten Kunden und im schlimmsten Fall zu Kunden, die mangels eigener Sprachkenntnisse einfach im Unwissen gelassen werden.

Angesichts der Tatsache, dass der Beruf des Rechtsübersetzers nicht geschützt ist, darf zurzeit leider jeder Rechtstexte übersetzen. Die Fülle der Anbieter bedeutet auch, dass Auftraggeber den Durchblick verlieren. Professionelle Rechtsübersetzer kennen diese Problematik gut und Auftraggebern wird sie häufig durch schlechte Erfahrungen deutlich. Daher ist es dringend nötig, den Beruf auf ein neues Level zu heben. Genau dies war ein Thema der ersten Words to Deeds Conference, die im Gray’s Inn in London im Februar 2017 stattfand. Die Teilnehmer, darunter juristische Übersetzer, Rechtsanwälte und Akademiker aus 24 Ländern und von sechs Kontinenten, besprachen Themen wie Qualitätsstandards für das Rechtsübersetzen, Möglichkeiten zur Berufsregulierung und für die Kundenkommunikation. Die Konferenz war natürlich nur ein erster Schritt und ließ viele Fragen unbeantwortet, aber für die Teilnehmer war am Ende eines klar: Wir werden interdisziplinär zusammenarbeiten müssen, um einen Weg zu finden, die Qualität in diesem Berufsfeld zu gewährleisten.

Die Website der Konferenz finden Sie unter conference2017.wordstodeeds.com

Quelle NJW 17/2017