Rechtssicherheit und KI im Bereich Übersetzen

von Richard Delaney

Künstliche Intelligenz ist derzeit in aller Munde und in den Bereichen Recht und Übersetzen finden sich viele Anwendungen. Aktuell befassen sich eine Reihe von Artikeln bereits mit der Frage, ob Anwälte und Anwältinnen in Zeiten der KI überflüssig werden.1 Eindrucksvoll bewiesen und erfahren, dass KI bisher keineswegs ausreicht, hat das letztens ein Anwalt in Amerika, der per ChatGPT recherchiert hatte. ChatGPT hatte in diesem Fall nicht existente Gerichtsentscheidungen frei erfunden.2 Der Anwalt erklärte, dass ihm nicht bewusst gewesen sei, dass ChatGPT auch falsche Aussagen treffen könne. Das Resultat war eine Geldstrafe in Höhe von 5.000 US $.3 Dieser Fall ist sicherlich ein Extrembeispiel, zeigt aber die Gefahr von übermäßigem Vertrauen in KI. Das ist bei Übersetzungen nicht anders.

Um beispielsweise einen groben Überblick zu erhalten, sind Maschinenübersetzungen oft hilfreich. So bietet z. B. das europäische Patentamt eine Übersetzungsmaschine an, mit der man Patente suchen und in 32 Sprachen übersetzen kann.4 Wie aber sieht es aus, wenn man sich auf die Übersetzung verlassen können muss? Sei es, weil ein Dokument für ein Gerichtsverfahren in Übersetzung vorgelegt werden muss, sei es, dass z. B. ein Vertrag nicht auf Deutsch, sondern in einer anderen Sprache abgeschlossen werden und der Vertragsentwurf nun in diese Sprache übertragen werden soll. Wenn es um die Aspekte von Qualität und Haftung in Bezug auf den Einsatz von KI bei Übersetzungen geht, so muss man mindestens die Frage der Rechtssicherheit stellen und in Betracht ziehen.

Wo kommt KI an ihre Grenzen?

Ein großes Problem bei KI ist, dass eine Maschine kein „verständiger Leser“ ist. Inhaltliche Fehler fallen grundsätzlich nicht auf, Bezüge werden nicht immer richtig hergestellt und Mehrdeutigkeiten nicht erkannt. Wenn in einem Schriftsatz also Fehler enthalten sein sollten, so werden diese von KI einfach so übersetzt; einem menschlichen Übersetzer würde ein solcher Fehler eher auffallen, so dass dieser angemerkt wird. Aber auch wenn der Schriftsatz fehlerfrei ist, so kommt es oft genug vor, dass eine Formulierung bewusst oder auch unbewusst, mehrdeutig ist. Eine Maschine erkennt eine solche Mehrdeutigkeit meist nicht und übersetzt eine Variante, aber nicht unbedingt die gewünschte.

Was hat der Einsatz von KI mit Rechtssicherheit bei Übersetzungen zu tun?

Diese Frage ist ganz einfach zu beantworten: Wird eine Übersetzung nicht lediglich zu informellen Informationszwecken benötigt, sondern wird sie z. B. vor Gericht vorgelegt, oder als Original unterzeichnet, muss man sich darauf verlassen können, eine wirklich professionelle und genaue Übersetzung zu haben. Gesetzlich vorgesehen ist, dass bei der Vorlegung von fremdsprachigen Urkunden eine Übersetzung von einem ermächtigten oder öffentlich bestellten Übersetzer angefertigt wird.5 Eine solche Übersetzung gilt erst dann als richtig und vollständig, wenn dies von dem Übersetzer bescheinigt wird.6

Wie aber sieht es mit einer maschinellen Übersetzung aus? Ein Gericht würde diese wohl kaum anerkennen, aber Übersetzungen werden schließlich nicht nur bei Gericht benötigt. Wenn aber z. B. ein Vertrag maschinell übersetzt wurde, und es stellt sich dann heraus, dass die Übersetzung einen Fehler enthält, ergibt sich die Frage der Haftung. Wurde die Übersetzung professionell erstellt, so haftet grundsätzlich der Übersetzer für seine Leistung, weshalb professionelle Übersetzer meist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung haben. Zudem hat dann zumindest der Anwalt seine Sorgfaltspflicht erfüllt, indem ein professioneller Übersetzer beauftragt wurde. Wurde die Übersetzung lediglich maschinell erstellt, so dürfte das hingegen schon als grob fahrlässig gelten.

Zugegeben, die wenigsten Anwälte und Anwältinnen werden sich wohl blind auf eine maschinelle Übersetzung verlassen, aber auch wenn diese die Übersetzung anschließend noch einmal korrekturlesen, besteht das nicht zu unterschätzende Risiko, dass Fehler, Ungenauigkeiten oder Mehrdeutigkeiten nicht erkannt werden – schließlich kennt man ja den Ausgangstext und versteht insofern, was gemeint ist.

Ohne Frage, es gibt Anwälte und Anwältinnen, die hervorragende Sprachkenntnisse haben und die eine Maschinenübersetzung lediglich als Grundlage für einen eigenen Text in der Fremdsprache nutzen. Aber das ist der Punkt – Maschinenübersetzungen sind Hilfsmittel, die in den richtigen Händen tatsächlich teilweise eine Arbeitserleichterung darstellen können. Aber hier muss eben sowohl die Sprache wie auch das Werkzeug absolut sicher beherrscht werden, will man nicht anschließend, wie Goethes Zauberlehrling, lamentieren „Oh Du Ausgeburt der Hölle…“7 bzw. „Herr, die Not ist groß…“8

---------------------------------

Siehe z. B. hier ein kurzer Artikel von Dr. Axel Spies aus der Beck Community: https://community.beck.de/2023/03/16/openais-neues-modell-gpt-4-werd juristen-bald-ueberfluessig
Anwalt fällt auf Fake-Urteile von ChatGPT rein
Fake Cases, Real Consequences: Misuse of ChatGPT Leads to Sanctions - New York State Bar Association
4 Patent Translate | epo.org
ZPO, §142, Abs. 3 S. 1
ZPO, §142, Abs. 3 S. 2
Goethe, 1797, Der Zauberlehrling, Strophe 9
Ibid. Strophe 13

 

Mehr Artikel zum Thema Dolmetscher und Übersetzer finden Sie auf Beck Stellenmarkt.

 

Besuchen Sie auch die Social-Media-Kanäle von C.H.BECK. Sie finden uns auf:

 

Sie sind auf der Suche nach potenziellen Arbeitgebern im juristischen Bereich? Stöbern Sie durch unsere Arbeitgeberprofile und erfahren Sie mehr über renommierte Kanzleien, Unternehmen und Behörden.

Zu den Arbeitgeberprofilen

 

Über den Autor:

Richard Delaney - Bundesreferent für Beeidigte Übersetzer
Er ist in England ausgebildeter Barrister, Chartered Linguist und Fellow des Chartered Institute of Linguists und als Fachübersetzer, Sachverständiger und Jurist tätig.