Als Syndikusrechtsanwält:in in der Compliance-Abteilung eines Großkonzerns: Recht, einfach anders

von Laura Hainlein

Wenn ich mich als die Kollegin aus der zentralen Compliance-Abteilung bei unternehmensinternen, bereichsübergreifenden Veranstaltungen vorstelle, sind die Reaktionen der Kolleg:innen vielfältig: „Ach, du bist das mit den Pflichtschulungen!“ oder „Darf ich eigentlich die Schachtel Pralinen zu Weihnachten annehmen?“ oder „Können wir kurz unter vier Augen sprechen? Ich habe da etwas beobachtet, das mir Bauchschmerzen bereitet.“ – es war schon alles dabei. So vielfältig wie diese Reaktionen ist auch das Arbeitsfeld in der Compliance-Abteilung eines weltweit agierenden Großkonzerns. Genau das macht die Arbeit als Syndikusrechtsanwältin für mich persönlich reizvoll.

Die präventive Seite: Beratung, Schulungen & Co.

Meine ersten Erfahrungen sammelte ich in der präventiven Compliance-Arbeit. Dieser Bereich ist für einen Einstieg in die Unternehmenswelt sehr gut geeignet, da die klassisch juristische Beratungstätigkeit genauso zum Tragen kommt wie die enge Zusammenarbeit und der regelmäßige Austausch mit anderen Fachabteilungen im Unternehmen. Zum Beispiel bedarf es der Kenntnisse zu Rechtsvorschriften wie zum Tatbestand der Bestechung und Bestechlichkeit, um in der Anti-Korruptionsberatung die Anfragen zum Umgang mit Zuwendungen korrekt zu beantworten. Aber auch das Abhalten von entsprechenden Schulungen für ausgewählte Zielgruppen ist eine spannende Herausforderung. Das Ziel einer gelungenen Compliance-Schulung: Am Ende der Veranstaltung das juristisch Erlernte so in den Unternehmensalltag transportiert zu wissen, dass Kolleg:innen mit unterschiedlichen Fachrichtungen den Inhalt verstehen und diesen in den Arbeitsalltag integrieren können. Das Ziel ist aber nur dann erreichbar, wenn man sich vorher mit der fachlichen Tätigkeit der Schulungsteilnehmer:innen befasst und sich entsprechend Kenntnisse des Geschäfts, sowie – bei einer weltweiten Schulung – der kulturellen Besonderheiten verschafft hat.

Die reaktive Seite: Hinweisgebersystem und Interne Untersuchungen

In meiner aktuellen Tätigkeit im Team für Interne Untersuchungen konnte ich feststellen, dass auch die reaktive Seite der Compliance-Arbeit viele Facetten in sich birgt. Im Mittelpunkt stehen die Untersuchung von möglichen Verstößen gegen interne Regelungen oder Gesetze, die Betreuung des Hinweisgebersystems sowie die ständige Prozessverbesserung. Bei internen Untersuchungen ist neben dem Wissen juristischer Feinheiten vor allem ein Händchen für Projektmanagement von Vorteil. Gerade bei umfangreichen Untersuchungen ist es wichtig, die Fachabteilungen zum richtigen Zeitpunkt einzubinden und paralleles Vorgehen zu koordinieren. Dabei darf jedoch das geschulte Judiz nicht zu kurz kommen, um z.B. die geplanten Untersuchungshandlungen rechtlich zu überprüfen.

Die Verknüpfung beider Seiten: Der Vorteil des Großkonzerns

Auf meiner derzeitigen Position kann ich beide Seiten verbinden – die präventive und die reaktive. Zum einen bin ich für die inhaltliche Konzeption und fachliche Begleitung einer internen Kommunikationskampagne zu den Vorgaben zum Schutz von Hinweisgeber:innen zuständig. Ich arbeite mit einer für die Compliance-Kommunikation zuständigen Kollegin eng zusammen, um diesem wichtigen Thema unternehmensintern Gehör zu verschaffen. Zusätzlich muss ich interne Prozesse auf die neuen rechtlichen Vorgaben zur Hinweisabgabe und zum Hinweisgeberschutz überprüfen und eventuell anpassen. Zum anderen bin ich für die interne Untersuchung von möglichen Regel- oder Gesetzesverstößen zuständig: Ich gehe bei uns eingegangenen Meldungen nach und arbeite mögliche Verstöße auf, gegebenenfalls unter Einbeziehung zuständiger Fachabteilungen wie den Steuerkolleg:innen oder dem regional zuständigen Compliance Officer.

Fazit: Recht, einfach anders

Die Arbeit als Syndikusrechtsanwält:in in der Compliance-Abteilung eines international tätigen Großkonzern wird nicht langweilig. Die facettenreichen Aufgaben und die unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten lassen den eigenen Horizont um viele Erfahrungen erweitern. „Wann kann meine Zielgruppe den Schulungsinhalt im Arbeitsalltag sicher anwenden?“ oder „Wie kann ich einen erarbeiteten rechtlich bewerteten Prozess im Arbeitsalltag verankern?“ oder „Welche Erkenntnisse und entsprechenden Maßnahmen sind aus einem Compliance-Fall für das Unternehmen zu ziehen?“ – Fragen, die als Syndikusrechtsanwält:in zu beantworten sind. Eben Recht, einfach anders.

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Über die Autorin:

Laura Hainlein
ist seit 2017 als Syndikusrechtsanwältin bei der Robert Bosch GmbH in der zentralen Compliance-Abteilung tätig. Seit 2020 ist sie dort für das BoschHinweisgebersystem sowie Interne Untersuchungen zuständig.

Dieser Artikel erschien erstmals in der JuS 12/23.