Das Zukunftsthema Nummer 1 für die Anwaltschaft ist das häufig noch immer als Nischenthema verschmähte IT-Recht.
Dabei ist schon heute vollkommen klar, dass kein Lebenssachverhalt, kein Geschäftsmodell und keine Rechtsmaterie mehr ohne Bezug zur Informationstechnologie und den damit verbundenen spezialgesetzlichen Normen existieren wird.
Im Zuge der Vernetzung und Automatisierung der Gesellschaft wird das besondere Wissen auf der Schnittstelle zwischen Informationstechnik und Recht maßgeblich für viele Rechtsfragen des digitalisierten Alltags.
In den kommenden Jahren werden alle Regelungsbereiche grundlegenden Reformen im Lichte dieser Entwicklung unterzogen.
Insbesondere die rasante technologische Entwicklung im Bereich der künstlichen Intelligenz wird selbst jahrhundertealte Normen unserer Rechtsordnungen ins Wanken bringen.
Die mit der Digitalisierung verschärfte Herausforderung, zunehmend einheitliche trans- und internationale Standards zu schaffen, wird vor allem im Bereich der Informationstechnik eine große Rolle spielen und damit immer neue Reformen bestehender Regeln in diesem Bereich hervorrufen.
Wer sich also in den kommenden Jahren auf den Rechtsbereich des IT-Rechts spezialisiert, wird auf eine hohe Nachfrage nach Rechtsberatung und Fachanwälten stoßen. Ein äußerst dynamisches Rechtsgebiet sorgt zudem nie für Langeweile.
Neben der am 25. Mai 2018 zur Anwendung kommenden Datenschutz-Grundverordnung der EU und den derzeit verhandelten Regeln zum Telekommunikationsdatenschutz befinden sich vor allem im Bereich der IT- Sicherheit, den Haftungsbestimmungen bei IT-Produkten und -Dienstleistungen sowie im Bereich des Urheberrechts und des Vertrags- und Verbraucherrechts im digitalen Markt neue gesetzliche Bestimmungen auf dem Weg zur Verabschiedung und Umsetzung.
Schon bald wird es auch bei der besonderen Regulierung von Internet- Plattformen sowie der Robotik und künstlichen Intelligenz erste besondere Rechtsnormen geben.
Völlig neue Interessenslagen und Problemstellungen
Angesichts der Verlagerung eines Großteils der Wertschöpfung von Unter- nehmen in den digitalen Markt sowie der Abhängigkeit von entsprechenden Infrastruktur- und Plattformanbietern werden die aufgeworfenen Rechtsfragen zahlreich und vielfältig.
Völlig neue Interessenslagen und Problemstellungen werden entstehen und nach juristischen Fachkräften mit entsprechenden Kenntnissen der zu Grunde liegenden Informationstechnik verlangen.
Die Umstellung etwa des Finanzmarkts auf automatisierte Datenverarbeitungsprozesse, der Einsatz autonomer Fahrzeuge oder Roboter im Straßenverkehr sowie der See- und Luftfahrt oder die individuell veranlasste Industrieproduktion über den 3D-Drucker im Wohnzimmer sind nur ein paar Beispiele, die das Ausmaß der anstehenden informationstechnischen Revolution beschreiben können.
Große Chancen in diesem Rechtsbereich
Das noch immer nicht zum Grundkanon der juristischen Ausbildung gehörige Fach der Rechtsinformation bzw. des Informationsrechts müsste angesichts dieses Ausblicks eigentlich längst zur Grundausbildung der Juristinnen und Juristen gehören.
Umso größer sind die Chancen, sich in diesem Rechtsbereich ein Arbeitsfeld zu eröffnen, das auf absehbare Zeit mehr Möglichkeiten und Bedarf aufweisen wird, als die meisten anderen Spezialisierungsfelder.
Zumal auch im Bereich von Forschung, Lehre und politischer Bildung ein umfassender Bedarf an Fachkräften bestehen wird und die erste große Generation dieses Fachbereichs, die in den 70er- und 80er Jahren zur Avantgarde des IT-Rechts gehörte, nun in den Ruhestand geht bzw. gehen wird.
Auch wenn dieser Rechtsbereich ohne Zweifel – auch wegen der Attraktivität der großen Internetkonzerne und der Wachstumspoten- ziale des digitalen Marktes – in Mode gekommen ist, braucht es auf absehbare Zeit noch viele Juristinnen und Juristen, die sich in dieses Fach stürzen und die immer vielfältiger werdenden Betätigungsfelder des IT-Rechts für sich entdecken. Angesichts des enormen Wandels im Zuge der Digitalisierung ist dies nicht nur für den Berufsstand, sondern auch für die Gesellschaft von besonderer Bedeutung.
Der Autor Jan Philipp Albrecht, LL.M. (Hannover & Oslo) ist seit 2009 Abgeordneter im Europäischen Parlament für die Grünen und ist dort Berichterstatter für die Datenschutz-Grundverordnung der EU.
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