Die Digitalisierung ist fester Bestandteil unseres alltäglichen Lebens. Smartphones, Cloud Computing, eServices und andere Helfer, die uns das Leben einfacher machen, sind nicht mehr wegzudenken. Die Industrie hat das Level 4.0 erreicht und auch in die Welt der Fortbildungen hat die Digitalisierung längst Einzug gehalten.
E-Learning wird nicht nur immer beliebter, es wird auch zunehmend bei der Fortbildung in Unternehmen und bei Berufsträgern eingesetzt, für die eine Fortbildungspflicht besteht. Das ist beispielsweise bei Rechtsanwälten und Steuerberatern der Fall.
Daraufhin haben Verbände und Kammern, wie die Bundesrechtsanwaltskammer reagiert und die Fachanwaltsordnung dementsprechend geändert und so den Weg für die Onlinefortbildung frei gemacht.
Die Vorteile für die Fortbildungspflichtigen scheinen hier auf der Hand zu liegen. Denn digitale Fortbildungen stellen eine flexible und kostengünstige Alternative zu Präsenzveranstaltungen dar. Reise- und Hotelkosten fallen nicht an. Zudem vermeiden Teilnehmer der digitalen Fortbildung Praxisausfallzeiten.
Auch lässt sich durch die neue Form der digitalen Fortbildung eine sehr große Anzahl an Teilnehmenden in einer Veranstaltung zusammenfassen. Die Onlinefortbildung scheint eine lohnende Alternative zur klassischen Fortbildung zu sein.
Allerdings besteht – bei aller Rationalität – zu Recht die Angst, dass die Kommunikation und die Bildung persönlicher Beziehungen zu Referenten und Kollegen auf der Strecke bleiben. Parallelen zum Erlernen von Sprachen drängen sich auf.
Eine Sprache kann man nur bis zu einem bestimmten Grad am Schreibtisch, Computer oder über das Internet erlernen. Jeder, der sich intensiv mit dem Erlernen einer Fremdsprache beschäftigt hat, weiß, dass man diese erst dann richtig verstehen kann, wenn man die Menschen versteht, die diese Sprache sprechen. Ohne persönliche Kontakte und Beziehungen ist das Aneignen einer fremden Sprache kaum möglich.
Sehr ähnlich verhält es sich bei komplexen Sachverhalten, bei denen es auf ein tieferes Verständnis der Materie und auf verschiedene Aspekte und Perspektiven ankommt. Benchmarking und Erlernen von Best Practices einer jeweiligen Branche ist in der heutigen, schnelllebigen Zeit schon fast unbezahlbar geworden und geschieht am besten, wenn man sich im gleichen Raum befindet. Daher ist es nicht verwunderlich, dass sich ein Trend aus Skandinavien auch in Deutschland zunehmender Beliebtheit erfreut.
Neue Fortbildungsangebote setzen insbesondere auf die persönliche Begegnung und den Informations- und Erfahrungsaustausch von Mensch zu Mensch. Kern des neuen (alten) analogen Konzeptes sind die persönlichen Treffen von profilierten Berufsträgern und erfahrenen Juristen unterschiedlicher Branchen, die sich bei regelmäßigen Begegnungen im kleinen Kreis das neueste Wissen aneignen und in einem praktischen Teil auch anzuwenden lernen.
Dabei haben vor allem der persönliche Austausch und die Diskussion einen enorm hohen Stellenwert. Das heißt vor allem, dass nicht nur das Wissen der Referenten, sondern auch der Erfahrungsschatz der Teilnehmenden in einem interdisziplinären Dialog in die Fortbildung einfließt.
Wesentlicher Bestandteil ist der Aufbau von Beziehungen zu anderen Berufsträgern aus den gleichen und anderen Branchen. Mit dieser Art der analogen Fortbildung soll die Art und Weise verändert werden, wie Juristen und andere Berufsträger über sinnvolle Fortbildung und nachhaltiges Networking denken.
Statt Fortbildung 4.0 spricht man jetzt von Fortbildung 4D. Natürlich hat auch hier das digitale Zeitalter Einzug gehalten. So sind beispielsweise Materialien und Inhalte zur Vor- und Nachbereitung auch online verfügbar, so dass sich die Teilnehmenden letztlich auf das Wesentliche konzentrieren können – den persönlichen Austausch.
Über den Autor:
Michael Schroeder
seit 2016 Country Manager
der JUC Deutschland GmbH