Keine Frage, ein LL.M. kostet Geld! Und ein LL.M. an einer Law School mit Top-Ranking oder im Ausland noch viel mehr. Studiengebühren von mehreren zehntausend Euro sind keine Seltenheit. Da ist es doch nur zu wahrscheinlich, dass die persönliche finanzielle Situation eine Eigenfinanzierung ausschließt.
Doch die gute Nachricht: Ein LL.M.-Studium ist eine Investition in die eigene Zukunft und zahlt sich immer aus.
Noch immer stellt der LL.M. für Juristen eine wichtige Zusatzqualifikation dar, die die Karriereperspektive wesentlich verbessert. Und es ist wie beim Immobilienkauf, Objekte in 1a-Lage sind teuer. Beim Durchforsten der LL.M.-Angebote zeigt sich ein weites Spektrum an Studiengebühren. Die renommierten Law Schools, die in den Rankings in der Spitzengruppe zu finden sind, können dementsprechend höhere Studiengebühren verlangen. Dazu summieren sich noch Lebenshaltungs- und Reisekosten, die zusätzlich entstehen. Deshalb ist die Finanzierungsfrage oftmals ein wesentliches Kriterium bei der Studienentscheidung.
Ein Stipendium ist die erste Wahl - aber leider limitiert
Adäquate Finanzierungsoptionen sind in Deutschland rar.
So eignen sich Auslands-BAföG oder staatliche Bildungskredite in der Regel nicht. Klassische Stipendienangebote sind die kostengünstigste Variante, um ein LL.M.-Studium zu finanzieren. Sie unterscheiden sich in Voll- und Teilstipendien. Insbesondere an Vollstipendiaten werden jedoch hohe Anforderungen gestellt. Neben einem Prädikatsexamen werden weitere Qualifikationen, wie z. B. soziales Engagement, bewertet. Studiendatenbanken erleichtern die Suche nach möglichen Stipendiengebern. Zusätzlich besteht bei einigen Law Schools die Möglichkeit der Studiengebührenermäßigung. Dafür bewirbt sich der Student nach erfolgter Studienplatzzusage beim „Financial Aid“-Büro der betreffenden Universität.
Unter Umständen übernimmt der Arbeitgeber anteilig Studienkosten. Für viele – insbesondere kleine Kanzleien - ist jedoch beim LL.M. nachteilig, dass dieser mit langen Auslandsaufenthalten verbunden ist. Deshalb wird der Arbeitgeber seine Kostenbeteiligung auch vertraglich absichern, für den Fall der Abwanderung des Arbeitnehmers nach abgeschlossener LL.M.-Qualifizierung.
In den letzten Jahren hat sich ein Markt für Studien- und Bildungskredite entwickelt. Die Rückzahlung der im Vertrag festgeschriebenen Tilgungsraten erfolgt meist nach Studienende. Doch auch ein Studienkredit ist für viele Interessenten nicht optimal. Der starre Tilgungsplan führt zu unkalkulierbaren Risiken für die Zeit nach dem Studium und nimmt die Flexibilität bei der Lebensplanung.
Der variable Zinssatz liegt bei der Mehrheit der Institute zwischen 6 - 9 % jährlich. Die durch die Kreditrückzahlung entstehende fixe finanzielle Belastung kann insbesondere während des Referendariats oder in der Phase der Familiengründung eine hohe Schuldenlast für den Einzelnen verursachen. Zudem verlangen Bankinstitute oftmals finanzielle Sicherheiten oder Bürgen.
Bildungsfonds - ohne Kredit und Stipendium risikofrei studieren
Eine relative „junge“ Alternative zur Finanzierung des LL.M.-Studiums stellen Bildungsfonds dar, die nach dem Versicherungskonzept funktionieren und anfallende Studiengebühren übernehmen.
Mittlerweile gibt es auf dem deutschen Markt drei Anbieter von Bildungsfonds, die ein LL.M.-Auslandsstudium fördern. Das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE) führt jährlich einen Test für Studienkredite und Bildungsfonds durch.
Im Detail gestaltet es sich wie folgt: Der LL.M. Bildungsfonds übernimmt die Studiengebühren und, falls gewünscht, auch Reise- und Lebenshaltungskosten. Im Gegenzug verpflichten sich die Geförderten, nach Beendigung des Studiums einkommensabhängige Rückzahlung an den Bildungsfonds zu leisten. Während des Studiums sind keine Zahlungen fällig. Zusätzliche Bürgschaften oder Sicherheiten werden beim LL.M. Bildungsfonds nicht verlangt. Vor Studienbeginn wird vertraglich ein konstanter Rückzahlungssatz vereinbart. Die Konditionen werden individuell an das Bewerberprofil angepasst. Erfahrungsgemäß werden für zehn Jahre etwa 5,5 % des Bruttoeinkommens an den Fonds zurückgezahlt. Im Gegensatz zum Kredit liegt hier keine fixe Belastung vor. Der Absolvent wird lediglich im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit belastet. Sollte das Einkommen unter einen Wert von € 30.000 sinken, entfällt die Zahlungspflicht in dem betreffenden Jahr und die Rückzahlung wird gestundet.
Derart einkommensschwache Jahre sind während des Referendariats, einer möglichen Promotion oder der Elternzeit realistisch. D. h., die effektive Rückzahlung passt sich der persönlichen Karriere und Zahlungsfähigkeit an, und die Freiheit in der Lebensplanung bleibt erhalten. Nach 20 Jahren entfällt die Zahlungspflicht komplett unabhängig davon, ob oder wie viel tatsächlich zurückgezahlt wurde. Zusätzlich sind Höchstgrenzen für die jährliche Zahlung als auch für die Gesamtzahlung festgelegt.
Aus den nachlaufenden, einkommensabhängigen Rückzahlungen werden im Sinne des Nachhaltigkeits- und Solidaritätsprinzips die Studiengebühren einer neuen Studentengeneration finanziert und finanzielle Engpässe der Geförderten ausgeglichen.
Denn es gilt: Ein LL.-M.-Studium ist keine Frage des Geldes.
… und wie bereits in der Einleitung festgestellt, lohnt sich ein LL.M.-Studium immer. Oder wie es Stefan Peintinger, Absolvent aus Georgetown und Teilnehmer des LL.M. Bildungsfonds, formuliert:
„Ich möchte jeden ermutigen, sich auf dieses Abenteuer einzulassen, wenn der LL.M. zu den eigenen Zielen passt. Die finanzielle Hürde ist hoch, aber nicht unüberwindbar.“
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