Häufigste Rhetorik-Fehler von Juristen

Rhetorik Vortrag
von Wladislaw Jachtchenko, Volljurist und Leiter der Argumentorik-Akademie in München

Es ist schon paradox: Einerseits sagt man, Juristen können gut mit Sprache umgehen. Andererseits beschimpft man ihre Sprache als unverständliches Juristendeutsch. Einerseits ist Sprache das Werkzeug jedes Juristen. Andererseits gibt es nirgends verpflichtende Rhetorikkurse für Jura-Studenten. Wie kann man diese Paradoxien nun auflösen? Ganz einfach: Juristen können tatsächlich überdurchschnittlich gut mit Sprache umgehen. Mit Schriftsprache. Bei der gesprochenen Sprache sieht das ganz anders aus: Den meisten Juristen steht beim Reden ihre komplizierte Schriftsprache im Weg. Dieser Beitrag behandelt die drei häufigsten Rhetorikfehler, die speziell von Juristen begangen werden.

Fehlergruppe Nr. 1: Lange Sätze

Egal, ob Klageerwiderung oder Mandantenschreiben: Juristen schreiben lange Sätze, häufig mit mehreren Nebensätzen. Für einen Schriftsatz ist das gut: Nebensätze konkretisieren den Hauptsatz, fügen Bedingungen und Einschränkungen hinzu – und machen so den juristischen Inhalt präziser. Doch leider übertragen Juristen diesen Stil auf die gesprochene Sprache – und das ist anstrengend. Denn als Zuhörer muss man sich sehr konzentrieren, um nicht den Faden zu verlieren. Daher gilt auch hier Tucholskys Diktum: „Hauptsätze, Hauptsätze, Hauptsätze.“ Dass kurze Sätze verständlicher sind, wissen auch die meisten Juristen. Was die meisten aber nicht wissen, ist, dass lange Sätze drei rhetorische Folgefehler nach sich ziehen – und gerade bei Juristen häufig vorkommen.

a) Folgefehler 1: Stockende Sprache
Beim Schreiben hat man mehr Zeit als beim Reden. Daher können sich Juristen am Schreibtisch auch die besten Wörter in Ruhe zurechtlegen. Beim Sprechen hat man nicht viel Zeit zum Nachdenken. Da Juristen aber dennoch versuchen, ihrem Schreibstil (aus schlichter Gewohnheit) treu zu bleiben, bauen sie ihre gewohnt langen Sätze auch beim Reden – und kommen dabei häufig ins Stocken. Denn mal fehlt das passende Wort, mal haben wir selber kurzzeitig vergessen, wie der eigene Satz eigentlich begann. Nicht nur das Publikum wird also überfordert durch lange Sätze, sondern der Redner selbst. Die Lösung: Gehirnkapazität frei bekommen durch kürzere Sätze.

b) Folgefehler 2: Viele „Ähms“
Stockende Sprache führt nicht selten auch zu den berühmt-berüchtigten „Ähms“. Viele Juristen wissen nicht, wie es mit dem langen Satz weitergehen soll, und um keine unangenehme Stille aufkommen zu lassen, stoßen sie ein (häufig lautes) „Ähm“ heraus. Auch in der Hoffnung, dass man sie so nicht unterbricht. Dass „Ähms“ schlecht rüberkommen – für diese Einsicht muss man kein Cicero sein. Die Lösung auch hier: kürzere Sätze.

c) Folgefehler 3: Monotone Stimme
Während nun also viele Juristen sich auf die Fortsetzung ihrer langen Sätze konzentrieren, also sich auf den Inhalt fokussieren, vergessen sie dabei häufig die Stimmmelodie. Und sprechen daher häufig monoton. Zwar rühmt sich der Jurist der Sachlichkeit – doch rhetorisch gesehen ist die Abwesenheit von Betonungen und Emotionen schlecht, weil der Zuhörer sich so schneller langweilt und unaufmerksam wird. Nun geht es nicht darum, extrem emotional zu sprechen – sondern lediglich die wichtigen Punkte stimmlich zu betonen und dadurch besser verstanden zu werden. Die Stimme bestimmt nämlich die Stimmung. Und um die nicht zu vergessen, muss man wiederum kürzere Sätze bilden, damit noch genug Gehirnkapazität für die stimmliche Seite der Botschaft übrig bleibt.

Fehlergruppe Nr. 2: Mündliches Juristendeutsch

Das Juristendeutsch ist eine mehr oder weniger präzise Fachsprache. Für Schriftsätze ideal. Doch bei der gesprochenen Sprache stört das Juristendeutsch. Hier die unangenehmsten Ausprägungen.

a) Substantiv-Stil
„Die Möglichkeit des Eintretens der Schulderfüllung steht in Abhängigkeit zur Leistungsfähigkeit des Schuldners“. Einer von vielen Beispielsätzen für zu viele Substantive und zu wenige Verben. In der Schriftsprache wäre dieser Satz (noch) verzeihlich. In der gesprochenen Sprache hört es sich schrecklich an. Merksatz: Je mehr Verben, desto besser.

b) Passiv-Stil
„Es muss der Tatsache Rechnung getragen werden, dass hier auf das Interesse der Verkehrssitte abgestellt werden muss“. Auch dies einer von vielen Sätzen, bei dem gar nicht klar wird, wer das Subjekt ist. Das Subjekt wurde vom Passiv verschluckt. Merksatz: Je mehr Aktiv, desto besser.

c) Substantiv-Passiv-Stil
„Es müssen Gesichtspunkte erfasst werden, von deren Vorliegen die Widerklagevoraussetzungen abhängen“. Wie man hier sieht, können die letztgenannten Fehler leider auch zum Substantiv-Passiv-Stil kombiniert werden. Nochmal: In einem Schriftsatz gewinnt man mit solchen Formulierungen zwar nicht den Winston-Churchill-Preis für Rhetorik – doch ein solcher Satz auf Papier ist noch akzeptabel. In der gesprochenen Sprache natürlich absolut zu vermeiden.

Praktische Übung: Jetzt!

Nachdem Sie nun die häufigsten Rhetorik-Fehler von Juristen kennen, könnten Sie sagen: „Interessant… Ich werde mal darauf achten, ob ich diese Rhetorik-Fehler mache!“ Doch das ist zu wenig! Ich fordere Sie zu einer Rhetorik-Challenge auf: Holen Sie jetzt Ihr Smartphone bzw. Diktiergerät und nehmen Sie eine Zwei-Minuten-Rede auf zum Thema „Auswirkungen des Europarechts auf das deutsche Recht“. Wenn Sie fertig sind: Hören Sie sich das Ergebnis an. Und wenn Sie nicht zufrieden sind – wiederholen Sie die Übung einfach. Auch in der Rhetorik gilt: Übung macht den Meister!

Quelle NJW 18/2016