Legal-Tech-Lösung für jede Anwaltskanzlei

von Dr. Peter Becker

Die grundsätzlich für jede Anwalts- und Notariatskanzlei interessanten Legal-Tech-Ideen der Personalaufwand einsparenden Automatisierung von Arbeitsvorgängen haben, soweit ersichtlich, über Speziallösungen hinaus in der Breite zu folgenden softwaregestützten Anwendungen geführt: In einfach gelagerten Lebenssachverhalten werden standardisiert Daten erfasst und dann mit voll- oder teilautomatisierten Abläufen aufbereitet und mittels der Daten integrierenden Textbausteine in außergerichtliche oder gerichtliche Verfahren überführt.

Ein derartiger Ansatz lässt sich aber auch grundsätzlich in jeder Kanzlei verfolgen, zunächst einmal ohne spezielle Software oder aber mit Hilfe von Softwaretools realisieren. Grundsätzlich sollte jede Kanzlei überlegen, wie sie die heute doch weithin gegebene EDV-Kompetenz des Publikums (Netflix und Amazonkonten werden z. B. mit leichter Hand verwaltet) nutzen kann.

Jahr um Jahr wächst mit der mit dem Smartphone aufgewachsenen Generation die EDV-Kompetenz. Die gewerblichen Mandanten beherrschen heute ebenso wie die Mitarbeiter der Kanzlei den Computer. Da liegt es doch nahe, dies bei der einen nicht unerheblichen Teil der Kanzleiarbeit betreffenden Datenerfassung von Personen- und Falldaten zu nutzen.

Integration elektronisch eingespeister Daten in den Kanzlei-Workflow

Ich sehe die Integration elektronisch von den Mandanten eingespeister Daten in den Kanzlei-Workflow als eines der großen Rationalisierungsfelder der Kanzleiarbeit im kommenden Jahrzehnt. Dazu bedarf es keineswegs besonderer Software-Anwendungen für Mandanten.

Am einfachsten geeignet dafür sind PDF-Formulare, die mit einfachen PDF-Tools zu Formularen mit Eingabefeldern gestaltet werden können – z. B. zu einem Mandatsaufnahmebogen mit den Personendaten. Das kann dann in einfach bzw. typisch gelagerten Angelegenheiten zu kompletten Aufträgen bzw. Sachverhaltserfassungen reichen, z. B. Verkehrsunfälle, Mahnbescheide, Räumungsklagen und bei Notariaten die Erfassung von Grundbuch- und Katasterdaten.

Ist dieser erste Schritt in der Kanzleiorganisation gemacht, durch die Mandanten so elektronisch erfasste Daten zu erheben, bleibt die Übertragung in das eigene EDV-System, insbesondere auch in die Office-Textverarbeitung. Selbst in der händischen Übertragung wegen der stets gleichen Abläufe wäre das schon vorteilhaft und weniger fehlerträchtig. Aber für Kanzlei-EDV-Systeme ist das recht einfach zu bewerkstelligen, solche Daten in die von diesen geführten Kanzleidaten einzuspeisen.

So wären beispielsweise fast vollautomatisch ablaufende Fallbearbeitungen unschwer zu erreichen, so dass z. B. der gewerbliche Mandant den Mahnbescheidsantrag als PDF-Formular einreicht, das mit einem Blick überprüft (und notfalls korrigiert) wird, und per Knopfdruck der Antrag eingereicht wird – ebenso z. B. Räumungsklagen bei Mietverzug.

 

Über den Autor:

Dr. Peter Becker
Rechtsanwalt, Software-Architekt
und -Designer der RA-MICRO Kanzleisoftware