Die Zahl des Monats: 57 Prozent

von Veronika Gebertshammer

Laut der in 2020 vom Deutschen Anwaltsverein (DAV) in Auftrag gegebenen Online-Befragung durch Reiß & Hommerich sind 57 Prozent des juristischen Nachwuchses in Studium und Referendariat sowie der Jungjuristinnen und Jungjuristen mehrheitlich der Ansicht, ihre Ausbildung würde von der Möglichkeit einer frühen Spezialisierung auf das angestrebte Berufsfeld profitieren.

Eine frühzeitige Spezialisierung wird besonders von denjenigen befürwortet, die eine Tätigkeit in einem Unternehmen, einer Non-Profit-Organisation, in der Anwaltschaft oder Staatsanwaltschaft anstreben bzw. ausüben. Darüber hinaus wären diese Juristen und Juristinnen mehrheitlich bereit (gewesen), sich frühzeitiger zu spezialisieren (65 Prozent).

Befragte, die Richter bzw. Richterin werden wollen, sprechen sich demgegenüber mehrheitlich gegen eine frühe Spezialisierung aus (59 Prozent).

Befragte, die eine Tätigkeit in der Verwaltung oder im Bereich der Wissenschaft, in der Forschung und Lehre anstreben bzw. ausüben, sind sich in dieser Frage nicht einig (48 Prozent Ja-Stimmen und 52 Prozent Nein-Stimmen).

 

Über die Autorin:

Veronika Gebertshammer
Diplom-Juristin