
Bereits während meines Studiums an der Ruhr-Universität Bochum lag mein Interessenschwerpunkt im öffentlichen Recht. Dies hat sich auch im Referendariat nicht geändert, wobei ich zu dieser Zeit noch nicht festgelegt war, wo und in welcher Form ich mich mit öffentlichem Recht beschäftigen möchte. Nach einer Verwaltungsstation bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe wurde ich dann auf die Stellenausschreibung bei der Ingenieurkammer-Bau NRW aufmerksam.
Die Ingenieurkammer-Bau NRW ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine Behörde der mittelbaren Landesverwaltung. Sie untersteht der Aufsicht durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW. Im Vorstand wie auch in weiteren Gremien der Kammer engagieren sich Kammermitglieder ehrenamtlich. Sie bringen ihr Wissen und ihre Erfahrung in ihrer Freizeit ein, um den Berufsstand voranzubringen.
Die Aufgaben der Kammer sind sehr vielfältig, woraus sich auch für das Rechtsreferat der Kammer bzw. meine Tätigkeit als Justiziar inhaltlich sehr unterschiedliche Aufgaben ableiten. Dazu gehören z.B. die Selbstverwaltungsangelegenheiten des Berufsstandes: Die berufsständischen Kammern gründen auf dem Gedanken, dass der Berufsstand (bei uns die Ingenieurinnen und Ingenieure) ihre Angelegenheiten selbst regeln sollen. Diese Angelegenheiten des Berufsstandes werden in Sitzungen des Vorstandes oder themenbezogenen Ausschüssen von den dort ehrenamtlich tätigen Kammermitgliedern besprochen. Meine Aufgabe als Jurist besteht darin, Themen des Berufsstandes im Blick zu halten, Fragen in Ausschusssitzungen zu beantworten und im Anschluss an die dortige Willensbildung Stellungnahmen zu verfassen. Ein aktuelles Beispiel ist die Änderung der Landesbauordnung in NRW.
Zu dem Serviceangebot der Kammer für ihre Mitglieder gehört auch die rechtliche Erstberatung. Die Kammermitglieder melden sich in der Geschäftsstelle und haben Fragen wie z.B. zu den Bereichen Gesellschaftsrecht, Honorar, Vergabe, Werkvertragsrecht oder zu ihrem Internetauftritt. Der direkte Draht zu den Mitgliedern ist sehr wertvoll, damit wir in der Geschäftsstelle stets das „Ohr am Berufsstand“ haben und wissen, welche Themen dort gerade relevant sind. Dies hilft uns dann wiederum bei der Vertretung der berufsständischen Interessen.
Gleichzeitig ist die Kammer auch Aufsichtsbehörde: Für die Mitglieder der Kammer gelten bestimmte Berufspflichten wie z.B. Fort- und Weiterbildung, ausreichender Versicherungsschutz oder das Unterzeichnen von Bauvorlagen. Die Einhaltung dieser Pflichten ist für die Tätigkeit des Einzelnen aber auch das Ansehen des Berufsstandes wichtig. Verstöße werden durch die Kammer geprüft und nach einem Antrag an das Berufsgericht dort geahndet. Hierzu müssen Sachverhalte ermittelt und Verstöße ordnungsgemäß dokumentiert werden.
Zu den gesetzlichen Aufgaben der Kammer gehört die Zuständigkeit für bestimmte Ordnungswidrigkeiten innerhalb des Bauordnungsrechts. Hierzu gehören im Rechtsreferat die Entgegennahme von Hinweisen, Bewertung des Sachverhalts, Anhörung der Betroffenen und die Ahndung durch Bußgeldbescheide. Da die falsche Behauptung einer Kammermitgliedschaft keine Ordnungswidrigkeit ist, werden wir in solchen Fällen wettbewerbsrechtlich tätig.
Ein anderer Bereich sind Gerichtsverfahren. Personen, denen die Kammermitgliedschaft versagt oder entzogen wird, können die Entscheidung der Kammer in verwaltungsgerichtlichen Verfahren überprüfen lassen. Hier geht es darum, bereits im Vorfeld mögliche Argumente zu erkennen, die im Verfahren relevant werden. Natürlich ist es wichtig, dass die zugrundeliegenden Verwaltungsakte formal ordnungsgemäß und inhaltlich richtig erstellt wurden. Trotz der Zuständigkeit als Landesbehörde sind bei uns Verwaltungsentscheidungen kein Massengeschäft.
Meine Aufgaben bei der Ingenieurkammer-Bau NRW umfassen aber auch Themen und Projekte, die man von außen vielleicht nicht erwarten würde bzw. mit denen ich selbst auch nicht gerechnet hätte. Nach dem Baukammerngesetz NRW soll die Kammer das Ansehen des Berufsstandes wahren. Das klingt abstrakt, wird bei uns aber ganz konkret umgesetzt. Es geht darum, dem Berufsstand der Ingenieure Sichtbarkeit zu verschaffen. Hierzu hat die Kammer die Kampagne „Kein Ding ohne Ing“ aufgesetzt, bei der wir Ingenieure mit Projekten aus ihrem beruflichen Alltag vorstellen. Rechtlich ging es dabei um Verträge mit externen Dienstleistern und den Schutz von Namens- bzw. Markenrechten.
Ergänzend haben wir einen Merch-Store mit der „BLING. BLING.“-Kollektion aufgesetzt. Ziel war es, in enger Abstimmung mit den Kammermitgliedern eine Kollektion für Ingenieure im Bauwesen zu produzieren. Vom Hoodie bis zum Rucksack mit Solarpaneel ist alles dabei. Aus rechtlicher Sicht mussten für den Onlineshop Fragen im Gewährleistungs- bis hin zum Widerrufsrecht geklärt werden.
Ingenieurkammern gibt es in allen Bundesländern und so ist es natürlich auch wichtig, sich mit den Kollegen aus anderen Kammern abzustimmen. Hier erlebe ich ein sehr kollegiales Miteinander. Auch wenn es manchmal Abstimmung und Kompromisse braucht, so ist uns allen spürbar daran gelegen, die Anliegen der Ingenieure voranzubringen. Ein wesentlicher Vorteil liegt sicherlich darin, dass man für gute Lösungen das Rad nicht neu erfinden muss, sondern schauen kann, welche Ideen sich in anderen Bundesländern bereits bewährt haben. Zu diesem Bereich meiner Tätigkeit gehört die Mitarbeit in Arbeitskreisen der Bundesingenieurkammer.
Da Ingenieure der Kammer als Pflichtmitglied, aber auch in freiwilliger Mitgliedschaft beitreten können, hat das Thema Nachwuchsgewinnung für uns einen hohen Stellenwert. Für Studenten und Berufsanfänger richtet die Kammer Informationsveranstaltungen aus, die Wissensvermittlung und sportliche Aktivitäten verbinden. Das Format wird gut angenommen und ich bin dort als Referent tätig, berichte von den Vorteilen der Kammermitgliedschaft und gebe einen Einblick in die Grundlagen des Berufs- bzw. Vertragsrechts.
Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit hier bei der Ingenieurkammer-Bau NRW liegt sicherlich im öffentlichen Recht. Umfasst sind Berufsrecht, öffentliches Baurecht, Verwaltungsrecht und Vergaberecht. Trotzdem bringt jede Woche neue rechtliche Fragen und Themen mit sich, die oft außerhalb des öffentlichen Rechts liegen. Diese sehr abwechslungsreiche Arbeit macht mir viel Freude, aber natürlich muss man es mögen, nicht zu wissen, welches Problem morgen zu lösen ist.
Als Behörde besteht für Referendare bei uns die Möglichkeit, ihre Verwaltungs- oder Wahlstation zu absolvieren. Tatsächlich bewerben sich auch mehr Referendare für eine Station als wir zusagen können. Uns ist die individuelle Ausbildung und Betreuung wichtig, was aber natürlich auch Zeit und Aufmerksamkeit benötigt. Inhaltlich deckt die Station bei uns das gesamte Tätigkeitsfeld der Kammer als Landesbehörde ab: Referendare nehmen an Gerichtsverhandlungen teil, erstellen Bescheide, beantworten Fragen der Kammermitglieder, verfassen Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren oder erleben die Arbeit in den Gremien der Kammer.
Dabei gilt für die Referendare ebenso wie für meine ganz persönliche Arbeit, dass Teamwork zählt. Bei der Kammer sind wir ein eingespieltes Team, in dem jeder seine fachlichen Stärken hat und eigenverantwortlich arbeitet. Gerade die Verantwortung für den eigenen Bereich, die Möglichkeit, Arbeitsprozesse mitzugestalten und Dinge auch kritisch zu hinterfragen oder zu diskutieren, machen die Arbeit in der Geschäftsstelle und den Erfolg als Behörde aus. Die flachen Hierarchien sorgen dafür, dass Aufgaben erledigt statt delegiert werden. Nach meiner Erfahrung ist es für die Effizienz und damit auch Außenwahrnehmung nicht förderlich, wenn Behörden mehr mit sich selbst als mit ihren Aufgaben zu tun haben.
Die Arbeitsweise in der Kammer ist ganz typisch für berufsständische Körperschaften: Es geht um effiziente Verwaltung. Behörden dienen nicht dem Verwalten von Akten, sondern den Anliegen von Menschen.
Dr. Alexander Petschulat - Justiziar
Nach seinem Studium in Bochum und Münster ist er seit 2016 als Justiziar für die Ingenieurkammer-Bau NRW tätig und leitet das dortige Rechtsreferat. Dr. Petschulat ist ehrenamtlicher Beisitzer der Vergabekammer Nordrhein-Westfalen und stellvertretender Vorsitzender des Arbeitskreis Vergabe der Bundesingenieurkammer. Als Autor ist er an Kommentaren zum Baukammerngesetz NRW, der HOAI sowie dem Vergaberecht beteiligt.
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