I.
Die Herausforderung der Fake News ist nicht ein Problem neben anderen, sondern einer digitalisierten, auf Wissenschaft gegründeten Welt tief eingeschrieben und wird an Bedeutung noch gewinnen.
Um sie zu meistern, hilft die einsetzende Algorithmisierung der Fehlersuche. Aber kein „Wahrheitsalgorithmus“ wird bei den „hard cases“ juristischer Interpretation weiterhelfen, der Zurechnung im Recht, die in Zeiten eines religiösen und moralischen Pluralismus das Herz der gesellschaftlichen Integration ist, den Kitt der Gesellschaft liefert. Es wäre vermessen, von mathematisch-technischen Strategien eine Antwort auf das Generationenprojekt der Aufklärung im digitalen Zeitalter zu erwarten. Wenn „Legal Theory“ etwas mit der genannten Herausforderung zu tun haben soll, muss zuerst gefragt werden: Was ist „Legal Theory“?
II.
Blicken wir zuerst nicht nach Deutschland, wo man Rechtstheorie, Allgemeine Rechtstheorie, Rechtsphilosophie oder im Gefolge „neuer“ Rechtstheorien an Kulturwissenschaften im Recht etc. konnotieren würde. An amerikanischen Law Schools werden die juristischen Grundlagen zumeist in einem Kurs gelehrt, der „Jurisprudence“ genannt wird. Jurisprudence ist allerdings mit Legal Theory nicht gleichgedeutend. Das demonstriert eine Google-Suche. Neben dem dort meistgenannten europäischen LL.M. Legal Theory1 finden sich die Studiengänge der N. Y. und Toronto University. Das Londoner University College bietet sogar einen „LLM Jurisprudence and Legal Theory“ an, wobei im einschlägigen Module Syllabus die allgemeine von der besonderen Jurisprudence geschieden wird:
„General Jurisprudence (term 1) will cover advanced issues in Anglo-American legal philosophy. Background in analytic jurisprudence (or political philosophy), though not essential, is highly desirable.
Particular Jurisprudence (term 2) will explore the philosophical foundations and normative questions within two core areas of law.“
Die Beschränkung auf die Anglo-Amerikanische Rechtstheorie mag für den britischen Unterricht strategisch sinnvoll sein, aus kontinentaleuropäischer Perspektive ist sie nicht leicht nachzuvollziehen. Zumal die umfassende gelehrte Rechtstheorie helfen würde, einen „Exit from the Brexit“ zu bewirken.
III.
Legal Theory ist nicht nur Jurisprudence, sondern auch Legal Philosophy. Der Begriff ist dem letzteren aber nicht nur in seiner Häufigkeit überlegen. Hinzu kommt, dass mit ihm die Methodologie ins Recht gesetzt wird. In der Philosophie ist dies zwar bereits Descartes im 17. Jahrhundert erfolgt, aber nicht nur bedurfte diese Wende der Umsetzung in der Philosophie des Rechts, sondern mehr noch in der an den juristischen Fakultäten beheimateten Rechtsphilosophie. „Legal methods“, mit denen im Rechtsvergleich ein breites Spektrum an Modellen der Vermittlung von Regel und Fall eröffnet wird, sind in ihrer Bedeutung kaum zu unterschätzen, in einer Zeit beschleunigter Veränderung, in der statische Sachstrukturen systematisch zur Ausnahme geraten.
IV.
Wie aber am besten Legal Theory unterrichten? Ein Blick in die Vielfalt der akademischen Traditionen wäre hilfreich. Was ist mit dem Unterricht in Rechtstheorie in den romanischen und skandinavischen Ländern Europas, was mit Polen und Russland, was mit Indien und China, was mit Lateinamerika und was schließlich mit den akademisch aufstrebenden Ländern der arabischen Welt? Alleine schon die kulturelle Pluralität gemahnt daran, nicht partout die Einheit in der Vielfalt zu suchen, mit anderen Worten, die Pluralität zu würdigen und sich damit weltbürgerlich zu verhalten. Schon die eigene universitäre Aufteilung in Disziplinen verzerrt die Wahrnehmung. Gerade der weithin am materiellen Recht orientierte Student in Deutschland braucht den Sinn dafür, dass anderswo das Prozessrecht im Vordergrund steht und dies zu Lösungsstrategien eines Rechtssystems führt, die sich erst nach und nach erschließen.
So ist der verfassungsrechtliche Zwang zu einer systemorientierten argumentativen Begründung von Entscheidungen, den die deutsche Juristenausbildung lehrt, im Rechtsvergleich nicht die Regel. Das gilt es nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern zu begreifen. Pointierter: Welcher deutsche Studierende weiß, was es heißt, wenn er/sie „Rechtswissenschaft“ (oder gar „Rechtswissenschaften“) studiert und nicht die Law School besucht oder in einer „Faculté de Droit“ unterrichtet wird? Wo das Recht nicht als Gegenstand von Wissenschaft (science) unterrichtet wird, findet sich die Rechtstheorie schnell in anderen Disziplinen wieder (Philosophie, Soziologie, Kulturwissenschaften). Ein europäischer LL.M. Legal Theory hat den Sinn dafür zu bilden, hat doch die disziplinären Verortung von Legal Theory elementare Folgen für den Zusammenhang von Rechtsdogmatik und Rechtstheorie.
V.
Will man sich in kosmopolitischer Manier der Einheit in der Vielfalt vergewissern, empfiehlt sich der Blick auf die im antiken Griechenland erfolgende „Geburt“ der Rechtsphilosophie, d.h., der philosophischen Reflexion auf Gerechtigkeit.
Die erste juristische und zugleich philosophische Aufklärung verbindet sich mit dem Stichwort Sophistik. Sie geht einher mit der Demokratisierung der politischen Herrschaft in den griechischen Stadtstaaten. So verdienstvoll sie war, die attische Philosophie hielt ihr beginnend mit Sokrates vor, die Herausforderung (modern formuliert) der Fake News nicht meistern zu können, nicht zuletzt wegen einer Profitorientierung der Sophistik. Platon formulierte die Herausforderung in seinem wirkmächtigsten Gleichnis, dem Höhlengleichnis, ausgeführt im Buch über die gerechte Verfasstheit des Staates („Politeia“). Er bringt damit das Hauptproblem der Aufklärung, das durchaus bequeme Leben mit Fake News, nicht nur bildhaft zum Ausdruck, sondern formuliert auch eine spezifische Lösung dafür, die Kant später den „Ausgang aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit“ genannt hat. Philosophie ist die durchaus schmerzvolle Erziehung zur Mündigkeit. Wie viele moderne Nutzer sozialer Medien wollen Platons Höhlenbewohner gar nichts an ihrer Existenz ändern, ja sie wehren sich vehement gegen Änderungen. Der später einsichtige Höhlenbewohner braucht am Beginn die Paideia (gr. Erziehung), die schmerzende Erziehung. Sie nötigt ihn, den Hals zu wenden und damit der Wirklichkeit auf die Schliche zu kommen. Schließlich wird er, da für Platon Wahrheit Öffentlichkeit braucht, genötigt, seine Einsicht auch unter Lebensgefahr den Leuten in der Höhle mitzuteilen. Mit der Gründung seiner Akademie hat Platon diese Aufklärung institutionalisiert und damit der modernen Universität den Weg gewiesen, die in der „Renaissance des 12. Jahrhunderts“ in Bologna erste Gestalt annimmt.
VI.
Das weltweit möglicherweise konkurrenzlose Modell der Universität bleibt Europa erhalten, auch wenn der Handel und das globale Kapital nach der Entdeckung der Neuen Welt von Italien nach Spanien und Portugal und nach Amsterdam weiter zogen und die induktive Wissenschaft zum Kennzeichen der globalen Expansion Europas wird – und Karl V. das Motto „non plus ultra“ ersetzt mit einem „plus ultra“, das in die Säulen des Herakles eingewoben ist und dies von Francis Bacon im epochalen Frontispiz seines „Novum Organon“ aufgenommen wird. Paideia meint ganzheitliche Erziehung, und in ihrer Tradition steht Wilhelm von Humboldt, dessen Ideal der Einheit von Forschung und Lehre in (was oft vergessen wird) Gemeinschaft im 19. Jahrhundert nahezu in allen Ländern eine Reform des akademischen Unterrichts inspirierte und dessen 250. Geburtstag im Jubiläumsjahr 2017 in Deutschland viel zu wenig gewürdigt wurde.
VII.
Der europäische LL.M. Legal Theory ist konkurrenzlos darin, im Unterricht von Legal Theory auch die historische Formierung der Wissenschaftlichkeit des Rechts nachzuzeichnen, um in Kenntnis dessen in die gegenwärtigen Strömungen der Rechtsphilosophie/-theorie einzuführen. All dies in einem englischsprachigen Unterricht in einer Klasse von Studierenden, die buchstäblich aus aller Welt kommen, mit Dozenten aus ganz Europa und Süd- und Nordamerika. Studieren im Ausland, das geht auch im Inland (vgl. Schulz, LL.M.-Special, NJW 45/2016). Zugleich wird der Anwendungsbezug groß geschrieben, d.h. die Einheit von Legal Theory and Applied Legal Theory. Wie in Hellas, als die philosophische Aufklärung funktional eine Remedur für eine fehlgeleiteten Wirtschafts- und Finanzpolitik enthielt, gilt es die Anwendbarkeit mitzuliefern. Wo es jemand nur um Anwendung geht, liegt etwa der Unterricht in „Law and Finance“ oder „International Finance“ näher. Anders verhält es sich, wenn auf dem Grundlagenbezug insistiert wird, um den Verbund von Theorie und Anwendung zu gewährleisten, um beispielsweise die Dialektik von konsequentialistischen, nützlichkeitsorientierten Motiven mit prinzipienorientierten, deontologischen Gründen zu entfalten. Dies ist wiederum nur durch Reflexion auf das Normative möglich. Auch der Kampf gegen Fake News braucht den Bezug auf das Normative. Er gemahnt an den Kitt einer aufgeklärten Gesellschaft, die nicht wie vormoderne, ökonomisch erfolglose Gesellschaften auf den Wahrheitsbezug verzichten kann. Da moderne Gesellschaften sich aufgrund ihres religiösen und moralischen Pluralismus in erster Linie im prosaischen Medium des Rechts integrieren, ist es auch die Juristenausbildung, die an diesem Kampf teilhat. Die Kompetenz in „legal methods“ ist demnach nicht nur eine binnenjuristische Angelegenheit. Zum Recht gehört auch das systematische Wissen über Gerechtigkeit. So hat Michael Sandel, der die weltweit bekannteste Vorlesung in Legal Theory/ Jurisprudence gehalten hat, diese einfach „Justice“ genannt (http://justiceharvard.org/). Was aber ist gerecht? Die anwaltliche Praxis des Wirtschaftslebens kennt viele Fragen der Gerechtigkeit, deren Beantwortung nicht nur die solide Kenntnis des Funktionierens der Gesetzgebung, Verwaltung und Justiz eines Landes voraussetzt, sondern auch den gewachsenen Sinn dafür, was angemessen und gerecht ist. Gerechtigkeit verhält sich in spezifischer Weise zur Wahrheit. Wahrheit im Recht ist die Wahrheit nach einem juristischen Verfahren. Sie ist keine Goldmünze, die irgendwo versteckt und nur entdeckt werden muss. Wahrheit ist das Ergebnis eines konstruktiven Prozesses. Deshalb geht das Thema der Fake News das Recht an und die Reflexion auf die Grundlagen des Rechts, eben Rechtstheorie.
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1 (www.daad.de/deutschland/studienangebote/international-programmes/en/?p=d&s=-kr&id=4311&page=1&sortBy=1&display=list&q=legal+theory; s. a. www.legaltheory.eu)