LL.M. mit Schwerpunkt „Rechtsvergleichung und Internationaler Rechtsverkehr“ – eine Investition in Ihre juristische Zukunft

von Prof. Dr. jur. Christoph Schärtl

Die moderne Arbeitswelt stellt junge (Wirtschafts-)Juristen vor die Herausforderung, transnationale Sachverhalte zu gestalten und grenzüberschreitende Rechtsfragen zu klären. Dazu bedarf es nicht nur fundierter Kenntnisse im internationalen Kollisionsrecht – v. a. im Internationalen Privatrecht (IPR) und Internationalen Zivilverfahrensrecht (IZVR), sondern auch ein vertieftes Verständnis für die jeweiligen Spezifika der verschiedenen Rechtskreise.

Neben dem reinen Fachwissen z. B. im Bereich des angloamerikanischen oder chinesischen Rechts ist eine fundierte rechtskomparatistische Methodik („Rechtsvergleichung“) unverzichtbar, um die funktionale Bedeutung der jeweiligen Rechtsinstitute besser zu verstehen und eine rechtssichere Gestaltung der globalen Rechtsbeziehungen zu ermöglichen.

Gleichzeitig führt die Beschäftigung mit ausländischen Rechtsordnungen zu einer kritischen Reflexion des Rechts und seiner gesellschaftlichen Steuerungsfunktion, wodurch sich mittelbar das Verständnis auch des eigenen Rechts und der darin enthaltenen Gestaltungsoptionen verbessert.

Internationales Kollisionsrecht (IPR) und Internationales Verfahrensrecht (IZVR)

Bei Sachverhalten mit Auslandsberührung stellen sich viele rechtspraktisch wichtige, dogmatisch spannende Fragen. So ist aus prozessualer Sicht zu klären, vor welchen Gerichten die eigenen Ansprüche geltend gemacht werden können.

Sind deutsche Gerichte entscheidungszuständig oder muss der Kläger im Ausland klagen, mit der Folge, dass erheblich höhere Rechtsdurchsetzungskosten zu erwarten sind, etwa für die Einschaltung ausländischer Anwälte, für die Teilnahme an Gerichtsterminen oder die Übersetzung entsprechender Schriftstücke? In welchen Ländern und unter welchen Voraussetzungen können anspruchstitulierende Entscheidungen vollstreckt werden? Wie können im Ausland Beweise erhoben werden?

Diese und andere spannende Fragen regelt für zivilrechtliche Streitigkeiten das Internationale Zivilverfahrensrecht, eine interessante Mischung aus völkerrechtlichen (z. B. Haager Beweisübereinkommen), europarechtlichen (insb. die Europäische Gerichtsstand- und Vollstreckungs-Verordnung, EuGVVO) und nationalen (etwa §§ 328, 722 ZPO oder §§ 98 ff. FamFG) Rechtsquellen.

Überdies ist aus materiellrechtlicher Sicht zu prüfen, welche Rechtsordnung überhaupt greift. Wenden die zuständigen Gerichte deutsches Recht an oder gilt ausländisches Recht, hinsichtlich dessen ggf. erst teure Rechtsgutachten eingeholt werden müssen? Ist die gefundene Entscheidung im Falle der Anwendbarkeit ausländischen Rechts mit zentralen Grundwertvorstellungen des deutschen Rechts vereinbar oder muss – jedenfalls für das Inland – eine Korrektur über den ordre public erfolgen? Können die Parteien durch geschickte Rechtswahl eine für sich günstige Rechtslage herbeiführen?

Die Beherrschung des Internationalen Privatrechts gehört zum Grundhandwerkszeug angehender Juristen.

Auslandsrechtskunde und Rechtsvergleichung

Die stetige Globalisierung der Rechts- und Wirtschaftsbeziehungen erfordert nicht nur die Kenntnis der eigenen, sondern auch ein Grundverständnis für fremde Rechtsordnungen. Nur so entsteht das notwendige Problembewusstsein für transnationale Rechtsgeschäfte und deren rechtlicher Ausgestaltung.

Ein erster Schritt hierbei ist die Kenntnis zentraler Grundstrukturen und -prinzipien des ausländischen Rechts- und Wirtschaftssystems („Auslands(rechts)kunde“). Entscheidend dabei ist die tatsächlich gelebte Praxis („law in action“), nicht ein theoretisches Wissen („law in the books“).

Dementsprechend sollte ausländisches Recht stets unter Beteiligung von in der jeweiligen Rechtsordnung sozialisierten und erfahrenen Experten vermittelt werden. Im besten Fall werden diese Kenntnisse abgerundet durch ergänzende Studienreisen und Auslandsaufenthalte / Austauschprogramme.

Echte transnationale juristische Handlungskompetenz setzt zudem ein funktionales Verständnis der jeweiligen Rechtsinstitute voraus:

Welcher Lebenssachverhalt soll geregelt werden? Welches wirtschaftliche / ökonomische Ziel verfolgt die jeweilige Regelung? Auf welchem dogmatischen Weg wird dieses Ziel erreicht? Welche Gestaltungsoptionen stehen den Beteiligten zur Verfügung?

Diese und andere spannende Fragen adressiert die funktionale Rechtsvergleichung, wobei hierdurch gerade auch das Verständnis der eigenen Rechtsordnung mit deren Stärken und Schwächen gefördert wird.

Auswahlkriterien für ein individuell passendes LL.M.-Studium

Sinnvollerweise erfolgt eine Spezialisierung in „Rechtsvergleichung und Internationalem Rechtsverkehr“ erst nach einer wissenschaftlich fundierten Ausbildung im eigenen Recht, typischerweise also im Schwerpunktbereichsstudium oder aber als weiterbildender LL.M.

Auch wenn die erlernte Methodik universell anwendbar ist, sollten die exemplarisch ausgewählten Zielländer den eigenen Interessen entsprechen und entsprechende Sprachkompetenz vorhanden sein bzw. zumindest Sprachkurse angeboten werden.

Gute Programme integrieren zudem nicht nur renommierte in- und ausländische Fachexperten, sondern bieten auch wissenschaftlich begleitete Austauschprogramme / Studienreisen in die jeweiligen Zielländer und spezifische Kurse zur Förderung der Interkulturellen Handlungskompetenz.

Spannenden Erfahrungen und einer optimalen Vorbereitung auf die moderne Arbeitswelt steht dann nichts mehr im Wege!

Über den Autor:

Prof. Dr. jur. Christoph Schärtl
LL.M., Rechtsanwalt,
seit 2014 Professor an der SRH Hochschule Heidelberg
und verantwortlich für die juristischen Masterprogramme
seit 2018 zugelassener Rechtsanwalt und Of-Counsel bei
GSK Stockmann (Büro Heidelberg)

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