9 Tipps für die ersten 100 Tage im Jurastudium

von Professor Dr. Michael Brenner

Aller Anfang ist schwer – und das gilt auch und vielleicht sogar insbesondere für das Jurastudium.

Und tatsächlich bricht ja vieles Neue über den studentischen Novizen herein, wenn dieser aufregende und wichtige Lebensabschnitt beginnt: Zumeist eine neue Stadt, in der man sich nicht auskennt, Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche, viele unbekannte Gesichter – und wenig Ahnung von dem, was an der Universität auf einen zukommt.

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Doch mit einigen Tipps gelingt die Herausforderung des Neuanfangs – nicht zuletzt deshalb, weil jedem Neuanfang zugleich ein Zauber innewohnt, wie wir seit Hermann Hesses „Stufen“ wissen.  

1. Einführungsveranstaltungen im Jurastudium besuchen

Um sich schnell im Studium und mit dessen Anforderungen zurechtzufinden, sollte man sämtliche angebotenen Einführungsveranstaltungen besuchen, die übrigens an manchen Fakultäten auch schon in der Woche vor dem offiziellen Vorlesungsbeginn stattfinden und zumeist auch eine Führung durch die Bibliothek(en) einschließen.

Diese Veranstaltungen werden von Professoren oder deren Mitarbeitern angeboten, zum Teil aber auch von der Fachschaft und von sonstigen Vereinigungen, wie z. B. von elsa; sie geben eine grobe Orientierung, machen das Studium und dessen Anforderungen transparent – und bieten eine erste Gelegenheit, Kommilitoninnen und Kommilitonen kennenzulernen, sich vielleicht für einen Kaffee zu verabreden und auf diese Weise auch schon potentielle „Nebensitzer“ für die ersten Vorlesungen ausfindig zu machen.

 2. Vorlesungen besuchen!

Ein auf den ersten Blick vielleicht etwas banaler Tipp: Besuchen Sie neben den Arbeitsgemeinschaften, in denen der Stoff anhand von Fällen vertieft wird, vor allem die Vorlesungen. Die Erfahrung zeigt, dass so mancher 
 Student allzu früh auf den Besuch von Vorlesungen verzichtet, weil er meint, sich den Stoff mit Hilfe von Skripten, Büchern oder gar durch das Internet beibringen zu können. Doch das ist ein Irrtum; der Stoff wird in der Vorlesung viel anschaulicher, lebendiger, mit Beispielen aus der Praxis versehen und vor allem mit Blick auf die Anforderungen des Examens dargestellt. Und so mancher Professor ist im Hörsaal ein wahrer Unterhaltungskünstler; auch das sollte man sich nicht entgehen lassen.

 3. Nacharbeiten im Jurastudium!

Ein Erfolgsrezept vieler guter Studenten besteht darin, bereits vom ersten Semester an den Stoff der Vorlesungen konsequent nachzuarbeiten und zu vertiefen, auch in den Semesterferien. Gewöhnt man sich dies frühzeitig an, so geht dies nicht nur in Fleisch und Blut über, sondern verhindert, dass allzu große Wissenslücken entstehen, die sich im Laufe des Studiums noch weiter vergrößern – was sich schließlich beim Examen rächt. Wer beispielsweise im Staatsorganisationsrecht, das zumeist im ersten Semester gelehrt wird, die Lücken zu groß werden lässt, wird später erstaunt – und vielleicht auch erschreckt – feststellen, dass bis zum Examen keine Vorlesung mehr angeboten wird, die den Stoff vertieft.

4. Lehrbücher im Jurastudium:

Unabdingbar für jede Vorlesung ist die vorlesungsbegleitende Lektüre eines Lehrbuchs. Doch taugt nicht jedes Lehrbuch für jeden Studierenden in gleicher Weise. Daher ist es sinnvoll, sich auf der Grundlage der Literaturempfehlungen des jeweiligen Professors die einschlägigen  Bücher in der Bibliothek oder der Buchhandlung näher anzuschauen und sich dann für eines zu entscheiden.

Inhaltlich wird der maßgebliche Stoff in sämtlichen Werken in gleicher Weise abgehandelt, doch unterscheidet sich die Art und Weise der Darstellung zum Teil doch recht erheblich. Dem einen sagt ein klassisches Lehrbuch mehr zu, dem anderen ein Casebook. Daher gilt: erst informieren und „schnuppern“, dann kaufen.
 

5. Jurastudium: Keine Angst vor Fachzeitschriften

Auch der frühzeitige Blick in die einschlägigen Fach- und insbesondere Ausbildungszeitschriften ist von Vorteil. Auch wenn dem Anfänger zu Beginn des Studiums noch mancher Beitrag und manches Urteil spanisch vorkommen mag, so schult die Lektüre doch die sprachliche Ausdrucksfähigkeit, die Argumentationskraft und das Problembewusstsein. (*Hier geht es zum kostenlosen Probeabo der Ausbildungszeitschrift JuS, hier zum kostenlosen Probeabo der Ausbildungszeitschrift JA.*)

6. Studium generale: Über den juristischen Tellerrand hinausblicken

Gerade als Jurist muss man über den Tellerrand des eigenen Fachs hinausschauen.

Daher sollten Sie sich gerade zu Beginn Ihres Studiums den Luxus leisten, auch in andere Disziplinen hineinzuschnuppern und die ein oder andere fachfremde Vorlesung zu besuchen.

Dies weitet den Blick, öffnet das Verständnis für andere Fächer und macht vielleicht auch die Zusammenhänge zwischen verschiedenen Disziplinen deutlich.

Und so viel Freiheit wie in den ersten Semestern hat man später bei der Examensvorbereitung nicht mehr. Was man bis dahin im Rahmen eines Studium generale nicht gehört hat, hört man später erst recht nicht mehr.
 

 7. Außeruniversitäre Aktivitäten:  Auch wichtig für so manches Stipendium

Ist noch genügend Zeit vorhanden, so sollten auch außeruniversitäre Aktivitäten nicht zu kurz kommen. Soziale Aktivitäten, die Mitarbeit in einer politischen Partei oder die Teilnahme an einem Sprachkurs weiten ebenfalls den Blick und haben sich bei so mancher Bewerbung für ein Stipendium oder ein Praktikum als Türöffner erwiesen. Studierende, die sich auch außeruniversitär engagieren, machen deutlich, dass sie vielseitig interessiert sind und im Leben stehen.

8. Sport schafft Abstand vom Studium

Das Studium strengt an und fordert. Daher sollte man für genügend körperlichen Ausgleich sorgen und sich sportlich betätigen. Oft bieten die Universitäten und die Studentenwerke entsprechende Veranstaltungen und Kurse an, sei es Zirkeltraining, Skigymnastik oder Fußball. Die 
 Teilnahme an solchen Veranstaltungen schafft einen 
 klaren Kopf, sorgt für den gelegentlich notwendigen Abstand vom Studium und bietet ebenfalls die Gelegenheit, mit anderen Studierenden ins Gespräch zu kommen.

9. Zu guter Letzt: Eine überregionale Zeitung lesen!

Zu guter Letzt ein Rat: Lesen Sie regelmäßig Zeitung, und zwar eine überregionale. Im öffentlichen Recht ist es vielfach schon die halbe Miete, wenn man über aktuelle politische Entwicklungen im Bilde ist, die ja vielfach verfassungsrechtliche Bezüge aufweisen. Nichts ist peinlicher, auch später im mündlichen Staatsexamen, wie über geplante Verfassungsänderungen oder aktuelle rechtspolitische Diskussionen nicht informiert zu sein. Die Lektüre eines Lokalblättchens reicht nicht aus. 

 

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Der Autor:

Professor Dr. Michael Brenner ist – nach Studium in München und Genf - seit 1995 Inhaber des Lehrstuhls  für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Er unterrichtet die ganze Bandbreite des öffentlichen Rechts,  ist vielfach durch Publikationen hervorgetreten, regelmäßig zu Gast im Fernsehen und vielfach als Gutachter und  Sachverständiger tätig. 2017 ist er erneut zum Mitglied des Bundeswahlausschusses berufen worden, der über die  Zulassung der Parteien zur Bundestagswahl entscheidet.

Bild-Quelle oben: anyaberkut/adobestock.com

Dieser Text stammt aus dem Studienführer 2017/2018.
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Quelle Studienführer 2017/2018