Wann? Wo? Wie? – Tipps rund um den LL.M.

von Veronika Gebertshammer

Mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen in der Tasche entscheiden sich viele Juristen, im Anschluss einen LL.M. zu absolvieren. Die LL.M.-Studiengänge werden zwar in den meisten Fällen im angloamerikanischen Raum angeboten, dennoch kann ein Master of Laws auch im deutschsprachigen Raum absolviert werden. Das Studium dauert in der Regel zwischen zwei und vier Semestern. In diesem Artikel erhalten Sie nützliche Informationen rund um die Zusatzqualifikation.

Von A wie Anreiz bis Z wie Zeitpunkt

Für Absolventen, die eine Karriere in einer international ausgerichteten Kanzlei anstreben, kann der LL.M. den entscheidenden Vorteil im Bewerbungsprozess darstellen. Hier bieten sich die LL.M.-Programme in den USA oder im Vereinigten Königreich an. Durch einen im englischsprachigen Ausland erlangten Master of Laws kann man in der Bewerbung zeigen, dass man in der Lage ist, sich in eine ausländische Rechtskultur einzuarbeiten und eine fremde Sprache verhandlungssicher zu sprechen. Ein LL.M.-Studium bietet sich entweder nach dem Ersten oder dem Zweiten Staatsexamen an. Daneben ist auch ein berufsbegleitender LL.M. möglich. An manchen Universitäten wird neben dem LL.M. auch der Bachelor of Laws (LL.B.) angeboten. Voraussetzung für die Bewerbung ist in jedem Fall die erfolgreich absolvierte Erste Juristische Prüfung. Der LL.M. dient vor allem der juristischen Spezialisierung und kann in verschiedenen Rechtsgebieten absolviert werden. Während man sich im Auslandsstudium häufig mit der Rechtsordnung des jeweiligen Landes oder mit der Rechtsvergleichung beschäftigt, liegt der Schwerpunkt eines in Deutschland abgelegten Masters meist in einem bestimmten deutschen Rechtsgebiet.

Die erfolgreiche Bewerbung – Eine Frage von Zeit und Ort

Bei der Wahl des LL.M. kommt es in erster Linie darauf an, den passenden Studiengang im Bezug auf den Berufswunsch auszuwählen. Einerseits achten viele Unternehmen darauf, dass sich der Masterstudiengang möglichst gewinnbringend auf die jeweilige Stelle auswirkt, und andererseits legen internationale Kanzleien zusätzlich Wert auf das Renommee der Universität. Hier spielen neben den Kosten außerdem die jeweiligen Studienvoraussetzungen eine Rolle und selbstverständlich sollte man sich auch an seinem Studienort wohlfühlen. Um seine Chancen auf seinen Wunschstandort zu erhöhen, sollte man daher die nötige Zeit für den energieraubenden Bewerbungsprozess aufwenden und die Bewerbung möglichst weit im Voraus beginnen. Wer sich für ein Studium im Ausland entscheidet, muss sich etwa frühzeitig um das Absolvieren der obligatorischen Sprachtests (TOEFL und TWE oder IELTS) kümmern. Die meisten Universitäten erwarten zusätzlich mehrere Empfehlungsschreiben von Professoren der eigenen Universität. Auch hier sollte unbedingt die nötige Zeit eingeplant werden. Daneben verlangen viele Universitäten ein Motivationsschreiben, ein sogenanntes Statement of Purpose, in welchem die Beweggründe für das angestrebte LL.M.-Studium dargelegt werden müssen. Weiterhin müssen ggf. Bewerbungsformulare ausgefüllt, ein (englischer) Lebenslauf sowie beglaubigte Notenbescheinigungen beigefügt werden.

Kosten und Finanzierung

Die Kosten differieren je nach Universität enorm. So können allein die Studiengebühren an US-Universitäten mit hohem Renommee wie Harvard, Stanford oder Berkeley leicht zwischen 35.000 und 70.000 US-Dollar betragen. Im Vereinigten Königreich liegen die Studiengebühren zwar nur etwa bei 4.000 Pfund, allerdings zahlen alle ausländischen Studierenden in England, Wales, Schottland und Nordirland aufgrund des EU-Austritts seit 2021 wieder den vollen Gebührensatz, so dass sich die Gebühren an einer renommierten Universität wie Cambridge oder Oxford umgerechnet auf bis zu 40.000 Euro belaufen. Eine kostengünstige Alternative stellt ein Studium in Skandinavien dar. Hier werden keine Studiengebühren erhoben. Es existieren verschiedene Möglichkeiten, den LL.M. zu finanzieren. Neben eventuell vorhandenem Eigenkapital sollten vor allem die verschiedenen Wege zur Finanzierung des LL.M.- Studiums durch Drittmittel bedacht werden. Das Stipendium könnte eine solche Option sein. Es gibt zahlreiche Arten von Stipendien, mit denen sich der LL.M. finanzieren lässt, wie z. B. die Programme des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), der Studienstiftung des Deutschen Volkes oder die politische Stiftungen. Hinzu kommen Stipendien der Rotary-Foundation und der speziell für die US-Studiengänge vorgesehenen Fulbright-Kommission. Weiterhin hat jede Universität üblicherweise auch ein eigenes Stipendiensystem. Wird der LL.M. berufsbegleitend absolviert, besteht die Möglichkeit, den Master teilweise durch den Arbeitgeber finanzieren zu lassen. Einige Großkanzleien fördern aktiv die Erlangung des LL.M., auch nach dem Eintritt in die Kanzlei. Ferner kann der Master durch einen staatlichen Bildungskredit finanziert werden. Dieser ist ein zinsgünstiges Darlehen für Studierende, das unabhängig von Einkommen und Vermögen vergeben wird. Auch Banken bieten spezielle Kredite für Studierende an. Ein LL.M. im Ausland muss also nicht am nötigen Kleingeld scheitern.

Über die Autorin:

Veronika Gebertshammer
ist Texterin, Lektorin und Schreibcoach. www.veronika-gebertshammer.de

Der Beitrag ist erstmals in der NJW 13/23 erschienen.

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