Welche Angaben gehören in einen juristischen Lebenslauf?

von Dr. Bernhard Labudek

Die Frage ist von zentraler Bedeutung. Schließlich ist es neben dem Anschreiben das wichtigste Element einer schriftlichen Bewerbung und entscheidend für das weitere Verfahren.

Was gehört unbedingt in den Lebenslauf, was kann hinein und was sollte besser weggelassen werden? Die juristische Berufswelt ist grundsätzlich eher konservativ. Das sollte bei der äußeren Form und dem Inhalt beachtet werden. Bewerber und Bewerberinnen sollten sich fragen: „Was will der potenzielle Arbeitgeber von mir in dieser Phase wissen?“ Dabei gilt die Regel: So konzentriert wie möglich und so genau wie nötig.

Kontaktdaten

Selbstverständlich ist anzugeben, wo der Bewerber oder die Bewerberin wohnt und wie er oder sie erreicht werden kann, also Telefonnummern sowie private E-Mail-Adresse. Die Telefonnummern des Arbeitgebers oder die dienstliche E-Mail-Adresse sind aber tabu.

    Foto

      Sicher kann man sich heute auch ohne Foto bewerben. Aber das erhöht nicht die Chancen, erfolgreich durch die Vorauswahl zu kommen. Ein professionelles Bewerbungsfoto rundet den Gesamteindruck einfach positiv ab.

      Ausbildungsweg

      Genannt werden sollten die besuchten Universitäten und der Ort, an dem das Zweite Staatsexamen abgelegt wurde. Bei der Note des Ersten Staatsexamens ist die Gesamtnote anzugeben, nicht die einzelnen Staats- und Schwerpunktnoten. Die Angaben des Studienschwerpunkts und des gewählten Berufsfelds sind nicht zwingend. Sie sind aber sinnvoll, wenn eine besondere Beziehung zu der Stelle oder zu dem Unternehmen besteht, z.B. das Berufsfeld Arbeits- und Sozialrecht bei Bewerbung in einer reinen Arbeitsrechtskanzlei.

      Zusatzqualifikationen wie Promotion, LL.M, Fachanwaltstitel sind unbedingt zu nennen. Empfehlenswert ist, hier die Noten anzugeben, wenn sie überdurchschnittlich sind, also, „magna cum laude“ oder besser. Beim LL.M sollte außerdem stehen, wo er erworben wurde und in welchen Themenfeldern.

      Examensnoten

      Noch immer – und wahrscheinlich noch lange – gelten juristische Examensnoten als wesentliches Bewertungskriterium. Je näher die ausgeschriebene Funktion an den klassischen juristischen Berufsfeldern ist, umso wichtiger sind diese Noten. Es empfiehlt sich, die Examensnoten anzugeben, zumindest für die auf das Zweite Staatsexamen folgenden acht bis zehn Berufsjahre.

      Berufserfahrungen

      Soweit vorhanden sind die einzelnen beruflichen Stationen unbedingt lückenlos mit zeitlich genauen Angaben anzuführen: Monat/Jahr des Beginns und des Endes der Tätigkeit, Name des Arbeitgebers, Ort der Tätigkeit, genaue Funktionsbezeichnung, Beschreibung des Verantwortungsbereichs in Stichworten. Eine Darstellung der konkreten Tätigkeiten, Erfahrungen und Ergebnisse sollten in einem Erfahrungsprofil zusammengestellt werden, das separat als Anlage beigefügt oder bei Bedarf auf Anfrage vorgelegt wird.

      Berufsanfänger fragen oft, ob sie die Referendarstationen anführen sollen. Die Auflistung der Referendarstationen ergibt sich bereits aus der Ausbildungsordnung und bildet keinen Mehrwert. Es kann jedoch sinnvoll sein, solche Wahlstationen anzuführen, bei denen ein direkter Bezug zu der ausgeschriebenen Stelle besteht. Davon abgesehen ist davon abzuraten, selektiv nur einzelne Referendarstationen aufzuführen.

      Nebentätigkeiten

      Berufsanfänger sollten Nebentätigkeiten während und vor der Ausbildungszeit nur erwähnen, wenn sie eine Relevanz für die angestrebte Stelle haben oder wenn sie einen Hinweis auf die Persönlichkeit des Bewerbers geben, also etwa ehrenamtliches Engagement, Tätigkeit als ehemaliger Schülersprecher, eine eigene gewerbliche Tätigkeit etc.

      Lücken im Lebenslauf

      Längere Unterbrechungen der Ausbildungszeit oder der beruflichen Tätigkeit – drei Monate oder mehr – sollten nicht übergangen, sondern benannt werden. Eine „Orientierungsphase“ oder eine längere Stellensuche sind nicht ehrenrührig. Ohne Erläuterung wirken solche ungeklärten Zeiträume wenig vertrauenserweckend.

      Weitere Qualifikationen

      Kenntnisse lebender Sprachen sind unbedingt aufzuführen, zusammen mit der noch immer üblichen Einteilung in „Grundkenntnisse“, „gut“, „fließend“ und „verhandlungssicher“.

      Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten wie spezielle Softwareanwendungen, Programmiersprachen, spezielle betriebswirtschaftliche Kenntnisse etc. sind nur zu nennen, wenn sie für den potenziellen Arbeitgeber eine Relevanz haben können. Digitales Anwender-Know-how oder Führerscheine sind als Selbstverständlichkeiten wegzulassen.

      Besondere Hobbys und Interessen sollten erwähnt werden. Schließlich will der Leser auch einen Einblick in die Persönlichkeit und Soft Skills der Bewerber gewinnen, um frühzeitig zu erkennen, ob er oder sie ins Team passt. Bewerber sollten den Mut haben, diesen Einblick zu gewähren.

      Zusammenfassung

      Leser von Lebensläufen haben wenig Zeit. Sie suchen eine möglichst zuverlässige Antwort auf die Frage: „Könnte dieser Kandidat auf die zu besetzende Stelle passen?“ Diesen Lesern sollte ermöglicht werden, rasch die fachlichen Kompetenzfelder zu verstehen, die Berufserfahrung möglichst genau zu erfassen und wesentliche Elemente der Persönlichkeit wahrzunehmen.

      Über den Autor:

      Dr. Bernhard Labudek
      Geschäftsführer
      INTERNEXUS GmbH

      Weitere Informationen, Tipps und Literatur zu Studium und Referendariat finden Sie auf beck-shop.de. 

      Übrigens: Testen Sie die NJW und die Ausbildungszeitschriften JuS und JA jetzt kostenlos im Probeabo.