Generative KI im Recht - Vertiefte IT-rechtliche Kompetenzen durch den LL.M. "Recht und Informatik" an der FAU Erlangen-Nürnberg

Eine Nahaufnahme von Händen, die an einem Tablet arbeiten
von Prof. Dr. Paulina Jo Pesch

Rechtsfragen Künstlicher Intelligenz (KI) beschäftigen Juristinnen seit langem. Lange blieben KI-Modelle aber nur wenigen zugänglich und bewegten sich juristische Ausführungen zum Thema auf einer hohen Abstraktionsebene.

Generative KI-Modelle

Wirklich greifbar wurde KI mit der Veröffentlichung generativer Modelle. Mittels Bild-generativer Modelle wie DALL-E, Midjourney oder Stable Diffusion können Internetnutzerinnen seit 2022 Bilder auf Grundlage beliebiger Texteingaben (»Textprompts«) erzeugen. Die vielfach befremdlich anmutenden Bilder der Modelle haben eine so breite Faszination ausgelöst, dass man ihnen in den sozialen Medien seither kaum entkommt. Virale Verbreitung fanden Bilder wie das eines ungewohnt modebewussten Papst Franziskus in voluminösem Daunenmantel oder Bilder US-amerikanischer Republikaner als professionelle Dragqueens. Die Erzeugnisse generativer KI sind jedoch nicht auf Bilder beschränkt. So lassen sich mittels solcher Modelle auch Videos wie die weit verbreiteten Parodien von Filmen des Regisseurs Wes Anderson oder Musik wie der Song »Like A Mystery« im Stil von Depeche Mode generieren.

Generative Large Language Models

Auch für Juristinnen, die traditionell davor zurückschrecken, ihren Ausführungen durch Illustrationen Anschaulichkeit zu verleihen oder sich allzu kreativ zu betätigen, hält generative KI einiges bereit:  Large Language Models (LLMs) wie ChatGPT, Copilot oder Claude können auf Grundlage von Textprompts Texte erzeugen. Damit haben sie das Potenzial, die Erstellung von Verträgen, Schriftsätzen und juristischen Gutachten zu automatisieren.

Nachdem erste Versuche, LLMs für juristische Schriftsätze fruchtbar  zu machen, kläglich scheiterten  – man denke an von ChatGPT erfundene Supreme-Court-Urteile in einem anwaltlichen Schriftsatz –, begegnen Juristinnen den Modellen mit berechtigter Skepsis. Verständige Nutzerinnen setzen die immer performanteren Modelle aber mittlerweile effizienzsteigernd für vielfältige juristische Aufgaben ein. Bereits öffentlich verfügbare Modelle erweisen sich als nützlich. Noch größere Vorteile lassen sich aus domänenspezifischen Modellen ziehen, die durch das Finetuning mit juristischen Trainingsdaten wie Verträgen, Gesetzen, Kommentaren, Aufsätzen oder Urteilen speziell auf juristische Bedürfnisse zugeschnitten werden. Gerichte und Kanzleien sind längst an der Entwicklung und Erprobung solcher Modelle beteiligt.

Juristische Kompetenz im Bereich generativer KI

Durch generative Modelle wächst der Bedarf an Juristinnen mit Kompetenzen im Bereich von KI. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die Beurteilung der zahlreichen durch generative Modelle aufgeworfenen Rechtsfragen als auch für die besonderen Fähigkeiten, die der erfolgreiche Einsatz von LLMs in juristischen Berufen erfordert. Kanzleien oder Gerichte, die LLMs einsetzen möchten, müssen die Funktionsweise der Modelle verstehen, um die Einhaltung rechtlicher Anforderungen an ihre Entwicklung und Nutzung sicherzustellen. Juristinnen, die in Kooperation mit Entwicklerinnen Modelle entwickeln, benötigen die Fähigkeit, sich mit Informatikerinnen zur Technologie auszutauschen. Der erfolgreiche Einsatz von LLMs bedarf spezieller Kompetenzen insb. bei der Gestaltung der Textprompts und im Hinblick auf eine umsichtige Prüfung der Ausgaben der Modelle auf Fehler.

LL.M. »Recht und Informatik« an der FAU Erlangen-Nürnberg

Einen ersten Einstieg für den Erwerb dieser und anderer technischer Kompetenzen an der Schnittstelle von Recht und IT bieten Schwerpunktstudien. Immer gefragtere vertiefte Kenntnisse vermitteln aber erst interdisziplinäre Studienangebote wie der gebührenfreie LL.M. »Recht und Informatik« an der FAU Erlangen-Nürnberg, in dessen Rahmen generative KI nicht nur juristisch beleuchtet, sondern auch eingesetzt wird. Der Studiengang behandelt nicht nur – durch starke europarechtliche Bezüge international anschlussfähige – Rechtskenntnisse etwa im Daten-, Datenschutz-, IT- und Softwarerecht. Er vermittelt auch Grundlagen der Informatik und der IT-Sicherheit und umfasst eine juristenfreundliche Einführung in die Softwareprogrammierung. Lehrinhalte der Wirtschaftsinformatik vermitteln ergänzend hierzu wirtschaftliche Kompetenzen.

Der LL.M. grenzt sich durch den herausragenden internationalen Ruf der FAU im Bereich der Informatik von ähnlichen Angeboten deutlich ab. Durch seinen Fokus auf eine moderne praxisgerechte Arbeitsweise unter Einsatz von IT unterscheidet er sich vom Jurastudium. Juristinnen mit Staatsexamen oder in- und ausländischem juristischen Bachelor steht mit dem LL.M. ein auf ihre Bedürfnisse zugeschnittener Weg zur Entwicklung eines zeitgemäßen IT-rechtlichen Profils offen, ohne dass es dafür technischer Vorkenntnisse bedarf. Der LL.M. kann einen Einstieg in eine juristische Promotion im Bereich des IT-Rechts an der FAU bieten und eröffnet vielfältige Karrierechancen sowohl in traditionellen juristischen Berufen als auch neuen Tätigkeitsfeldern wie Legal Tech.

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Über die Autorin:

Prof. Dr. Paulina Jo Pesch - Juniorprofessorin an der FAU
Sie hat seit dem Wintersemester 23/24 die Juniorprofessur für Bürgerliches Recht und Recht der Digitalisierung inne und koordiniert den LL.M.-Studiengang "Recht und Informatik".