Vom LL.M. zur Selbstständigkeit

von Ingrid Adjoa Yeboah

Interview mit der Juristin Ingrid Adjoa Yeboah über Ihre Erfahrungen nach dem Jurastudium. Wie ihr Entschluss für ein LL.M.-Studium dazu führte, sich selbstständig zu machen.

Wie erging es dir nach deinem abgeschlossenen Jurastudium?

Nachdem ich meine juristische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hatte, kehrte ich der Juristerei erstmal den Rücken. Der Entscheidung lagen folgende Umstände zugrunde: einerseits Desillusionierung vom Jura-System und andererseits hatte ich aufgrund mangelnder Orientierung noch keine richtige Vorstellung darüber, wie ich meinen Beruf als Anwältin ausüben wollte.

Daher führte mich mein Weg zunächst in die Unterhaltungsbranche. In einer Agentur für Künstler*innen-Manangement verantwortete ich die Förderung der Karrieren von Künstler*innen aus dem Musik-/Film-/Fernsehen und Schauspielbereich. Neben der Kontaktaufnahme mit Booking-Agenten, Tonträgerunternehmen oder Fernsehproduktionen, um die Künstler*innen bestmöglich in den Medien zu platzieren, lag der Fokus der Tätigkeit auch bei der Verhandlung und Prüfung von Verträgen.

Aufgrund meines juristischen Backrounds wurde ich in der Agentur zur inoffiziellen Rechtsabteilung und übernahm aus naheliegenden Gründen die Prüfung und Verhandlung dieser Verträge. Dabei bemerkte ich jedoch schnell, dass ich mit meiner juristischen Ausbildung an meine Grenzen stieß, da die Verträge urheberrechtlichen Schwerpunkt hatten – ein Bereich, der während des Studiums und des Referendariats kaum behandelt wurde.

Insofern wurde mein Interesse geweckt, mich näher mit der Materie des Urheberrechts auseinanderzusetzen. Da ich nicht zu den Autodidakt*innen gehöre, stand fest, dass ich mir das zusätzliche Wissen nur durch einen Lehrgang aneignen kann.

Und, wie kam es zu deinem sehr speziellen LL.M.-Studium?

Also, ich recherchierte online nach Fortbildungsangeboten und stieß dabei auf den Masterstudiengang für Immaterialgüterrecht und Medienrecht („IMR“) der Humboldt-Universität zu Berlin. Der Masterstudiengang bot die Möglichkeit, sich innerhalb von drei (später dann vier) Semestern im Urheber-/Medienrecht und im gewerblichen Rechtsschutz zu spezialisieren.

Der Aufbau und die Inhalte des Studiengangs sprachen mich sofort an, da er meine berufliche Tätigkeit insofern nicht beeinträchtigte, weil die Veranstaltungen jeweils an den Wochenenden, von freitags bis samstags stattfanden. Zudem war der Studiengang modular aufgebaut, so dass die Semester unabhängig voneinander belegt werden konnten.

Ein besonderer Vorteil war, dass die ersten beiden Semester jeweils auch den Nachweis über den Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse sowohl für den Fachanwaltstitel für Urheber-/Medienrecht als auch für den Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz ermöglichten.

Dann nahm ich umgehend Kontakt zum zuständigen Lehrstuhl auf und durfte nach einem kurzen Bewerbungsprozess direkt im zweiten Semester, das der Ausbildung zur Fachanwältin bzw. zum Fachanwalt für Urheber und Medienrecht entsprach, einsteigen. Ursprünglich hatte ich nur die Teilnahme an diesem Semester geplant, da mich insbesondere die Schwerpunkte Urheber-/ Medienrecht interessierten. Allerdings änderte sich meine Meinung während des Studiums und ich beschloss, den gesamten Masterstudiengang zu absolvieren.

Die Inhalte begeisterten mich und die Wissensvermittlung durch die in der Praxis tätigen Dozent*innen machten das Lernen besonders spannend. Obwohl die Veranstaltungen auf einem akademisch hohen Niveau stattfanden, gelang es den Dozent*innen, das Wissen gleichzeitig anwendungsorientiert zu transportieren. Ich kündigte mein Vorhaben, den LL.M. vollständig zu absolvieren beim zuständigen Lehrstuhl an. Die Entscheidung wurde sehr begrüßt, so dass ich nach dem 2. Semester meine Masterarbeit schrieb und das erste Semester hinten anschließen konnte.

Warum hat sich der LL.M. für dich ergänzend zu deinem Jurastudium gelohnt?

Für mich war das Masterstudium der Auslöser, meine juristische Laufbahn weiterzuführen. Selten zuvor fühlte ich mich in meiner juristischen Ausbildung inhaltlich so gut abgeholt. Zwar fehlte eine direkte Auslandserfahrung, doch dieser Aspekt wurde durch die Einladung internationaler Dozent*innen ausgeglichen, die uns in das europäische und internationale Immaterialgüterrecht und Medienrecht einführten.

Zudem war mein Fokus nie, einen Master im Ausland zu absolvieren, sondern der Wunsch, mein Wissen im Bereich des Urheber-/Medienrechts gezielt zu vertiefen. Dieses Ziel konnte ich mit dem Masterstudiengang für Immaterialgüterrecht und Medienrecht vollständig erreichen.

Leider wird der Masterstudiengang nicht mehr an der Humboldt-Universität zu Berlin angeboten.

Vielen Dank für das Interview.

 

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Über die Autorin:

Ingrid Adjoa Yeboah, LL.M.
Sie ist Rechtsanwältin für Urheber-/Medienrecht und gewerblichen Rechtsschutz. Seit 2017 ist sie mit diesem Schwerpunkt in eigener Kanzlei in Berlin tätig.