Die Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten

von Veronika Gebertshammer

Der Job von der Rechtsanwaltsfachangestellten Rachel Zane aus der Anwaltsserie „Suits“ hat dir besonders gut gefallen und du hast dich schon immer gefragt, wie die Ausbildung aussieht? Diese besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil, sodass es sich um eine duale Ausbildung handelt. Das bedeutet, dass die Azubis sowohl praktische Erfahrungen im Ausbildungsbetrieb sammeln als auch theoretisches Wissen in der Berufsschule erlernen.

Die Ausbildung kannst du in einer Kanzlei, in einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, in einer Rechtsanwaltskammer oder in eine Rechtsabteilung eines Unternehmens absolvieren, wofür du dich selbstständig bewirbst. Das Unternehmen meldet dich dann bei der Berufsschule an. Nebenher wirst du in der Berufsschule unterrichtet. Hier lernst du alles über die Rechtspflege, das Zivilrecht sowie über das Rechnungswesen.

Voraussetzungen

Für die Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten ist es förderlich, ein Organisationstalent zu sein sowie sorgfältig und zuverlässig arbeiten zu können. Weiterhin sind sehr gute Deutschkenntnisse und eine ordentliche Ausdrucksweise notwendig. Außerdem sollte man gute Mathematikkenntnisse mitbringen und zumindest die mittlere Reife abgelegt haben.

Aufgaben

Die Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten ist sehr beliebt, was daran liegt, dass der Beruf sehr abwechslungsreich und vielseitig ist. Als Rechtsanwaltsfachangestellte unterstützt du den Rechtsanwalt, indem du ihm sämtliche Bürotätigkeiten abnimmst. Du bist für die Einhaltung von Terminen und Fristen, für den Schriftverkehr, für die Aktenführung und für den Kontakt mit den Mandanten zuständig. Insgesamt ist der Rechtsanwaltsfachangestellter also eine wichtige Mittelsperson zwischen dem Anwalt und den Mandanten.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre, allerdings kann die Ausbildungszeit verkürzt werden, falls du die allgemeine oder Fachhochschulreife oder bereits eine wesensverwandte Ausbildung gemacht und dabei sehr gute Noten hattest. Gemeinsam mit dem Ausbilder kannst du hierfür einen Antrag bei der zuständigen Kammer stellen, jedoch besteht kein Anspruch auf eine solche Verkürzung.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung fällt sehr unterschiedlich aus. Allerdings kann generell gesagt werden, dass du im ersten Lebensjahr etwa 550€, im zweiten etwa 600€ und im dritten etwa 650€ verdienst. Das Einstiegsgehalt liegt dann nach bestandener Abschlussprüfung bei etwa 1600€ Brutto/Monat. Weiterhin kannst bestimmte Weiterbildungen machen, wie zum Beispiel die Ausbildung zum Rechtsassistenten oder zum Rechts(fach-)wirt, die das Gehalt entscheidend aufbessern können. Natürlich kannst du mit der notwendigen Zugangsberechtigung auch Rechtswissenschaften an einer Universität studieren.

Der genaue Ausbildungsplan

Im ersten Lehrjahr wirst du im Unternehmen in das Rechnungswesen und -kontrolle, in den Umgang mit Gesetzen und Verordnungen, in das Büromanagement sowie in die Vergütung und Kosten eines Mandats eingearbeitet. In der Berufsschule wirst du währenddessen über schuldrechtliche Regelungen, über die Arbeitsorganisation sowie über die Vertragsvorbereitung und -abwicklung unterrichtet.

Im Zweiten Lehrjahr findet zunächst die erste Zwischenprüfung statt, in welcher das erlernte Wissen aus dem ersten Lehrjahr angewandt werden muss. Danach wirst du in der Praxis in das zwangsvollstreckungsrechtliche Mandat sowie in die Buchhaltung eingeführt. In der Berufsschule erlernst du währenddessen unter anderem die Erfassung, die Kontrolle und die Bewertung von Geschäftsprozessen sowie die Beurteilung wirtschaftlicher Einflüsse auf betriebliche Entscheidungen. Außerdem bearbeitest du selbstständig gerichtliche Mahnverfahren und du bearbeitest erstinstanzliche Verfahren.

Im dritten Lehrjahr sollen die Auszubildenden an eine selbstständige und routinierte Arbeitsweise herangeführt werden. Im Unternehmen übernehmen sie deshalb eigenständig Aufgaben und arbeiten selbstständig im Team mit. In der Berufsschule werden derweil die Kenntnisse im Rechtsmittel- und Rechtsbehelfsverfahren, in der Zwangsvollstreckung, im Familien- und Erbrecht sowie besondere Verfahren vertieft. Nach dem dritten Lehrjahr findet dann die Abschlussprüfung statt.

Die Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer durchgeführt und besteht aus einem schriftlichen und mündlichen Teil. Schriftliche Prüfungsfächer sind Wirtschafts- und Sozialkunde, Geschäfts- und Leistungsprozesse, Rechnungswesen, Recht, Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich, fachbezogene Informationsverarbeitung, Vergütung und Kosten sowie Zivilprozessrecht. Hinzu kommt ein Fachgespräch im Prüfungsbereich Mandantenbetreuung. Werden beide Teile der Abschlussprüfung bestanden, hast du den Titel „Rechtsanwaltsfachangestellter“ in der Tasche!

 

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Über die Autorin:

Veronika Gebertshammer
Diplom-Juristin