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Sächsisches Staatsministerium der Justiz
Facts
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nach Bedarf; Bewerbungen sind ganzjährig willkommen.
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46 Gerichte in fünf Gerichtsbarkeiten, 6 Staatsanwaltschaften, 10 Justizvollzugsanstalten
Die Besoldung erfolgt nach dem Sächsisches Besoldungsgesetz (Besoldungsgruppe R 1).
als Richter (m/w/d) in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, in der Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- oder Finanzgerichtsbarkeit oder als Staatsanwalt (m/w/d)
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Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Referendarpersonalgeschäftsstelle beim Oberlandesgericht Dresden, Schloßplatz 1, 01067 Dresden, zur Verfügung (referendariat@olg.justiz.sachsen.de).
Sie sind bedarfsabhängig in unterschiedlichen Bereichen der sächsischen Justiz herzlich willkommen. Die Abstimmung erfolgt individuell. Sie erhalten freundliche Unterstützung und kollegiale Betreuung an den Einsatzbehörden.
Es stehen fortlaufend umfangreiche Fortbildungsangebote zur Verfügung.
Nach erfolgreichem Absolvieren der Probezeit sind vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten in Form mehrerer Beförderungsstufen möglich. Ebenfalls kommen in Einzelfällen Tätigkeiten an Ministerien und obersten Bundesgerichten in Betracht.
Flexible Arbeitszeiten, mobile Arbeit und gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind bei uns selbstverständlich.