Als Arbeitsrechtlerin/ Arbeitsrechtler in einer Wirtschaftskanzlei
Interview mit Kerstin Schmiedel
und Christian Koops

Stichwort „Stereotyp“ – welches Klischee über Ihr Rechtsgebiet bzw. Arbeitsrechtler im Allgemeinen können Sie nicht mehr hören?
Christian Koops: „Arbeitsrecht ist kein ,Hochreck‘“. Diese Aussage überrascht mich immer wieder. Mal abgesehen davon, dass mir schon der Maßstab für „Hochreck“ nicht klar ist, existieren nach meiner Erfahrung in jedem Rechtsgebiet rechtlich komplexe und weniger komplexe Themen und damit verbunden auch entsprechende Aufgaben.
Kerstin Schmiedel: „Als Arbeitsrechtler in einer Großkanzlei steht man doch auf der ‚bösen Seite‘ der Macht?!“ Dieses Klischee kann ich so nicht bestätigen. Gerade das Gegenteil ist der Fall: Bei unserer täglichen Arbeit ist es sehr wichtig, die Interessenlage aller Parteien genau zu beurteilen. Könnten wir bei der Beratung unserer Mandanten oder bei Verhandlungen mit Betriebsrat und Gewerkschaften nicht auch die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nachvollziehen, so könnten wir unsere Arbeit nicht richtig erledigen. Zum Beispiel beraten wir unsere Mandanten bei Regelungen, die wirtschaftliche Nachteile einer Massenentlassung im Rahmen eines Sozialplans abmildern sollen. Gleichzeitig sind wir als Arbeitgeberanwältinnen und -anwälte natürlich immer auch Interessenvertreter und vertreten die Interessen der Arbeitgeber. Dabei handelt es sich aber sicher nicht um die ,böse Seite der Macht‘.
"Lebensnahe und abwechslungsreiche Materie"
Was fasziniert Sie an „Ihrem“ Rechtsgebiet?
Kerstin Schmiedel: Das Arbeitsrecht ist eine sehr lebensnahe und abwechslungsreiche Materie und der Beratungsbedarf der Mandanten ist äußerst vielseitig. Er reicht von klassischen Fragen zum Individualarbeitsrecht, z.B. einen Arbeitsvertrag zu erstellen, zum Urlaubsrecht oder Bonuszahlungen über das Kollektivarbeitsrecht – etwa „Wie ist der Betriebsrat in einer gewissen Situation zu beteiligen?“ – bis hin zur Beratung bei Transaktionen in Form einer arbeitsrechtlichen Due Diligence. Spannend finde ich auch die Aktualität, die sich z.B. in der Corona-Pandemie an ganz neuen Fragen zu den Themen Kurzarbeit, Homeoffice und Testpflicht zeigte. Auch das Zusammenspiel von materiellem Recht und Prozessrecht ist hochinteressant: Das Arbeitsrecht ist eines der wenigen Rechtsgebiete, das beide Seiten vereint. Dass wir als Arbeitsrechtler Gerichtstermine wahrnehmen – auch direkt nach dem Berufseinstieg – gehört zu unserem Tagesgeschäft in der arbeitsrechtlichen Praxis. Gerade durch dieses abwechslungsreiche Zusammenspiel wird es im Arbeitsrecht nie langweilig.
Christian Koops: Dem kann ich nur zustimmen. Die Bandbreite an Themen ist enorm – man lernt immer wieder Neues, selbst nach mehreren Jahren im Beruf.
Wie sieht ein typischer Arbeitstag im Bereich Arbeitsrecht bei Baker McKenzie aus?
Christian Koops: Ein typischer Arbeitstag existiert nicht und gerade das macht den Reiz aus. Natürlich beginnt man seinen Arbeitstag, indem man seine E-Mails prüft – im Homeoffice, im Büro oder auch unterwegs. Es gibt Phasen, in denen ich ein um fangreiches Projekt betreue, z.B. eine Compliance-Untersuchung oder Transaktion, teilweise gibt es aber auch Phasen, in denen ich eher eine Vielzahl kleinerer Projekte bearbeite. Ich schätze sehr, dass ich meine Zeit relativ frei einteilen kann. Diese Zeitsouveränität hat man natürlich nicht in dem Maße als Berufsanfängerin oder Berufsanfänger, wenn man Mandate noch gemeinsam mit einer erfahreneren Kollegin oder einem erfahreneren Kollegen bearbeitet. Aber mit der Zeit bearbeitet man die Fälle eigenverantwortlich und kann dann in direkter Abstimmung mit den Mandanten Zeitschienen festlegen. Das finde ich sehr angenehm.
Kerstin Schmiedel: Auch meine Arbeitstage sehen recht unter schiedlich aus, je nachdem, ob ich klassische Beratungstätigkeiten für Mandanten (inklusive Calls) durchführe, einen Gerichtstermin wahrnehme oder an einer (großen) Transaktionarbeit.
Internationalität und Vielfältigkeit in einer Wirtschaftskanzlei
Inwieweit unterscheidet sich die Tätigkeit im Arbeitsrecht in einer Wirtschaftskanzlei von der Tätigkeit im selben Rechtsgebiet in einer kleineren Einheit?
Kerstin Schmiedel: Internationalität und Vielfältigkeit – das sind für mich die Besonderheiten der Großkanzlei, die ich sehr bereichernd finde. Als internationale Großkanzlei beraten wir zahlreiche spannende internationale Unternehmen. Außerdem ist es die Teamkultur, die unsere Arbeit ausmacht. Gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen im In- und Ausland arbeiten wir an dem „großen Ganzen“, vor allem bei praxisübergreifenden Transaktionen und Restrukturierungen. Gerade diese Zusammenarbeit im Team macht mir unheimlich viel Spaß.
Christian Koops: So sehe ich es auch. Umgekehrt unterscheiden wir uns aber auch glücklicherweise in manchen Punkten nicht von kleineren Einheiten. In unserer Kanzlei ist die arbeitsrechtliche Praxis sehr eigenständig und ein Schwerpunkt ist – wie wir es sagen – das „Kernarbeitsrecht“. Das bedeutet, dass wir häufig Mandanten vor dem Arbeitsgericht in Individual- und Kollektiv verfahren vertreten. Durch meine Tätigkeit als Anwalt durfte ich viele Städte quer durch Deutschland kennenlernen, von Kiel im hohen Norden bis nach Ravensburg ganz im Süden unseres Landes.
Was würden Sie einem Nachwuchsjuristen (m/w/d) raten, der als Arbeitsrechtler in einer Wirtschaftskanzlei tätig sein möchte?
Kerstin Schmiedel: Nachwuchsjuristinnen und -juristen, die als Arbeitsrechtlerinnen bzw. Arbeitsrechtler in einer Großkanzlei tätig werden möchten, empfehle ich, so viele Einblicke wie möglich zu erlangen, sei es durch Praktika, eine Station im Referendariat oder eine Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter. Ich selbst suchte vor meinem Einstieg als Associate auch persönliche Gespräche zu Anwältinnen und Anwälten im Arbeitsrecht. Das half mir herauszufinden, wie der künftige tägliche Arbeitsalltag und die Aufgaben im Arbeitsrecht aussehen könnten und ob das tatsächlich zu meinen eigenen Vorstellungen und Entwicklungszielen passt.
Christian Koops: Ich denke auch, dass man spätestens im Referendariat eine Station in einer Wirtschaftskanzlei absolvieren sollte. So bekommt man den besten Einblick und spürt, ob einem die Arbeit und die Arbeitsweise liegt. Auch ein Praktikum ist immer sinnvoll. Ich habe erst in der Anwaltsstation im Referendariat eine Großkanzlei kennengelernt. Das war eine sehr gute Erfahrung und deswegen bin ich bis heute auch bei ihr geblieben.
Karriereperspektiven und an den Schwerpunkt angepasste flexible Modelle
Welche Karriereperspektiven hat man speziell als Arbeitsrechtler (m/w/d) bei Ihnen?
Christian Koops: Die Karrierechancen im Arbeitsrecht unterscheiden sich nicht gegenüber anderen Praxisgruppen. Wir sind eine sog. Full-Service-Kanzlei, das heißt, wir bedienen alle Rechtsgebiete im Wirtschaftsrecht und haben keinen Schwerpunkt, wie z.B. Transaktionskanzleien. Mit unserem Career Track bieten wir flexible Modelle an, angepasst an Schwerpunkt, Aufgaben und Lebensphasen, z.B. mit dem klassischen Partner Track und dem Associate Alternative Track. Als Alternative zum Partner Track bietet der Associate Alternative Track spannende Mandatsarbeit bei geringeren Stundenanforderungen und weniger Business Development Aktivitäten. Speziell im Arbeitsrecht ist es uns wichtig, dass alle Kolleginnen und Kollegen ihren Fachanwalt (m/w/d) für Arbeitsrecht absolvieren. Das gehört bei uns zum Selbstverständnis und wird auch von der Kanzlei gefördert.
Kerstin Schmiedel: In unserer Kanzlei steigt man als Berufsanfängerin und Berufsanfänger von Tag eins an direkt voll in die Mandatsarbeit ein. So profitiert man von einer sehr steilen Lern kurve für die persönliche und fachliche Entwicklung.
Im Arbeitsrecht geht es häufig um nicht weniger als die berufliche und manchmal auch persönliche Existenz. Das ist sicher auch für Sie als Beraterin und Berater gelegentlich belastend – wie gehen Sie damit um?
Kerstin Schmiedel: Da haben Sie völlig Recht. Das ist sicherlich nicht immer ganz einfach. Aber zu unserem Anwaltsberuf im Arbeitsrecht gehört nun einmal auch, unternehmerische Entscheidungen umzusetzen, z.B. Kündigungen. Jede dieser Entscheidungen betrifft die berufliche und teilweise auch persönliche Existenz der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Hier lernt man zu berücksichtigen, dass unsere Mandanten eine Entscheidung, die mit Kündigungen einhergeht, gut überlegt und gerade nicht leichtfertig treffen. Oft sind solche Entscheidungen auch zwingend notwendig, um ein Unternehmen aus einer wirtschaftlichen Krise zu retten und seine Zukunft zu gewährleisten. Im Ergebnis darf man auch nicht vergessen, dass wir als Anwältinnen und Anwälte Interessenvertreter sind und klar die Interessen unserer Mandanten – der Arbeitgeber – vertreten. Aber auch im Rahmen dieser Interessenvertretung kommt die soziale Komponente nicht zu kurz. Beispielsweise geht es bei Kündigungen auch häufig darum, soziale Nachteile durch Zahlungen von Abfindungen abzufedern, die wir für die Mandanten verhandeln.
Christian Koops: Ja, Kerstin, du hast recht. Wir vertreten nicht nur Rechte, sondern wir vermitteln sie auch. Gerade internationale Mandanten fragen uns oft, welche Abfindungen angemessen sind und vertrauen auf unsere Expertise. Mit unserer Erfahrung können wir mit den Kollegen auf Arbeitnehmerseite schnell gerechte Ergebnisse erzielen und dadurch einen für beide Seiten emotionalen Rechtsstreit verhindern. Ansonsten dürfte jede Kollegin und jeder Kollege Fälle gehabt haben, die ihr/ihm nahe gingen. Ein Personalleiter sagte mir dazu einmal: „Wenn es Ihnen nichts ausmacht oder es Ihnen sogar Freude bereitet, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu entlassen, dann sind Sie für diesen Job nicht geeignet.“ Dem stimme ich uneingeschränkt zu.
Was schätzen Sie am meisten an Ihrer Arbeit?
Kerstin Schmiedel: Ich schätze vor allem die Internationalität, Teamarbeit, den nahen Kontakt zu spannenden Mandanten, das mir entgegengebrachte Vertrauen, fordernde Aufgaben, die zu einer steilen Lernkurve führen – und dass mich meine Tätigkeit als Anwältin im Arbeitsrecht von Tag zu Tag neu begeistert. Ich glaube, das ist nicht selbstverständlich und dafür bin ich sehr dankbar.
Christian Koops: Für mich ist auch die Kollegialität sehr wichtig, der Austausch, gemeinsam Mandate zu bearbeiten. Ich schätze auch das hohe juristische Niveau meiner Kolleginnen und Kolle gen. Ich finde das sehr bereichernd.
Was hat sich im Laufe Ihrer beruflichen Laufbahn in Ihrem Rechtsgebiet bzw. in der Beratung verändert? Was empfinden Sie dabei als positiv, was vermissen Sie?
Christian Koops: Legal Tech ist ein vielverwendetes Buzzword. Aber der Hype hat den Rechtsmarkt verändert und wird ihn auch weiterhin verändern. Das ist grundsätzlich eine positive Entwicklung, weil wir uns mit technischen Lösungsmöglichkeiten stärker auf unsere Kernkompetenz, die juristische Tätigkeit, konzentrieren können. Ich stelle auch fest, dass sich gerade jüngere Kolleginnen und Kollegen mit dem Thema Legal Tech befassen und auch Expertise in Computerwissenschaften aufbauen. Das ist richtig und unsere Kanzlei fördert auch solche Initiativen.
Kerstin Schmiedel: Eine Entwicklung, die sich seit Beginn der Corona-Pandemie abzeichnet, ist die zunehmende Flexibilisierung der Arbeitsformen. Viele unserer Mandanten möchten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als zukunftsorientierte, attraktive Arbeitgeber flexible Arbeitsformen anbieten. Kreative Anfragen, eine Policy zum (alternierenden) Homeoffice zu erstellen, zum mobilen Arbeiten (im In- und Ausland) oder zum „Shared-Desk“- Modell gehören aktuell zu unseren täglichen Aufgaben. Es ist sehr erfreulich, dass das Arbeitsrecht nicht „stillsteht“, sondern mit dem Geist der Zeit geht und sich immer wieder neue, spannende Fragestellungen ergeben.
Welche Ratschläge hätten Sie rückblickend gerne zu Beginn Ihrer Karriere gehört?
Kerstin Schmiedel: Der Ratschlag „Beginne früh genug damit, die Fälle für den Fachanwalt (m/w/d) aufzuschreiben“ wäre sehr gut gewesen. Das hätte mir eine Menge Aufwand erspart.
Christian Koops: Ich habe das Glück, dass meine Mentoren immer ein offenes Ohr für mich hatten und haben. Ich habe mich in jeder Phase meiner beruflichen Entwicklung immer gut informiert gefühlt. Das schätze ich bis heute.
Zu den Interviewpartnern:
Kerstin Schmiedel
Associate der Praxisgruppe Arbeitsrecht bei Baker McKenzie
Christian Koops
Senior Associate der Praxisgruppe Arbeitsrecht bei Baker McKenzie