Hier geht's zum PDF:
Zum DJT-Sonderheft 2022
Nachdem bereits der 65. Deutsche Juristentag im Jahr 2004 in Bonn stattgefunden hat, werden wir uns in diesem Jahr erneut am Sitz unserer Vereinigung zusammenfinden, um im Einklang mit der Satzung „auf wissenschaftlicher Grundlage die Notwendigkeit von Änderungen und Ergänzungen der deutschen und europäischen Rechtsordnung zu untersuchen, der Öffentlichkeit Vorschläge zur Fortentwicklung des Rechts vorzulegen, auf Rechtsmissstände hinzuweisen und einen lebendigen Meinungsaustausch unter den Juristinnen und Juristen aller Berufsgruppen und Fachrichtungen herbeizuführen“. Diesen „lebendigen Meinungsaustausch“ haben Sie gewiss genauso wie ich vermisst, nachdem der zunächst für September 2020 geplante 73. DJT pandemiebedingt verschoben werden musste. Umso mehr sehen wir alle dem diesjährigen Juristentag mit Freude entgegen!
Im Mittelpunkt der Eröffnungssitzung steht der Festvortrag des Präsidenten des EuGH Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Koen Lenaerts über den „Schutz des europäischen Rechtsstaats“ – ein Thema, das angesichts der zahlreichen Vorbehalte und Anfeindungen, die dem Rechtsstaat auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene begegnen, gar nicht aktueller und wichtiger sein könnte. Die Schlussveranstaltung wird sich unter Beteiligung von Diskutanten aus Wissenschaft, Anwaltschaft sowie der niederländischen und der internationalen Justiz und vor dem Hintergrund des Klimabeschlusses des BVerfG vom März 2021 der höchstaktuellen und kontrovers diskutierten Frage „Klimaschutz durch Gerichte?“ annehmen und nicht zuletzt darüber debattieren, ob sich das Gebot, die Rechte anderer nicht durch übermäßige Emissionen zu verletzen, gleichermaßen an den Staat wie auch an Unternehmen und andere private Akteure richtet.
Die für 2020 geplanten Themen der sechs Fachabteilungen sind nach wie vor hochaktuell und schon für sich genommen Grund genug, nach Bonn zu reisen. So wird sich die Abteilung Zivilrecht Entscheidungen digitaler autonomer Systeme widmen und fragen, ob sich insoweit Regelungen zu Verantwortung und Haftung empfehlen. Die Abteilung Arbeits- und Sozialrecht fragt nach Herausforderungen und Regelungsbedarf im Zusammenhang mit Altersvorsorge und Demographie. „Wie viel Unmittelbarkeit braucht unser Strafverfahren? – Möglichkeiten und Grenzen von Beweistransfers“, lautet das Thema der Abteilung Strafrecht. Uns alle unmittelbar betrifft das Thema der Abteilung Öffentliches Recht: „Die nachhaltige Stadt der Zukunft – Welche Neuregelungen empfehlen sich zu Verkehr, Umweltschutz und Wohnen?“ Gegenstand der wirtschaftsrechtlichen Abteilung ist die Frage, ob sich eine stärkere Regulierung von Online-Plattformen und anderen Digitalunternehmen empfiehlt. Die Abteilung Justiz schließlich wird darüber beraten, ob sich Regelungen zur Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz bei der Besetzung von Richterpositionen empfehlen.
Neben all dem erwartet den Besucher ein hochattraktives und vielfältiges Rahmenprogramm. Ich freue mich, wenn ich auch Sie am 21. September 2022 bei der Eröffnung des 73. Deutschen Juristentages in Bonn begrüßen darf.
Prof. Dr. Mathias Habersack,
Vorsitzender der Ständigen Deputation und
Präsident des 73. Deutschen Juristentages