Gewinnerin des Baker McKenzie-Preises für herausragende Dissertationen und Habilitationen
Dr. Lara Maria Panosch
Der Baker McKenzie-Preis für herausragende Dissertationen und Habilitationen geht dieses Jahr an Frau Dr. Lara Maria Panosch für ihre Doktorarbeit „Das Menschenrecht auf Wasser und internationales Investitionsrecht“. „Es ist ein tolles Gefühl, eine solche Bestätigung für die selbst aufgestellten Thesen zu erhalten“, meint die glückliche Preisträgerin. „Ich bin sehr dankbar.“ Eineinhalb Jahre hat sie an ihrer Dissertation geschrieben. Mit dem Preisgeld möchte sie sich einen lang gehegten Traum einer größeren Reise erfüllen.
Seit 1988 vergibt die Anwaltssozietät den mit 6.000 Euro dotierten Preis für herausragende Dissertationen oder Habilitationen, die im Fachbereich Rechtswissenschaft der Goethe-Universität entstanden sind. „Es ist uns ein zentrales Anliegen, Nachwuchsjuristinnen und -juristen zu fördern. Der Baker McKenzie-Preis bildet seit mehr als drei Dekaden einen wesentlichen Bestandteil unserer Nachwuchsförderung", sagt Baker McKenzie-Partner Prof. Dr. Joachim Scherer, der selbst Alumnus der Goethe-Universität und seit 1995 apl. Professor für Öffentliches Recht ist.
In ihrer Arbeit untersucht Dr. Lara Maria Panosch, inwiefern einem Menschenrecht auf Wasser im Rahmen des Investitionsschutzrechts Rechnung getragen werden kann. Besonders fasziniert habe sie die Tragweite der Thematik. „Zum einen handelt es sich bei der ausreichenden Versorgung mit Wasser um ein zentrales und essenzielles Gut, welchem in unserem alltäglichen Umgang häufig mit einer Selbstverständlichkeit begegnet wird. Zum anderen sind die gewonnenen Ergebnisse meiner Untersuchung nicht auf den Bereich des Wasserrechts beschränkt, sondern lassen sich auf andere Menschenrechte übertragen. Sie bieten somit eine umfassende Möglichkeit, den Schutz von Menschenrechten im Investitionsrecht zu integrieren.“
Laut Prof. Dr. Dr. Rainer Hofmann, dem Betreuer der Arbeit am Lehrstuhl für Öffentliches Recht mit Schwerpunkt im Völkerrecht der Goethe-Universität, ist die Arbeit „ein Versuch, den Konflikt zwischen den Anliegen des Investitionsschutzrechts und den Bedürfnissen des Menschenrechtsrechtsschutzes angemessen auszugleichen. Sie ist ein überzeugendes Plädoyer für die Ansicht, dass diese beiden Rechtsgebiete miteinander in Einklang gebracht werden können."
Dr. Lara Maria Panosch freut sich, dass „ein solch wichtiges Thema durch ihre Arbeit und diese Auszeichnung verstärkte Aufmerksamkeit erlangt“. Sie kann sich gut vorstellen, künftig im internationalen Recht zu arbeiten.