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Wissenschaftliche Mitarbeit im Bereich Protokoll/Übersetzungen/Internationales

Beim Bundesverfassungsgericht sind im Rahmen der Internationalisierung seiner Arbeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt insgesamt 1,7 Stellen für die

wissenschaftliche Mitarbeit

in Voll- oder Teilzeitbeschäftigung befristet für zwei Jahre zu besetzen.

Ziel ist es, die Zugänglichkeit der Arbeit des Gerichts im englisch-sprachigen Raum, insbesondere durch die Übersetzung relevanter Entscheidungen, weiter zu entwickeln. Die Tätigkeit vermittelt viel-fältige Einblicke in die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts.

Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:

  • Übersetzung von Entscheidungen, Pressemitteilungen und Fachtexten des Bundesverfassungsgerichts ins Englische,
  • Qualitätssicherung von Übersetzungen ins Englische,
  • Erstellung von englischsprachigen Beiträgen zur Vermittlung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Ausland,
  • Beobachtung und interne Vermittlung relevanter internationaler Verfassungsrechtsentwicklungen (insbesondere in der Rechtsprechung).

Vorausgesetzt wird ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium einer rechtswissenschaftlichen oder sprachmittlerischen Fachrichtung mit mindestens „befriedigendem“ Ergebnis (erste juristische Staatsprüfung, Master, Universitätsdiplom oder vergleichbar). Bei im Ausland erworbenen Studienabschlüssen wird ein Nachweis benötigt, dass diese in Deutschland anerkannt und mit einem deutschen Abschluss vergleichbar sind.

Darüber hinaus werden erwartet:

  • hervorragende Englisch- und Deutschkenntnisse (die Sprachkenntnisse werden im Rahmen des Auswahlverfahrens überprüft),
  • Kompetenz in und Interesse an rechtsvergleichender Arbeit,
  • vertiefte Kenntnisse des deutschen Verfassungsrechts sowie der deutschen und englischen verfassungsrechtlichen Fachterminologie.

Von Vorteil sind:

  • Erfahrungen mit juristischen Fachübersetzungen und Erfahrungen im deutschen und in einem englischsprachigen Rechtsraum
  • Französisch- und/oder Spanischkenntnisse

Wir bieten:

  • eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit mit Bezahlung nach Entgeltgruppe 14 TVöD (Bund)
  • ein motiviertes Team sowie eine positive Arbeitsatmosphäre
  • die Zahlung einer oberstgerichtlichen Zulage i.H.v. 330 €
  • attraktive betriebliche Altersversorgung (VBL)
  • Jahressonderzahlung in Höhe von 75 v.H. des monatlichen Entgelts
  • Zahlung eines Zuschusses i.H.v. 23,28 € zum Deutschlandticket Job
  • gleitende Arbeitszeit sowie die Möglichkeit des mobilen Arbeitens
  • individuelle Fortbildungsmöglichkeiten
  • verschiedene Gesundheitsangebote

Es sind auch Beamtinnen und Beamte bewerbungsberechtigt, die im Rahmen einer zweijährigen Abordnung beim Bundesverfassungsgericht tätig sein können.

Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Bitte geben Sie in Ihrem Motivationsschreiben an, ob Sie in Voll- oder Teilzeitbeschäftigung arbeiten möchten (ggfs. auch den zeitlichen Umfang und die Arbeitszeitlage).

Das Bundesverfassungsgericht sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen schwerbehinderter Menschen. Es gewährleistet die berufliche Gleichstellung aller Beschäftigten, unabhängig von der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.

Wenn Sie Ihre Interessen wahren möchten, ist eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung im Bewerbungsschreiben mitzuteilen und der entsprechende Nachweis beizufügen.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns über Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen. Zu diesen gehören: Motivationsschreiben, Lebenslauf, Prüfungszeugnisse, Arbeitgeberzeugnisse bzw. Dienstliche Beurteilungen sowie evtl. Fortbildungsnachweise.

Sofern Sie einen Abschluss einer ausländischen Hochschule erlangt haben, fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen bitte einen Nachweis über die Vergleichbarkeit Ihres ausländischen Bildungsabschlusses mit einem der geforderten deutschen wissenschaftlichen Hochschulabschlüsse bei (z. B. einen Auszug aus dem Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen anabin mit der Äquivalenzklasse „gleichwertig“ oder „entspricht“ bzw. eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, die die Vergleichbarkeit des ausländischen Hochschulabschlusses bescheinigt). In diesen Fällen bitten wir Sie zudem, Ihren Bewerbungsunterlagen auch einen Nachweis über die Umrechnungsmöglichkeit der Abschlussnote Ihres ausländischen Bildungsabschlusses beizufügen.

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 9. Oktober 2026 unter Angabe der Kennziffer 15.09/2026 an:

Bundesverfassungsgericht
Z 2 - Referat Personal
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe

oder über den Bewerben-Button.

Für fachliche Fragen steht Ihnen Frau Dr. Böckel (0721/9101-395), für Fragen zum Verfahrensablauf steht Ihnen Frau Kammerer (0721/9101-414) gerne zur Verfügung.

Wir verarbeiten die an uns übermittelten Daten ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens. Weitere Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 13 und 14 DSGVO) finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die Sie auf unserer Homepage über den Link „Stellenangebote“ abrufen können. Auf Wunsch können Ihnen diese Informationen auch in Papierform übersandt werden.

Weitere Informationen über das Bundesverfassungsgericht finden Sie auf unserer Homepage unter www.bundesverfassungsgericht.de.

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Wissenschaftliche Mitarbeit im Bereich Protokoll/Übersetzungen/Internationales

Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe
Angestellt, Homeoffice, Teilzeit, Vollzeit

Veröffentlicht am 11.09.2026

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