
Berufsbegleitende Weiterbildung im juristischen Bereich gibt es zwar oft an privaten Akademien, aber nur ganz selten an Universitäten.
Ein Beispiel dafür ist die Professional School, die Einrichtung für berufsbegleitende Weiterbildung an der Leuphana Universität Lüneburg. Sie bietet u. a. sechs juristische Studiengänge an: Baurecht und Baumanagement, Corporate and Business Law, Competition and Regulation, Nachhaltigkeitsrecht, Versicherungsrecht sowie Tax Law.
Der Leiter der Professional School, Jörg Philipp Terhechte, Professor für Öffentliches Recht, Europäisches und Internationales Recht sowie Regulierungs- und Kartellrecht, betont den genuinen Unterschied zwischen Erststudium und weiterbildendem Studium: „Uns wird von Absolventen immer wieder zurückgemeldet, dass es Inhalte gibt, die für die alltägliche juristische Arbeit gebraucht werden, aber nicht im grundständigen Studium abbildbar sind, insbesondere an den Kreuzungspunkten zwischen Recht und Wirtschaft. Grundständige Studiengänge haben einfach eine ganz andere Aufgabe als weiterbildende.“
Die Studierenden teilen die Auffassung, dass Kompetenzen in sowohl Recht als auch Wirtschaft im Beruf einen Vorsprung bedeuten können. „Mich interessierte immer das Recht in der Wirtschaft“, sagt Jan Hinnerk Zirkel, der sein Studium von „Corporate and Business Law“ in 2015 mit einer Arbeit über die Frage der Verfassungsmäßigkeit einer Regelung im Umsatzsteuerrecht abschloss und nun als Wirtschaftsjurist in einer Steuerberaterkanzlei arbeitet. „Dabei ist gerade die Verbindung aus Wirtschaft und den hieraus entstehenden rechtlichen Fragestellungen so interessant und vielfältig. Meine Tätigkeit im Bereich des Steuerrechts ist geprägt von gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen und Gestaltungen, so dass ich das Studium nutzen konnte, um dieses Fachwissen im Gesellschaftsrecht weiter auszubauen und in meiner täglichen Arbeit anzuwenden.“
Seine Kommilitonin Sarah Kautscher, die ihr Studium im Juli 2015 erfolgreich mit einer Abschlussarbeit zum Thema „Die Umwandlungsmöglichkeiten eines gemeinnützigen Vereins in eine gemeinnützige GmbH - Chancen, Durchführung und Beispielmodelle für gemeinnützige Institutionen“ abschloss und nun als betriebswirtschaftliche Beraterin bei einer Handwerkskammer arbeitet, ergänzt: „Ein großer Unterschied zwischen berufsbegleitendem Studium und grundständigem Studium ist, dass man bei ersterem schon ein ziemlich klares Bild davon hat, was man danach machen möchte. Während der ersten Jahre im Job nach dem Erststudium im Wirtschaftsrecht habe ich einfach festgestellt, dass meine gesellschaftsrechtlichen Kenntnisse für die Praxis ausbaufähig sind. Da ich nicht wieder in ein Vollzeitstudium zurück wollte, wählte ich das berufsbegleitende Wochenend-Studium. Durch Wochenend- und komprimierte Block-Lehrveranstaltungen ließen sich Studium und Beruf gut miteinander verbinden. Trotz der guten Organisation seitens der Universität waren es neben dem Vollzeitjob drei sehr anstrengende Semester, die sehr viel Selbstdisziplin erforderten. Für Freizeit blieb da nicht mehr viel Zeit“, betont sie. „Das Durchhaltevermögen hat sich jedoch gelohnt, denn seit Anfang des Jahres bin ich in meinem Traumjob angekommen!“
Ein berufsbegleitendes Studium unterscheidet sich auch in den Anforderungen an die Selbstdisziplin von einem Erststudium.
Thomas Hoppe arbeitet in der Funktion als Leiter Recht & Compliance Officer. Nebenbei studiert er im dritten Semester Corporate and Business Law. Zu seinen Eindrücken vom Studium sagt er: „An dem berufsbegleitenden Studium sind mir die E-Learning-Angebote positiv aufgefallen. Dadurch, dass vieles online stattfindet, kann ich mir das Lernen flexibler einteilen. Bei meinem Beruf wäre es mir ansonsten nicht möglich, so oft nach Lüneburg zu den Präsenzphasen zu fahren. Zudem überlege ich, nach dem Master noch zu promovieren.“
Sein Kommilitone Robert Schillings, der als juristische Ergänzung zu seiner Tätigkeit im Finanzwesen derzeit „Corporate and Business Law“ studiert, ergänzt: „Neben einem Vollzeitberuf zu studieren, erfordert, gerade im juristischen Bereich, ein wirklich hohes Maß an Disziplin. Neben der Arbeit und dem Studium existieren üblicherweise noch weitere Verpflichtungen und Interessen, wie z. B. Familie, Freunde und Hobbies. Aber ich habe den Master als Ziel vor Augen und ich weiß, dass mich der LL.M.-Abschluss persönlich und beruflich weiterbringen wird. Mit zwei erfolgreich abgeschlossenen Masterstudiengängen und den zusätzlichen Weiterbildungen bin ich m. E. exzellent für zukünftige Herausforderungen ausgebildet und gewappnet. Denn heutzutage müssen betriebswirtschaftliche Themen vollumfänglich und mit allen Facetten betrachtet werden, u. a. finanzwirtschaftlich, steuer- und bilanzrechtlich wie auch handels- und gesellschaftsrechtlich. Wenn sich jemand in all diesen Bereichen auskennt, ist dies sicherlich von Vorteil und großem Wert.“
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