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Einen guten Tacken herzlicher als woanders

Elmar Günther, Maître en Droit
Of Counsel

„Einen guten Tacken herzlicher als woanders“
Elmar Günther ist Of Counsel im Bereich Immobilienrecht. Im Frankfurter Büro von Mayer Brown berät er Investoren und Banken bei rechtlichen Themen rund um die Immobilie als Investitionsobjekt sowie in der Bestandsverwaltung. Sein Arbeitstag wird auch von der zusätzlichen Tätigkeit als Notar geprägt.

 

Das juristische Talent ist bereits in Elmar Günthers Familie verwurzelt. Der Vater war Rechtsanwalt und Notar, und über ihn gab es während der Kindheit Kontakt zu anderen Juristen. „Mir hat schon damals der besondere Umgang mit Sprache imponiert“, erinnert sich Günther, „vor allem auch bei Diskussionen und in der Argumentation". Früh erkannte er, „dass Jura den Kitt für unseren sozialen Zusammenhalt bildet“, und dass es „extrem viele Anwendungsbereiche dafür gibt, weil immer und überall zwischenmenschliche Beziehungen und Handlungen zu regeln sind“. Die Grundlagen, auf denen ein Staat fußt, wie er funktioniert und im Weiteren das Strafrecht: Die Faszination für all das erweckte den Wunsch, sich selbst auch den Rechtswissenschaften zu widmen.

 

Während der Ausbildung fokussierte Günther auf die Schnittstelle von Staat und Zivilgesellschaft, setzte sich – inspiriert durch einen Auslandsaufenthalt – mit der Rechtsvereinheitlichung auf der europäischen Ebene auseinander und schnupperte in die juristische Arbeit eines Ministeriums hinein. Nach dem zweiten Staatsexamen kam es 2005 – mit einem Zwischenstopp als wissenschaftlicher Mitarbeiter einer anderen internationalen Wirtschaftskanzlei – zum Engagement bei Mayer Brown.

 

Entspannter Start

Sein Arbeitstag beginne um halb sieben Uhr „relativ entspannt“ mit der Familie. „Bevor ich die Jungs aus dem Bett hole, schaue ich erst einmal am Handy, ob es bei den neuen E-Mails besonders dringliche Nachrichten gibt.“ Nach dem Frühstück der Kinder geht es – mit Umweg über Schule und Kindergarten – in die Kanzlei. „Da informiere ich mich via Radio auch über die allgemeine Nachrichtenlage.“ Einen groben Überblick, ob die Planung vom Vortag hält, gebe es dann „bei der ersten Tasse Kaffee im Büro, so gegen halb neun oder neun.“

 

Besonders dringende Aufgaben werden sofort erledigt oder delegiert, danach folgen die Abarbeitung von E-Mails, diverse Telefonate und „vielleicht eine größere anwaltliche Transaktion oder eine notarielle Beurkundung“. Die beruflichen Rollen des Selbständigen sind dabei streng zu trennen, die Tätigkeit des unparteiischen Notars von der des Rechtsanwalts als Interessenvertreter des Mandanten ist zu gewährleisten: Kein Problem für den erfahrenen Juristen.

 

16 Stunden nicht die Regel

Ein Mittagessen sei meistens möglich. „Aber natürlich gibt es Phasen, da heißt es: Hol' dir ein Sandwich – und zurück an den Schreibtisch.“ Im Allgemeinen diene die Mittagszeit dem Austausch mit Kollegen oder als Möglichkeit, Mandanten bzw. Kunden zu treffen und Kontakte zu pflegen. Die anwaltliche Tätigkeit bei Mayer Brown sei stark vom Teamwork und regem fachlichen Austausch geprägt: „Es ist alles einen guten Tacken herzlicher und freundlicher als woanders“, lobt Günther „das ausgesprochen gute Betriebsklima“.

 

Gerichtstermine habe er zu Beginn der Karriere häufiger wahrgenommen. Aber tendenziell sei man in einer Wirtschaftskanzlei, schon gar in einer Transaktionsabteilung, eben weniger forensisch tätig – „im immobilienrecht am ehesten noch bei Vertretungen für die öffentliche Hand“. Außergerichtliche Termine gebe es aber zahlreich, egal ob es um das Verhandeln von Kaufverträgen, Rechtsberatungen oder eben notarielle Beurkundungen geht.

 

Seine Arbeitszeit liege bei zehn bis elf Stunden pro Tag in der Kanzlei, „mit einem Vor- und Nachgang von insgesamt zwei bis drei Stunden“. Auch wenn er so in Summe auf 55 bis 70 Stunden pro Woche komme, fahre er nur in heißen Phasen von Transaktionen und bei komplexen Beurkundungen auch einmal einen oder mehrere Tage lang „16 Stunden oder mehr auf Volllast“. Das bleibt bei Mayer Brown im normalen Alltag jedoch eher „die seltene Ausnahme“.

Mayer Brown LLP
Mayer Brown LLP

© Verlag C.H.BECK oHG 1995-2022

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