Zum Hauptinhalt springen

Volljurist im Rechtsamt (m/w/d)

 

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Schwerpunkte:

  • Schwerpunkte: Polizei- und Ordnungsrecht, Arbeitsrecht, sowie Erschließungsbeitragsrecht
  • Rechtsberatung der Dezernenten, Ämter, Abteilungen und Eigenbetriebe der Stadt Limburg und Mitwirkung beim Erlass von Verwaltungsakten
  • Führen von Rechtsstreitigkeiten
  • Mitwirkung beim Erlass von Ortsrecht
  • Prüfung von Verträgen
  • Vorsitz im Anhörungsausschuss nach §§ 7 ff HessAGVwGO Änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Sie bringen mit:

  • 1. und 2. juristisches Staatsexamen
  • umfassende Rechtskenntnisse, insbesondere im öffentlichen Recht
  • Fähigkeit, juristische Sachverhalte einfach und überzeugend darzustellen
  • selbständiges Arbeiten
  • Kooperations- und Teamfähigkeit
  • Flexibilität hinsichtlich zusätzlicher Termine

Bei Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen besteht nach Ablauf der Probezeit die Möglichkeit zur Übernahme im Beamtenverhältnis.

Ausführliche Informationen zum Stellenangebot finden Sie auf www.interamt.de

Die Vorstellungsgespräche finden voraussichtlich in KW 39 statt.

Bewerbungen bitte bis zum 15.09.2024 ausschließlich über www.interamt.de

E 13 TVöD/A 13 HBesG
Interamt-ID: 1182515

Rückfragen an:

Frau Pirogova Leitung Rechtsamt
06431/203-415
inna.pirogova@stadt.limburg.de

oder Frau Lind

Leitung Personal- und Organisationsabteilung
06431/203-311
marisa.lind@stadt.limburg.de

Der Umgang mit kultureller Vielfalt gehört in der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn zum Alltag. Wir fördern als vorurteilsfreier Arbeitgeber die Gleichstellung und begrüßen deshalb alle Bewerbungen, unabhängig von Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität, ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft.

Die berufliche Förderung von Frauen und Menschen mit Schwerbehinderung führt zu einer bevorzugten Berücksichtigung bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.