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Präsidentin/Präsident des Kammergerichts (m/w/d/-)

Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz schreibt die Stelle

der Präsidentin/des Präsidenten des Kammergerichts (m/w/d/-)

besetzbar ab 1. April 2024 – Besoldungsgruppe: R 8

aus. Eine barrierefreie Leseabschrift finden Sie auf dem Karriereportal des Landes Berlin. Auf den Link am Ende dieser Ausschreibung wird verwiesen.

Arbeitsgebiet:

Die Präsidentin/der Präsident des Kammergerichts leitet das Kammergericht und verantwortet zentrale Führungs-, Koordinierungs- und Steuerungsaufgaben für die ordentliche Gerichtsbarkeit in Berlin. Ihr/Sein Handeln und Wirken ist grundlegend für die Arbeit und Weiterentwicklung der gesamten Berliner Justiz.

Die Präsidentin/der Präsident des Kammergerichts ist zunächst der Gerichtsvorstand des Kammergerichts und damit verantwortlich für ca. 150 Richter/innen und ca. 400 nichtrichterliche Mitarbeitende. Von ihr/ihm wird erwartet, die derzeit 28 Zivil- und acht Strafsenate des Kammergerichts in deren vielfältigen Rechtsprechungsaufgaben nach den §§ 115 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes wirkungsvoll zu unterstützen. Sie/Er leitet außerdem einen Senat des Kammergerichts.

Zugleich hat die Präsidentin/der Präsident des Kammergerichts die Aufgabe einer leitenden und steuernden Aufsicht über die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Berlin. Zum Geschäftsbereich des Kammergerichts zählen neben dem Kammergericht die – künftig – zwei Berliner Landgerichte sowie elf präsidiale Amtsgerichte. Das Kammergericht ist damit von der Anzahl der Mitarbeitenden im richterlichen und nichtrichterlichen Dienst eines der größ ten deutschen Oberlandesgerichte. Daneben verantwortet die Präsidentin/ der Präsident des Kammergerichts die Ausbildungsbereiche der Justiz, die die Ausbildung von über tausend Rechtsreferendar/innen und die der Anwärter/innen für verschiedene Laufbahnen des nichtrichterlichen Dienstes umfassen. Eine zentrale Aufgabe der Präsidentin/des Präsidenten des Kammergerichts ist mithin die Gestaltung der Gewinnung und Qualifizierung des juristischen Nachwuchses nicht nur für die ordentliche Gerichtsbarkeit, sondern für die gesamte Berliner Justiz.

Zum Aufgabenbereich der Präsidentin/des Präsidenten des Kammergerichts gehört es auch, im aktiven Zusammenwirken mit dem IT-Landesdienstleister des Landes Berlin (ITDZ) den Betrieb und die Fortentwicklung der Informationstechnik für die gesamte ordentliche Gerichtsbarkeit sicherzustellen. Die grundlegende digitale Neugestaltung der Arbeitsprozesse in der ordentlichen Gerichtsbarkeit bzw. die Digitalisierung der ordentlichen Gerichtsbarkeit, vor allem die Einführung der elektronischen Gerichts- und Gerichtsverwaltungs-Akte, ist eine der maßgeblichen Aufgaben, für deren Gelingen die Präsidentin/der Präsident des Kammergerichts die Verantwortung trägt. Weitere wichtige Justizverwaltungsaufgaben wie die übergeordnete Dienstaufsicht über die Justizkasse Berlin, über die Zentrale Besoldungs- und Vergütungsstelle und über die Berliner Notar/innen sowie die Entscheidungen über die Befreiung ausländischer Staatsangehöriger von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses fallen ebenfalls in den Aufgabenbereich der Präsidentin/des Präsidenten des Kammergerichts.

Insgesamt soll die Präsidentin/der Präsident des Kammergerichts durch eine den höchsten Anforderungen entsprechende Personal- und Organisationsentwicklung, die auch der Unabhängigkeit der Gerichte und sonstigen Besonderheiten Rechnung trägt, die Grundlage für eine moderne, leistungsstarke, transparente und bürgernahe Gerichtsbarkeit legen.

Anforderungen:

Gesucht wird eine herausragende, erfahrene, außergewöhnlich leistungs- und führungsstarke Richterpersönlichkeit, die sich durch intensive und vielfältige Leitungs- und Führungserfahrungen mit einem Schwerpunkt im richterlich-justiziellen Bereich besonders auszeichnet.

Die Präsidentin/der Präsident muss über eine hohe juristisch-methodische Kompetenz und beachtliche richterliche Erfahrungen verfügen. Von Vorteil sind mehrjährige Erfahrungen in der Leitung eines Präsidialgerichts. Sie/Er muss in hohem Maße die Gewähr dafür bieten, die notwendigen Transformationsprozesse, insbesondere infolge der fortschreitenden Digitalisierung und der demographischen Entwicklung, mit Weitblick, Kreativität, Sachkunde und Standfestigkeit umzusetzen. Wünschenswert sind Erfahrungen bei der Einführung der elektronischen Gerichtsakte (eAkte) sowie in den Bereichen Personalentwicklung und Ausbildung.

Wegen der an die Bewerber/innen zu stellenden weiteren Anforderungen wird auf die Allgemeine Verfügung der Senatorin für Justiz vom 5. Dezember 2007 (AnforderungsAV), veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin vom 14. Dezember 2007, S. 3204 ff., Bezug genommen. Die dort an die Ämter für Vizepräsident/innen des Kammergerichts bzw. Präsident/innen des Landgerichts gestellten Anforderungen können zur Orientierung für Bewerbungen um das Amt der Präsidentin/des Präsidenten des Kammergerichts herangezogen werden. Da die Präsidentin/der Präsidenten einen Senat des Kammergerichts zu leiten hat, muss sie/er auch die in der genannten AV umschriebenen Anforderungen, die an Vorsitzende Richter/innen am Kammergericht zu stellen sind, erfüllen.

Die Bewerber/innen sollen aktiv auf die Gleichstellung von Frauen und Männern und auf die Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung hinwirken sowie der Diversität der Beschäftigten wertschätzend begegnen.

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Beförderungsbewerber/innen.

Ansprechperson:

Frau Kipp/Herr Kupfernagel – Tel.: 9013-3350/9013-3240

Bewerbungen sind unter Benennung einer für die Dauer des Auswahlverfahrens aktuellen zustellfähigen Anschrift bis zum 17. Oktober 2023 unter Angabe der Kennziffer: I A 15 – 2012/1/1 (3) an die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Salzburger Straße 21–25, 10825 Berlin, zu richten. Der Bewerbung ist eine Erklärung über die Zustimmung zur Einsichtnahme in die Personalakten beizufügen.

Bewerbungsfrist: 17. Oktober 2023

Die vollständige Stellenausschreibung ist auf dem Karriereportal des Landes Berlin abrufbar: https://karriereportal-stellen.berlin.de

Hinweise:

Wir fördern aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden und wertschätzen Vielfalt. Willkommen sind daher alle Bewerbungen – unabhängig von Geschlecht, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Wir streben die Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationsgeschichte entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung an. Personen mit familiärer Migrations- und Fluchtgeschichte werden insoweit ermutigt, sich zu bewerben. Gemäß § 10 Abs. 1 PartMigG sind Bewerbungen von Personen mit Migrationsgeschichte ausdrücklich erwünscht.

Auf § 5 Absatz 5 Satz 2 LGG Berlin wird hingewiesen; dieser lautet wie folgt: „(5) … Sofern eine Einrichtung im Sinne des § 1 oder Dienststelle nach dem Personalvertretungsgesetz verpflichtet ist, den Anteil von Frauen zu erhöhen, ist das in der Ausschreibung oder Bekanntmachung zu erwähnen und darauf hinzuweisen, dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind.“ Weil für die ausgeschriebene Stelle die Voraussetzungen des § 5 Absatz 5 Satz 2 LGG Berlin vorliegen, wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Frauen ausdrücklich erwünscht sind. Bei gleichwertiger Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) werden Frauen bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Menschen, die anerkannt schwerbehindert oder diesem Personenkreis gleichgestellt sind, werden bei gleicher Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) bevorzugt berücksichtigt.

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Hinweise zum Datenschutz finden Sie im Karriereportal des Landes Berlin.

Präsidentin/Präsident des Kammergerichts (m/w/d/-)

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Berlin
Angestellt, Vollzeit

Veröffentlicht am 18.10.2023

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