

Beigeordneter (m/w/d)
In der großen kreisangehörigen Kolpingstadt Kerpen – ca. 69.000 Einwohnende – ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer / eines
Beigeordneten (m/w/d)
B 2 LBesG NRW
zu besetzen.
Die Kolpingstadt Kerpen bietet mit ihrer verkehrsgeographisch günstigen Lage zu den Großstädten Köln, Bonn und Düsseldorf, ihrer guten Infrastruktur und ihren Qualitäten im Hinblick auf Wohn-, Freizeit- und Erholungsangebote ein attraktives Arbeitsumfeld. Nähere Informationen zu Kerpen erhalten Sie unter www.stadt-kerpen.de.
Bewerberinnen und Bewerber müssen gem. § 71 Abs. 3 GO NRW die für das Amt der bzw. des Beigeordneten erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen. Da die Kolpingstadt Kerpen eine große kreisangehörige Stadt ist, müssen Bewerberinnen und Bewerber außerdem die Befähigung zum Richteramt oder zur Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdienstes im Land Nordrhein-Westfalen in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, besitzen.
Die Beigeordneten werden vom Stadtrat gewählt und auf acht Jahre als Beamte auf Zeit ernannt. Die Besoldung erfolgt nach der Besoldungsgruppe B 2 LBesG NRW. Daneben steht eine Dienstaufwandsentschädigung zu.
Zum geplanten Aufgabenbereich gehören folgende Geschäftsbereiche:
⇒ Schulen, Sport und Kultur
⇒ Jugend
Eine Änderung der Geschäfts- und Dezernatsverteilung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Die Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Interessierte Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, die Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht – unter Nennung der Anschriften der Personalakten führenden Stelle – zu erteilen.
Sollten Sie Interesse an der ausgeschriebenen Stelle haben und davon überzeugt sein, dass Sie den hohen Anforderungen gerecht werden, so richten Sie bitte Ihre schriftliche Bewerbung mit tabellarischem Lebenslauf, Zeugniskopien sowie lückenlosen Tätigkeitsnachweisen bis zum 14.07.2023 an den
Bürgermeister der Kolpingstadt Kerpen
Herrn Dieter Spürck
– persönlich –
Jahnplatz 1
50171 Kerpen
Sollten Sie Fragen zu der ausgeschriebenen Stelle haben, so steht Ihnen der Bürgermeister, Herr Spürck, Rufnummer 02237 58353, zur Verfügung.