1 | Der Vertrag kommt mit der Annahme des Anzeigenauftrags durch den Verlag zustande. Die Annahme kann durch Auftragsbestätigung oder Rechnungsstellung erfolgen. Änderungen der Vertragsdaten (z.B. Firmierung, Anschrift) müssen dem Verlag schnellstmöglich angezeigt werden. Nach Rechnungsstellung fallen für Änderungen (etwa der Firmierung etc.) Bearbeitungskosten an. Ein Auftrag, der ohne Vorlage des Anzeigentextes oder eines Beilagenmusters erteilt wurde, gilt unter dem Vorbehalt als angenommen, dass der Verlag gegen den Text oder die Form der Werbung keine Einwendungen erhebt. Bei einem Abschluss über mehrere Veröffentlichungen, zu denen die Texte nachträglich eingereicht werden, kann der Verlag die Durchführung eines einzelnen Auftrags wegen Bedenken gegen Text oder Form oder wegen Unvereinbarkeit mit anderer Werbung ablehnen bzw. zeitlich verschieben, ohne dass hierdurch der Gesamtabschluss berührt wird. Der Verlag behält sich generell vor, Aufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlags abzulehnen (bzw. bis zu einer Korrektur zurückzustellen), wenn der Inhalt gegen Gesetz oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung aus anderen Gründen für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

2 | Der Ausschluss von Mitbewerbern bedarf einer besonderen Vereinbarung. Bei Anzeigen kann er nur für gleiche oder gegenüberliegende Seiten erfolgen.

3 | Enthält der Auftrag keine Vorschriften über die Höhe, Breite und Farbigkeit einer Anzeige, so wird entsprechend dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers verfahren. In diesem Falle wird der Preisberechnung die tatsächliche Abdruckgröße zugrunde gelegt. Die Mindesthöhe beträgt 10 mm (1-spaltig) bzw. 32 mm (2-und 4-spaltig), bei Stellenangeboten 40 mm (1-spaltig) bzw. 32 mm (2- bis 4-spaltig). Seitenanteilige Formate können nicht miteinander verbunden und abgerechnet werden.

4 | Aufträge werden, sobald die Druckunterlagen oder Prospekte verfügbar sind, für das nächstmögliche Heft realisiert. Der Verlag kann die Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen. Anspruch auf Veröffentlichung oder Beilage in bestimmten Heften oder an bestimmten Plätzen besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

5 | Anzeigenaufträge können nur maschinell geschrieben oder elektronisch übermittelt oder in Druckschrift angenommen werden. Für die fehlerfreie Erledigung telefonisch durchgegebener oder handgeschriebener zusätzlicher Anweisungen übernimmt der Verlag keine Haftung; die Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Bei digital angelegten Druckunterlagen gewährleistet der Verlag die drucktechnisch einwandfreie Erfüllung des Auftrags nur , wenn vonseiten des Auftraggebers alle technischen Voraussetzungen hierfür laut aktuell gültiger technischer Media-Daten erfüllt sind.

6 | Aufwendige Bearbeitung von Druckunterlagen und umfangreiche Satzarbeiten werden dem Auftraggeber zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Der Anzeigentext ist vom Auftraggeber vorher auf Rechtschreibung und Satzzeichen zu prüfen, da eine Nachkorrektur vonseiten des Verlags nicht erfolgt. Korrekturabzüge (generell erst ab 1/4 Seite möglich) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Sendet der Auftraggeber den ihm übermittelten Korrekturabzug nicht rechtzeitig zurück, so gilt der Korrekturabzug als zum Druck genehmigt. Die Kosten für erhebliche Korrekturen werden vom Verlag gesondert in Rechnung gestellt.

7 | Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen erlischt 3 Monate nach der letzten Veröffentlichung.

8 | Die auf Chiffre-Anzeigen an die Auftraggeber weitergeleiteten Bewerbungsunterlagen sind dem Bewerber nach Ablauf einer angemessenen Frist zurückzuschicken. Sollten Bewerbungsunterlagen nach 3 Monaten nicht zurückgeschickt worden sein, so kann der Verlag auf Wunsch des Bewerbers nach vorheriger Fristsetzung das Chiffregeheimnis preisgeben. Alle eingereichten Unterlagen bleiben Eigentum des Bewerbers. Gewerbliche Zuschriften auf Chiffre-Anzeigen werden nicht weitergeleitet.

9 | Für Anzeigenaufträge, die auch im Internet veröffentlicht werden, gelten folgende zusätzliche Bedingungen: Die Anzeigen werden für die Dauer von 6 Wochen spätestens ab Erscheinen des entsprechenden Printmediums im Internet veröffentlicht. Der Verlag gewährleistet eine dem üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es im elektronischen Bereich nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 %) entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls in anteiliger Höhe des überschießenden Betrags einer reinen Printanzeige. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

10 | Der Verlag liefert nach der Veröffentlichung kostenlos ein Belegexemplar. Je Veröffentlichung können nur maximal 3 Versandadressen beliefert werden.

11 | Die Rechnungsbeträge enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sind zahlbar mit 2 % Skonto bei Bankeinzug oder in voller Höhe nach Erhalt der Rechnung. Die Veröffentlichung von Rubrikanzeigen erfolgt nur nach Bewilligung des Bankeinzugs. Für Portokosten und technische Kosten wird kein Skonto gewährt.

12 | Die im Anzeigentarif bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Insertionsjahres erscheinenden Anzeigen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinungstermin der ersten Anzeige im laufenden Kalenderjahr und endet nach exakt einem Jahr. Der Auftraggeber hat rückwirkend Anspruch auf den höheren Mengen-/Malrabatt, der für innerhalb Jahresfrist zusätzlich veröffentlichte Anzeigen gilt, wenn er bei Fristbeginn einen nachlassberechtigten Auftrag abgeschlossen hat. Der Anspruch auf einen rückwirkenden Mengen-/Malrabatt erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. Maßgebend ist das Insertionsjahr.

13 | Wird ein Auftrag, für den ein Nachlass beansprucht wird, nicht voll erfüllt aus Gründen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten die Differenz zwischen dem gewährten und dem den tatsächlichen Veröffentlichungen entsprechenden Nachlass dem Verlag zurückzuvergüten.

14 | Anzeigenaufträge können bis zum Anzeigenschlusstermin storniert werden. Bei späteren Stornierungen, sofern technisch noch realisierbar, können entstehende Kosten in Rechnung gestellt werden.

15 | Da Beilagen maschinell eingelegt werden, übernimmt der Verlag nur dann die Gewähr für das ordnungsgemäße Einlegen, wenn die Beilagen sachgemäß verpackt, unbeschädigt und genau gefalzt angeliefert werden. Bei der Annahme von angelieferten Beilagen kann die Stückzahl nicht kontrolliert werden, die Unterzeichnung auf dem Lieferschein bedeutet deshalb keine Bestätigung der Stückzahl. Unvollständige oder unrichtige Angaben auf Fremdlieferscheinen können zu fehlerhafter Beilagenverbreitung führen, für die der Verlag dann nicht haftet. Eine bestimmte Platzierung im Heft kann nicht zugesagt werden.

16 | Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen dem Verlag innerhalb einer Woche nach Empfang des Belegs erklärt werden, sonstige Mängel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Für Schäden aus höherer Gewalt, Streik oder anderen Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, haftet dieser nicht.

17 | Gerichtsstand für alle Ansprüche aufgrund eines Auftrags eines Kaufmanns, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist München. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

18 | Ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Vertragsbeziehungen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Kunden die Lieferung bzw. die sonstige Vertragserfüllung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Ergänzend zu unseren AGB gelten die in der Verkehrsordnung für den Buchhandel niedergelegten Handelsbräuche in ihrer jeweils geltenden Fassung.