Der Sprung ins kalte Wasser: Sich als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin selbstständig machen

von Pia Löffler, Rechtsanwältin und Inhaberin von anwaltstexte.com, München

Seien wir einmal ehrlich: In der juristischen Ausbildung lernt man einiges. Aber man lernt auch vieles, das man nie wieder braucht. Worauf man im „Richterexamen“ nicht wirklich vorbereitet wird, ist die Selbstständigkeit als Rechtsanwalt. Das macht die Gründung einer eigenen Kanzlei – vor allem direkt nach der Ausbildung oder dem Ausstieg als Unternehmensjurist – oft zu einem heftigen Sprung ins kalte Wasser.

Zulassung, Haftpflicht, Kanzleischild: Los geht’s!

Hat man sein zweites Staatsexamen in der Tasche, benötigt man eine Zulassung zur Anwaltschaft und eine Berufshaftpflicht und kann sein Kanzleischild an die Hauswand hängen. Robe online bestellt – los geht’s mit der Rechtsberatung.

Wie man als Berufseinsteiger und Einzelkämpfer oder in einer Gruppe von Berufsanfängern Mandantenakquise betreibt, wie man Mandantengespräche führt, wie man Akten anlegt und verwaltet – und das im Zweifel am Anfang alles selbst und nicht mithilfe einer zuverlässigen Rechtsanwaltsfachangestellten – das hat man im Referendariat mitbekommen, aber oft nicht wirklich gelernt. Da hilft nichts: Will man als Berufsanfänger bzw. Umsteiger eine Kanzlei gründen, ist der Sprung ins kalte Wasser nicht zu vermeiden, lernen muss man all das und noch viel mehr im Trial-and-Error-Verfahren.

Lehrjahre als angestellter Anwalt sind sinnvoll

Um in dieser Situation Zeit, Nerven und letztlich auch Geld zu sparen, ist es sicherlich sinnvoll, als Berufsanfänger zuerst als angestellter Anwalt das Dasein als Rechtsanwalt für einige Zeit zu testen und so zu lernen, wie man als Anwalt in der Realität arbeitet: Aktenbearbeitung, Fristenkalender, Mandantengespräche, kurzfristige Gerichtstermine etc. Denn der Alltag als Rechtsanwalt ist eben doch anders als das, was man in der Ausbildung gelernt hat und auch ganz anders als z. B. die Tätigkeit als Justiziar. Von älteren Kollegen und Kolleginnen im Schutze einer Anstellung zu lernen ist da wirklich hilfreich.

Dabei gilt: Anstellung bringt meist mehr als „Lehrjahre“ in einer Bürogemeinschaft. Denn in Bürogemeinschaften „von Kollegen lernen“ funktioniert meistens nicht so gut: Hat man den gleichen Schwerpunkt, haben die Kollegen kein Interesse, die junge Konkurrenz anzulernen. Hat man nicht den gleichen Schwerpunkt, wollen Kollegen meist keine Zeit dafür opfern, den Nachwuchs einzuweisen – es sei denn, man ergänzt sich ökonomisch sinnvoll in den Beratungsgebieten. Eine Anstellung zwingt Kollegen hingegen aus eigenem (finanziellen) Interesse, ihr Wissen möglichst effizient weiterzugeben. Dass das meist nicht das Traumgehalt bedeutet, von dem man seit dem ersten Semester träumt, muss man dabei einfach in Kauf nehmen und als Investition in sich selbst sehen.

Beratung speziell für Rechtsanwälte

Eröffnet man tatsächlich eine eigene Kanzlei, ist mein Tipp außerdem, sich Hilfe von außen zu holen und nicht zu glauben, alles selbst am besten zu wissen, alleine zu können und alleine machen zu müssen. Man ist eventuell ein guter Jurist, vielleicht sogar ein guter Anwalt. Aber man muss eben auch guter Unternehmer sein und sein eigener Marketingberater. Denn all diese Aufgaben treffen einen in der eigenen Kanzlei plötzlich neben der Rechtsberatung auch.

Was viele (Jung-)Anwälte aber nicht wissen: Es gibt Berater, die helfen, die richtige Kanzleistrategie zu finden oder Organisationsabläufe zu strukturieren. Und es gibt Marketingberater, die sich auf Rechtsanwälte spezialisiert haben – Logos entwickeln, Websites bauen und Broschüren konzipieren. Die Sorge, als Anwalt nicht verstanden zu werden, weil Kanzleiberatung nicht gleich Unternehmensberatung ist, ist also unbegründet. Wichtig ist nur der Schritt im Kopf: Ich lasse mir helfen, damit es schneller und im Zweifel besser mit der Kanzlei vorangeht.

Was ich (jungen) Kollegen raten würde

Was ich (jungen) Kollegen raten würde, die mich fragen: Selbstständigkeit – machen oder bleiben lassen? Kommt darauf an. Aber vermutlich würde ich sagen: Wenn du in der Lage bist, Entscheidungen zu treffen und durchzuziehen, wenn du aber auch in der Lage bist, falsche Entscheidungen zu revidieren und den Kurs zu wechseln – tu es! Wenn du in der Lage bist, später Angestellte zu führen – tu es! Wenn du in der Lage bist, Hilfe von außen anzunehmen und – wenn es dumm läuft – einige Jahre Staub zu fressen und nicht mit dickem Auto bei Gericht vorzufahren – tu es! Wenn du in der Lage bist, mit dem ständigen Haftungsrisiko umzugehen und du trotzdem ruhig schlafen kannst – tu es!

Wenn man sich also als Person dazu eignet, selbstständig zu sein – und das ist eine Frage, die man sich selbst unbedingt ehrlich beantworten muss! – ist eine Kanzleigründung zwar ein Sprung ins kalte Wasser. Aber es ist auch einfach großartig, sein eigener Chef zu sein und Mandanten genau so zu beraten, wie man es sich vorstellt.

anwaltstexte.com

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Quelle BECK Stellenmarkt 1/2016