RechtsanwältInnen in Teilzeit

Es gibt einen neuen Trend auf dem juristischen Arbeitsmarkt: Immer mehr JuristInnen streben eine Teilzeitanstellung an. Die Nachfragen nach verkürzten Arbeitszeiten oder weniger Anwesenheitstagen im Büro häufen sich – von jüngeren und älteren RechtsanwältInnen, von Männern wie Frauen, aus vielfältigen Gründen. Der Begriff work-life-balance ist mittlerweile im juristischen Arbeitsleben angekommen, vielleicht als Konkurrenz zur billable hour?

Neuer Trend

Arbeiten, um zu leben. Dieses Credo scheint vor allem bei jüngeren JuristInnen Anklang zu finden, sie legen mehr Wert auf Hobbys und wollen mehr Zeit mit der Familie verbringen als ihre beruflich erfahreneren, älteren Kollegen. Um ein geringeres Arbeitsaufkommen realisieren zu können, werden auch niedrigere Gehälter akzeptiert. Warum also nicht als RechtsanwältIn in Teilzeit arbeiten?

Vor allem in Deutschland wird im Vergleich zu anderen EU-Ländern von ArbeitnehmerInnen eine starke Präsenz im Betrieb erwartet. Je höher die Position, desto selbstverständlicher erscheint uneingeschränkte Verfügbarkeit für den Betrieb. Vor allem Führungspositionen werden sehr selten als Teilzeitstellen ausgeschrieben. Vorgesetzte müssen in Ausübung ihrer Vorbildfunktion Arbeitszeiten ableisten, die über eine Vollzeitbeschäftigung hinausgehen. Teilzeit wird oft noch fälschlicherweise als Spiegel fehlender Motivation gesehen, Koordinierungsaufwand und Reibungsverluste durch den Wechsel der Beschäftigten erscheinen zu groß.

Dabei sprechen viele Gründe für eine verstärkte Einführung von Teilzeitstellen. Im Rahmen von verkürzten Arbeitszeiten wird nachgewiesenermaßen effektiver gearbeitet, die Grenzen der menschlichen Konzentrationsfähigkeit werden nicht regelmäßig überschritten. Eine Kanzlei könnte außerdem einen größeren Pool an qualifizierten Anwälten aufbauen.

Teilzeit in der beruflichen Realität

Viele angestellte RechtsanwältInnen haben aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz einen Anspruch auf Teilzeitarbeit. Die Bedingungen für einen solchen Anspruch sind beispielsweise eine mehr als sechs Monate andauernde Beschäftigung im Betrieb und eine Betriebsgröße von mehr als 15 Mitarbeitern. Liegen die Voraussetzungen für den Anspruch vor, kann vom Arbeitgeber verlangt werden, die im Arbeitsvertrag vorgeschriebenen Stunden zu reduzieren.

Eine Versagung des Anspruchs ist jedoch aus betrieblichen Gründen möglich, auch besteht nach dem Wechsel in die Teilzeit kein Anspruch auf Wiedereintritt in eine Vollzeitbeschäftigung.

In der beruflichen Realität gibt es zwar Bestrebungen der Kanzleien, auch Teilzeitmodelle einzurichten. Aber die Existenz einer solchen Regelung macht die Gewährung und Nutzung des Teilzeitangebots noch nicht selbstverständlich.

Gerade von Berufsanfängern wird das Ableisten einiger Jahre in Vollzeit erwartet, bevor eine Teilzeitanstellung überhaupt in Betracht gezogen wird. Hierbei fällt häufig das Argument, dass die jungen JuristenInnen ihre Fähigkeiten erst unter Beweis stellen müssten. Auch erscheint das Einarbeiten in die kanzleiinternen Abläufe weniger beschwerlich, wenn bei der Aufnahme der Beschäftigung zunächst viel Zeit im Betrieb absolviert wird.

Teilzeit und Karriere?

Wer als RechtsanwältIn in Deutschland Ambitionen hegt, in Führungspositionen aufzusteigen, hat ganz selbstverständlich Wochenarbeitszeiten von mehr als 60 Stunden zu leisten. In Großkanzleien sind Arbeitseinsätze an Wochenenden genauso normal wie eine tägliche Anwesenheitszeit von zwölf Stunden im Büro.

Bis jetzt zog der Wunsch nach Karriere für viele JuristInnen die Entscheidung zwischen Arbeit in einer Großkanzlei oder Zeit für das Privatleben mit sich. Erfahrungen bei den Profis sammeln oder Zeit für Familie und Hobbys – keine leichte Wahl, wenn man bedenkt, dass die Grundsteine des beruflichen Erfolges nicht in wenigen Monaten gelegt werden.

Der Wunsch nach Teilzeitstellen geht nicht mit mangelnder Motivation einher. Wer auf eine Beförderung hofft, muss über die Mandatsarbeit hinaus Engagement zeigen, in einer Vollzeitstelle genauso wie in Teilzeit. Die Karriereplanung in Teilzeit erfordert allerdings Geduld und Flexibilität. Die Mandatsarbeit kann es notwendig machen, auch nach dem Verlassen des Büros einen Teil der Arbeit im home office zu erledigen. Die Karriereschritte sind zwar in einer Vollzeitbeschäftigung schneller zu erreichen, aber bei qualitativ guter Arbeit muss eine Teilzeitstelle nicht mehr hinderlich sein. Je besser die Teilzeitstellen im Betrieb koordiniert und eingeplant sind, desto einfacher kann eine vereinbarte Teilzeit in der Realität umgesetzt werden.

Familiensache

Mehr als zwei Drittel der deutschen Bevölkerung sehen laut dem Monitor Familienleben 2013 des Instituts für Demoskopie Allensbach in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie das wichtigste Ziel der Familienpolitik. Auch für viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist dies eine Herausforderung, die organisatorisches Talent und disziplinierte Tagesstrukturen verlangt. In Großkanzleien sind die Teilzeitstellen hauptsächlich mit Frauen besetzt, überhaupt ist die Elternschaft der maßgebliche Grund für viele RechtsanwältInnen, in Teilzeitmodellen zu arbeiten.

Auch für Promovenden haben sich Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse auf dem juristischen Arbeitsmarkt mittlerweile stärker etabliert.

Heute müssen sich für RechtsanwältInnen Teilzeitarbeit und Karriereplanung nicht mehr gegenseitig ausschließen. Wenn es Raum für individuelle Absprachen gibt und der/die Arbeitnehmer/in eine gewisse Flexibilität mitbringt, muss eine Arbeitszeitverkürzung die individuellen Aufstiegsmöglichkeiten nicht mehr blockieren.

Quelle BECK Stellenmarkt 20/2014